Personeller Geltungsbereich. 1 Die Bestimmungen dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten für alle Arbeitnehmenden, die in den Betrieben oder Betriebsteilen gemäss Artikel 2 Absatz 2 beschäftigt werden. Diese gelten namentlich auch für Arbeitsvorbereiter, Sachbearbeiter Planung, Kalkulatoren, CAD-Planer und Schreiner- Techniker.
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Personeller Geltungsbereich. 1 Die Bestimmungen dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten für alle ArbeitnehmendenArbeitneh- menden, die in den Betrieben oder Betriebsteilen gemäss Artikel 2 Absatz 2 beschäftigt werden. Diese gelten namentlich auch für Arbeitsvorbereiter, Sachbearbeiter Planung, Kalkulatoren, CAD-Planer und Schreiner- Schreiner-Techniker.
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Personeller Geltungsbereich. 1 Die Bestimmungen dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten für alle Arbeitnehmenden, die in den Betrieben oder Betriebsteilen gemäss nach Artikel 2 Absatz 2 beschäftigt werdenbeschäftigten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Sie gelten namentlich auch für ArbeitsvorbereiterArbeitsvor- bereiter, Sachbearbeiter Planung, Kalkulatoren, CAD-Planer und Schreiner- Techniker.
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Personeller Geltungsbereich. 1 Die Bestimmungen dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten für alle Arbeitnehmenden, die in den Betrieben oder Betriebsteilen gemäss nach Artikel 2 Absatz 2 beschäftigt werdenbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Sie gelten namentlich auch für Arbeitsvorbereiter, Sachbearbeiter Planung, Kalkulatoren, CAD-Planer und Schreiner- Techniker.
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