Persönliche Schadennachmeldefrist. Für pensionierte versicherte Personen besteht eine Nachmel- defrist von sechs Jahren ab Vertragsende. Pensionierte ver- sicherte Personen sind solche Personen, die bis zum Ablauf der Nachmeldefrist ordentlich in den Ruhestand treten oder aus- schließlich aus gesundheitlichen Gründen ihre Organtätigkeit aufgeben.
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Samples: vielfalt-sport-kultur.de, www.sv-arzberg.de
Persönliche Schadennachmeldefrist. Für pensionierte versicherte Personen besteht eine Nachmel- defrist Nachmeldefrist von sechs Jahren ab Vertragsende. Pensionierte ver- sicherte versicherte Personen sind solche Personen, die bis zum Ablauf der Nachmeldefrist ordentlich in den Ruhestand treten oder aus- schließlich ausschließlich aus gesundheitlichen gesundheitli- chen Gründen ihre Organtätigkeit aufgeben.
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Samples: chorverband-hamburg.de
Persönliche Schadennachmeldefrist. Für pensionierte versicherte Personen besteht eine Nachmel- defrist Nachmeldefrist von sechs Jahren ab Vertragsende. Pensionierte ver- sicherte versicherte Personen sind solche Personen, die bis zum Ablauf der Nachmeldefrist ordentlich in den Ruhestand treten oder aus- schließlich ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen ihre Organtätigkeit aufgeben.
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Samples: www.saechsischer-chorverband.de