Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen. 12.1. Alle Leistungen von anovis bleiben Eigentum von anovis. Dem Auftraggeber wird an hergestellten oder zur Verfügung gestellten Werken eine einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Werknutzungsbewilligung für den vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Dauer eingeräumt, wobei diese Werknutzungsbewilligung erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes erteilt wird. Eine Einräumung von Unterlizenzen an Dritte durch den Auftraggeber ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von anovis hierzu vor. Eine Nutzung nach Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber ist nicht gestattet, Kopien von überlassener Software sind vom Auftraggeber nach Vertragsbeendigung zu löschen und die Löschung anovis nachzuweisen. Eine Vervielfältigung, Änderung, Herauslösen etc. lizensierter Software ohne ausdrückliche Zustimmung von anovis ist untersagt. Lizenzbestimmungen sind vom Auftraggeber einzuhalten.
12.2. anovis behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an allen dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen vor; sie dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind anovis unverzüglich zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. anovis ist berechtigt, Unterlagen jederzeit zu verlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.
12.3. Ferner behält sich anovis die Eigentums- und Urheberrechte an allen selbst erstellten Ausführungen gleich welcher Art vor.
12.4. Für Open Source Programme gelten abweichende Regelungen. Hier finden die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen Anwendung.
12.5. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, falls anwendbar, die Hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen von anovis.
12.6. Gebrauchte Software wird anovis bis auf weiteres aufgrund unklarer Rechtslage nicht und auch auf Nachfrage nicht anbieten, es sei denn, anovis erzielt mit dem Hersteller eine dies zweifelsfrei legitimierende Einzelvereinbarung.
12.7. Der Auftraggeber hat für die Rechtsmäßigkeit der Verwendung der zur Verfügung gestellten Software für den vereinbarten Zweck zu sorgen und hält anovis für sämtliche Ansprüche dritter Personen schad- und klaglo...
Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen