Common use of Offenlegung Clause in Contracts

Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- ligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- tung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- len und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF- Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwal- tungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mit- telbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesell- schaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen.

Appears in 2 contracts

Samples: Sales Prospectus, Sales Prospectus

Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- ligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- tung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- len und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF- AIF-Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwal- tungsgesellschaft Ver- waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsge- sellschaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen.

Appears in 2 contracts

Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus

Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- Investmentgesell­ schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- jewei­ ligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- tung Verwaltungs­ vergütung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- len Anteilen und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF- Investmentgesellschaft ande­ ren AIF­Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwal- tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungs­ gesellschaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft AIF­Investmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile oder Aktien keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Sales Contracts

Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- Investmentgesell­ schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- jewei­ ligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- Ver­ waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- Verwaltungsvergü­ tung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- Antei­ len und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF- Investmentgesellschaft AIF­Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwal- tungsgesellschaft Ver­ waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesell- Verwaltungsgesell­ schaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft AIF­Investmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile oder Aktien keine Ausgabeaufschläge Aus­ gabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Sales Prospectus

Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- ligen jeweiligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- tung Verwaltungs- vergütung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft Gesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- len und Aktien Anteilen an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF- Investmentgesellschaft Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwal- tungsgesellschaft Verwaltungsge- sellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mit- telbare mittelba- re Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesell- schaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge Rück- nahmeabschläge berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Investment Agreement

Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- ligen jeweiligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- tung Verwaltungs- vergütung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft Gesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an am Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- len und Aktien Anteilen an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF- Investmentgesellschaft Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwal- tungsgesellschaft Verwaltungsge- sellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mit- telbare mittel- bare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesell- schaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge Rück- nahmeabschläge berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Investment Prospectus