Common use of Offenlegung Clause in Contracts

Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- ligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- tung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- len und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF-Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Ver- waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsge- sellschaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen.

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Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- ligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- tung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- len und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF-AIF- Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Ver- waltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare mit- telbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsge- sellschaft Verwaltungsgesell- schaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen.

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Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- Investmentgesell­ schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- jewei­ ligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- Ver­ waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- Verwaltungsvergü­ tung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- Antei­ len und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF-Investmentgesellschaft AIF­Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Ver- Ver­ waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsge- sellschaft Verwaltungsgesell­ schaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft AIF­Investmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile oder Aktien keine Ausgabeaufschläge Aus­ gabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen.

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Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- Investmentgesell­ schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- jewei­ ligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- tung Verwaltungs­ vergütung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- len Anteilen und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF-Investmentgesellschaft ande­ ren AIF­Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsge- sellschaft Verwaltungs­ gesellschaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft AIF­Investmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile oder Aktien keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen.

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