Parken. a. Dem Mieter steht es frei, die Fahrt jederzeit durch Parken des Fahrzeugs zu unterbrechen. Während dieser Dauer bleibt die Entrichtung des Nutzungsentgelts hiervon jedoch unberührt. Das Fahrzeug ist während der (auch nur kurzzeitigen) Parkzeit abzuschließen. Für nicht abgeschlossene, verlassene Fahrzeuge wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß aktuellem Preisverzeichnis erhoben. Dem Nutzer bleibt es vorbehalten im Einzelfall nachzuweisen, dass dem Anbieter tatsächlich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist b. Der Mieter hat bei jedem Parken die Regeln der StVO sowie die jeweiligen örtlichen Regelungen einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Fahrzeug die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und andere Fahrzeuge sowie andere Gegenstände nicht beschädigt werden können. Insbesondere ist das Anlehnen des Fahrzeugs an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen aus Gründen der Verkehrssicherheit untersagt. Darüber hinaus hat der Mieter bei jedem Parken darauf zu achten, dass das Fahrzeug jederzeit öffentlich zugänglich ist. c. Das Fahrzeug darf nicht, insbesondere auch nicht nur vorübergehend, geparkt werden: - an Verkehrsampeln, - an Straßenschildern, - an Parkuhren oder Parkscheinautomaten, - auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern verbleibt, - vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen, - an Bäumen, - wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird, - in Einfahrten, Gebäuden, Hinterhöfen und in Fahrzeugen sowie auf Verkehrsinseln, - im Wartebereich von Haltestellen - im gesamten Bereich von Park- und Grünanlagen (einschließlich Wiesen, Radwege etc.), wenn die Parkdauer mehr als 5 Stunden beträgt. d. Für falsch abgestellte bzw. geparkte Fahrzeuge hat der Mieter eine Bearbeitungsgebühr gemäß aktuellem Preisverzeichnis zu entrichten. Dem Nutzer bleibt es vorbehalten im Einzelfall nachzuweisen, dass dem Anbieter tatsächlich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Zusätzlich kann der Anbieter gegenüber dem Mieter den darüber hinaus entstandenen Schaden geltend machen. Weitere durch Dritten in Rechnung gestellte Kosten werden gesondert dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Des Sharing Angebots, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Parken. a. Dem Mieter steht es freiIm Allgemeinen ist pro Unterkunft ein Kraftfahrzeug zulässig, sofern nicht anders angegeben. Kraftfahrzeuge von Besuchern sind nicht erlaubt. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, die Fahrt jederzeit durch Parken des Fahrzeugs in einem Park geltende Parkregelung zu unterbrechen. Während dieser Dauer bleibt die Entrichtung des Nutzungsentgelts hiervon jedoch unberührtändern. Das Parken erfolgt in den dafür vorgesehenen Bereichen. Das Parken auf den Straßen ist jederzeit verboten. Bei einem Verstoß gegen diese Parkregeln behält sich der Unternehmer das Recht vor, das Fahrzeug zu entfernen (oder entfernen zu lassen) und/oder eine Radkralle anzubringen. Die Kosten dafür trägt der betreffende Xxxx. [versiegegevens] Die eingehende Post wird in alphabetischer Reihenfolge (nach Nachnamen) in den Briefkästen an der Rezeption des Hotels in den dafür vorgesehenen Fächern hinterlegt. Die Abholung der Post liegt in der Verantwortung des Gastes. Der Unternehmer haftet nicht für verlorene oder beschädigte Postsendungen. Pagina 10/13 Allgemeine Geschäfts-bedingungen Hotels Der Xxxx ist während der verpflichtet, alle Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften sowie die Anweisungen des Personals unverzüglich zu befolgen. Im Hinblick auf Katastrophen und die Versorgung (auch nur kurzzeitigendurch Rettungsdienste) Parkzeit abzuschließenmüssen Wege, Zufahrtswege und Sperrschranken immer frei von Kraftfahrzeugen und anderen Hindernissen bleiben. Für Es ist nicht abgeschlossenegestattet, verlassene Fahrzeuge wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß aktuellem Preisverzeichnis erhoben. Dem Nutzer bleibt es vorbehalten Reparaturen an Kraftfahrzeugen und/oder das Waschen von Kraftfahrzeugen im Einzelfall nachzuweisenPark durchzuführen, dass dem Anbieter tatsächlich ein geringerer es sei denn, es wird ausdrücklich eine Möglichkeit dazu angeboten. Es ist verboten, beschädigte oder kein Schaden entstanden ist
b. Der Mieter hat bei jedem Parken die Regeln der StVO sowie die jeweiligen örtlichen Regelungen einzuhalten und darauf zu achtenschrottreife Autos, dass durch das Fahrzeug die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und Anhänger oder andere Fahrzeuge und/oder Boote sowie andere Gegenstände Waren oder Stoffe, die auf dem Gelände außer Betrieb genommen wurden, zu parken oder zu lagern. Im Park gelten die üblichen Verkehrsregeln. Abweichend hiervon beträgt die Höchstgeschwindigkeit im Park für alle Xxxxxxxxx 00 xx pro Stunde, sofern nicht beschädigt werden könnenausdrücklich anders angegeben. Insbesondere Es sind nur zielgerichtete Fahrten zum bzw. vom Ferienhaus gestattet. Fußgänger und (spielende) Kinder haben immer Vorrang. Es ist das Anlehnen verboten, Roller, Mopeds, Elektroroller und/oder andere Elektrofahrzeuge im Park zu benutzen (ausgenommen behindertengerechte Autos und/oder Roller). In besonderen Fällen kann nach Ermessen des Fahrzeugs an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen aus Gründen der Verkehrssicherheit untersagtManagers des Parks eine Ausnahme von diesem Verbot gewährt werden. Darüber hinaus hat der Mieter bei jedem Parken darauf zu achten, dass das Fahrzeug jederzeit öffentlich zugänglich ist.
c. Das Fahrzeug darf nicht, insbesondere auch nicht nur vorübergehend, geparkt werden: - an Verkehrsampeln, - an Straßenschildern, - an Parkuhren oder Parkscheinautomaten, - auf GehwegenDiese Freistellung gilt nur, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern verbleibt, - vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen, - an Bäumen, - wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird, - in Einfahrten, Gebäuden, Hinterhöfen und in Fahrzeugen sowie auf Verkehrsinseln, - sie schriftlich erfolgt ist. Offenes Feuer ist im Wartebereich Park strengstens verboten. Das Anzünden von Haltestellen - Kerzen ohne anwesende Personen, das Wegwerfen von brennenden Zigarren, Zigaretten und Streichhölzern ist aufgrund von Brandgefahr verboten. Brennbare und/oder explosive Stoffe sind ebenfalls verboten. • außerhalb der Unterkunft und/oder außerhalb der gastronomischen Einrichtungen Alkohol zu konsumieren. • (weiche) Drogen zu konsumieren oder zu besitzen. • Zapfanlagen mit Druckluftflaschen im gesamten Bereich von Park- und Grünanlagen (einschließlich Wiesen, Radwege etcoder am Ferienhaus aufzubewahren. • Waffen mit sich zu führen ist gesetztlich verboten.), wenn die Parkdauer mehr als 5 Stunden beträgt.
d. Für falsch abgestellte bzw. geparkte Fahrzeuge hat der Mieter eine Bearbeitungsgebühr gemäß aktuellem Preisverzeichnis zu entrichten. Dem Nutzer bleibt es vorbehalten im Einzelfall nachzuweisen, dass dem Anbieter tatsächlich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Zusätzlich kann der Anbieter gegenüber dem Mieter den darüber hinaus entstandenen Schaden geltend machen. Weitere durch Dritten in Rechnung gestellte Kosten werden gesondert dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Parken. a. Dem Der Fahrzeuginhaber ist dafür verantwortlich, ausreichend freie Parkmöglichkeiten in einem bestimmten Bereich oder auf bestimmten Plätzen zu finden (und den Mieter steht es freidarüber zu informieren, entweder im Fahrzeugangebot oder in einer Nachricht an den Mieter vor Ende der Anmietung), die Fahrt jederzeit durch Parken entweder kostenlos oder privat / vom Fahrzeuginhaber im Voraus bezahlt worden sind. Der Fahrzeuginhaber muss dem Mieter angemessene und gründliche Anweisungen über diese Parkmöglichkeiten geben (allgemeine Anforderungen wie z. B., dass der Mieter auf einem freien Platz oder einer freien Straße parken muss, reichen nicht aus). Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug gemäß der Anweisungen des Fahrzeugs Fahrzeuginhabers zu unterbrechenparken und sofern er diese genau befolgt, entstehen dem Mieter keine Kosten. Während dieser Dauer bleibt Dies bedeutet, dass der Fahrzeuginhaber Verantwortung trägt für die Entrichtung etwaiger privater oder vorausbezahlter Parkgebühren am Fahrzeugstandort während des Nutzungsentgelts hiervon jedoch unberührtEin- und Auscheckens. Das Fahrzeug Muss der Mieter zum Verlassen des Parkplatzes zu Beginn der Anmietung oder zum Betreten des Parkplatzes am Ende der Anmietung bezahlen, wird der entsprechende Betrag von der Zahlung an den Fahrzeuginhaber (nachfolgend in Artikel 12 definiert) abgezogen und dem Mieter erstattet. Der Mieter ist während verpflichtet, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um dort zu parken, wo der Fahrzeuginhaber ihn dazu aufgefordert hat. Wenn der Mieter nicht auf dem vom Fahrzeuginhaber gewünschten Parkplatz und stattdessen auf einem kostenpflichtigen Platz parkt, trägt der Mieter alle damit verbundenen Kosten, die bis zu einer (auch nur kurzzeitigen1) Parkzeit abzuschließenWoche nach Mietende entstehen. Für Wenn es dem Mieter nicht abgeschlossenemöglich ist, verlassene Fahrzeuge wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß aktuellem Preisverzeichnis erhoben. Dem Nutzer bleibt es vorbehalten am Ende der Anmietung auf dem vom Fahrzeuginhaber gewünschten Platz oder im Einzelfall nachzuweisengewünschten Bereich zu parken (z. B. wenn der vorbestimmte private Platz bereits von einem anderen Fahrzeug belegt wurde oder der vorgesehene Bereich für eine Veranstaltung gesperrt wurde), dass muss der Mieter den Fahrzeuginhaber vor dem Anbieter tatsächlich Check-Out kontaktieren, um ihn darüber zu informieren und gegebenenfalls eine Lösung zu vereinbaren. Dieser Kontakt sollte vorzugsweise über die App hergestellt werden, andernfalls telefonisch und per SMS, damit bei Bedarf ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist
b. Nachweis dafür besteht. Der Mieter hat bei muss diese SMS einen Monat lang aufbewahren. Wenn keine Lösung gefunden werden kann oder der Fahrzeuginhaber nicht erreichbar ist, sodass der Mieter keine andere Xxxx hat, als das Fahrzeug: - auf einem kostenpflichtigen Platz zu parken, dann muss der Mieter Getaround informieren (über die Website unter xxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx oder mit der App über Mein Konto > Getaround kontaktieren) und die Parkgebühren für 2 Stunden bezahlen (und den Zahlungsnachweis einen Monat lang aufbewahren). Der Mieter trägt die Parkkosten der ersten 2 Stunden nach Ende der Anmietung, danach werden alle weiteren Parkkosten vom Fahrzeuginhaber getragen. - außerhalb des Radius von 400 Metern um den in der Anmietungsseite angegebenen Adresse zu parken, dann muss der Mieter Getaround informieren (über die Website unter xxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx oder mit der App über Mein Konto > Getaround kontaktieren). Die gemäß Artikel 12.6 e) geltenden Abholungsgebühren werden dem Mieter nicht berechnet. Nach Mietende ist der Mieter in jedem Parken die Regeln der StVO sowie die jeweiligen örtlichen Regelungen einzuhalten und darauf zu achtenFall verpflichtet, dass durch das Fahrzeug die Verkehrssicherheit an einem zugelassenen Parkplatz abzustellen, gleich ob kostenpflichtig oder nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer (also nicht behindert werden und andere Fahrzeuge sowie andere Gegenstände nicht beschädigt werden können. Insbesondere ist das Anlehnen des Fahrzeugs an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen aus Gründen der Verkehrssicherheit untersagt. Darüber hinaus hat der Mieter bei jedem Parken darauf zu achten, dass das Fahrzeug jederzeit öffentlich zugänglich ist.
c. Das Fahrzeug darf nicht, insbesondere auch nicht nur vorübergehend, geparkt werden: - an Verkehrsampeln, - an Straßenschildern, - an Parkuhren oder Parkscheinautomaten, - auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern verbleibt, - vorvor einer Ausfahrt, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszoneneinem Lieferort, - an Bäumeneinem Ort, - wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird, - in Einfahrten, Gebäuden, Hinterhöfen und in Fahrzeugen sowie auf Verkehrsinseln, - im Wartebereich von Haltestellen - im gesamten Bereich von Park- und Grünanlagen (einschließlich Wiesen, Radwege etcder innerhalb der nächsten 48 Stunden einem Verbot unterliegen wird usw.), wenn die Parkdauer mehr als 5 Stunden beträgt.
d. Für falsch abgestellte bzwes sei denn der Fahrzeuginhaber hat eine ausdrückliche und angemessene Anweisung gegeben, das Fahrzeug an einem bestimmten und / oder freien Platz abzustellen. geparkte Fahrzeuge hat Wenn zum Mietende: - der Mieter das Fahrzeug an einem Parkplatz abstellt, der für die nächsten 48 Stunden zugelassen ist, trägt allein der Fahrzeuginhaber die Verantwortung für damit zusammenhängende Kosten und/oder Beschlagnahme nach diesen 48 Stunden. - der Mieter das Fahrzeug an einem Parkplatz abstellt, der nicht für die nächsten 48 Stunden zugelassen ist: o trägt der Mieter die Verantwortung für damit zusammenhängende Kosten und/oder Beschlagnahme für bis zu eine Bearbeitungsgebühr gemäß aktuellem Preisverzeichnis zu entrichten(1) Woche nach Mietende; und o der Fahrzeuginhaber muss Getaround innerhalb von 48 Stunden, nachdem ihm die Situation bekannt wurde, benachrichtigen. Dem Nutzer bleibt es vorbehalten im Einzelfall nachzuweisen- der Mieter das Fahrzeug an einem Parkplatz abstellt, dass dem Anbieter tatsächlich ein geringerer der für die nächsten 48 Stunden zugelassen ist, aufgrund außergewöhnlicher und nicht vorhersehbarer Umstände aber während dieses Zeitraums nicht zugelassen wird, trägt allein der Fahrzeuginhaber die Verantwortung für damit zusammenhängende Kosten und/oder kein Schaden entstanden ist. Zusätzlich kann der Anbieter gegenüber dem Mieter den darüber hinaus entstandenen Schaden geltend machen. Weitere durch Dritten in Rechnung gestellte Kosten werden gesondert dem Mieter in Rechnung gestelltBeschlagnahmung.
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