Common use of Pauschaler Spesensatz bei stationärer Unterbringung Clause in Contracts

Pauschaler Spesensatz bei stationärer Unterbringung. Werden die Kosten bei medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung im vereinbarten Geltungsbereich von einer drit- ten Stelle getragen, so zahlt der Versicherer einen pauschalen Spesensatz (Telefon, TV, zusätzliche Verpflegung auch der Besu- cher etc.) in Höhe von maximal € 30,- je Tag, höchstens bis zu 45 Tagen ab Beginn der stationären Behandlung. § 2 Welche Kosten werden bei Heilbehandlung erstattet?

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