Common use of OGAWspezifische Risiken Clause in Contracts

OGAWspezifische Risiken. Die Wertentwicklung der Anteile ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Anlagen des Fonds abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Wert der Anteile gegenüber dem Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen kann. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sein investiertes Kapital zurückerhält. Aufgrund der überwiegenden Investition des Vermögens des Fonds in Beteiligungspapiere und -wertrechte besteht bei diesem Anlagetyp ein Markt- und Emittentenrisiko, welches sich negativ auf das Nettovermögen auswirken kann. Dane- ben können andere Risiken wie etwa das Währungsrisiko und das Zinsänderungsrisiko in Erscheinung treten. Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht der Absicherung dienen, kann es zu erhöhten Risiken kommen. Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Risiko darf 100 % des Nettovermögens nicht überschreiten. Dabei darf das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko 200 % des Nettovermögens nicht überschreiten. Bei einer gemäss UCITSG zulässigen Kreditaufnahme (Prospekt Ziffer 7.4.2) darf das Gesamtrisiko insgesamt 210 % des Nettovermögens nicht übersteigen. Die Verwaltungsgesellschaft wendet den Commitment Ansatz als Risikomanagementverfahren an.

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Samples: www.uraniumresourcesfund.li

OGAWspezifische Risiken. Die Wertentwicklung der Anteile ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Anlagen des Fonds abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Wert der Anteile gegenüber dem Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen kann. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sein investiertes Kapital zurückerhältzurück erhält. Aufgrund der überwiegenden Investition des Vermögens des Fonds in Beteiligungspapiere und -wertrechte besteht bei diesem Anlagetyp ein Markt- und Emittentenrisiko, welches sich negativ auf das Nettovermögen auswirken kann. Dane- ben können andere Risiken wie etwa das Währungsrisiko und das Zinsänderungsrisiko in Erscheinung treten. Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht der Absicherung dienen, kann es zu erhöhten Risiken kommen. Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Risiko darf 100 % des Nettovermögens nicht überschreiten. Dabei darf das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko 200 % des Nettovermögens nicht überschreiten. Bei einer gemäss UCITSG zulässigen Kreditaufnahme (Prospekt Ziffer 7.4.2) darf das Gesamtrisiko insgesamt 210 % des Nettovermögens nicht übersteigen. Die Verwaltungsgesellschaft wendet den Commitment Ansatz als Risikomanagementverfahren an. Die Anteilsklasse B kann Bruttoerträge ausschütten. Dies kann zu einer Vermögensaufzehrung führen und den zukünfti- gen Vermögenszuwachs dieser Anteilsklassen einschränken.

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Samples: solutions.vwdservices.com

OGAWspezifische Risiken. Die Wertentwicklung der Anteile ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Anlagen des Fonds OGAW abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Wert der Anteile gegenüber dem Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen kann. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sein investiertes Kapital zurückerhält. Aufgrund der überwiegenden Investition des Vermögens des Fonds in Beteiligungspapiere und -wertrechte besteht bei diesem Anlagetyp ein Markt- und Emittentenrisiko, welches sich negativ auf das Nettovermögen auswirken kann. Dane- ben können andere Risiken wie etwa das Währungsrisiko und das Zinsänderungsrisiko in Erscheinung treten. Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht der Absicherung dienen, kann es zu erhöhten Risiken kommen. Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Risiko darf 100 % des Nettovermögens nicht überschreiten. Dabei darf das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko 200 % des Nettovermögens nicht überschreiten. Bei einer gemäss UCITSG zulässigen Kreditaufnahme (Prospekt Ziffer 7.4.2Art. 28) darf das Gesamtrisiko insgesamt 210 % des Nettovermögens Nettover- mögens nicht übersteigen. Die Verwaltungsgesellschaft wendet den Commitment Ansatz als Risikomanagementverfahren an.

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Samples: api.bwm.ch

OGAWspezifische Risiken. Die Wertentwicklung der Anteile ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Anlagen des Fonds abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Wert der Anteile gegenüber dem Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen kann. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sein investiertes Kapital zurückerhältzurück erhält. Aufgrund der überwiegenden Investition des Vermögens des Fonds in Beteiligungspapiere und -wertrechte besteht bei diesem Anlagetyp ein Markt- und Emittentenrisiko, welches sich negativ auf das Nettovermögen auswirken kann. Dane- ben können andere Risiken wie etwa das Währungsrisiko und das Zinsänderungsrisiko in Erscheinung treten. Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht der Absicherung dienen, kann es zu erhöhten Risiken kommen. Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Risiko darf 100 % des Nettovermögens nicht überschreiten. Dabei darf das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko 200 % des Nettovermögens nicht überschreiten. Bei einer gemäss UCITSG zulässigen Kreditaufnahme (Prospekt Ziffer 7.4.2) darf das Gesamtrisiko insgesamt 210 % des Nettovermögens nicht übersteigen. Die Verwaltungsgesellschaft wendet den Commitment Ansatz als Risikomanagementverfahren an.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de