Common use of Pfand- und Zurückbehaltungsrecht Clause in Contracts

Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. 20.1 Zur Absicherung seiner Forderungen aus verkehrsvertragli- chen Leistungen darf der Spediteur sich auf die ihm zuste- henden gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte berufen. 20.2 Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestim- mungen mit der Maßgabe, dass 20.2.1 bei Ausübung des gesetzlichen Pfandrechts des Frachtführers oder Verfrachters die Androhung des Pfandverkaufs und die erforderlichen Benachrichtigungen an den Empfänger zu richten sind, 20.2.2 an die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat die von einer Woche tritt. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2017 20.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfand- rechts zu untersagen, wenn er dem Spediteur ein hinsichtlich seiner Forderungen gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. selbstschuldnerische Bankbürgschaft) einräumt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017, Adsp 2017

Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. 20.1 Zur Absicherung seiner Forderungen aus verkehrsvertragli- chen verkehrs- vertraglichen Leistungen darf der Spediteur sich auf die ihm zuste- henden zustehenden gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte Zurück- behaltungsrechte berufen. 20.2 Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestim- mungen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass 20.2.1 bei Ausübung des gesetzlichen Pfandrechts des Frachtführers oder Verfrachters die Androhung des Pfandverkaufs und die erforderlichen Benachrichtigungen Benachrich- tigungen an den Empfänger zu richten sind, 20.2.2 an die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat die von einer Woche tritt. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2017. 20.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfand- rechts Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Spediteur ein hinsichtlich seiner Forderungen gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. selbstschuldnerische BankbürgschaftBank- bürgschaft) einräumt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017

Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. 20.1 Zur Absicherung seiner Forderungen aus verkehrsvertragli- chen verkehrsvertrag- lichen Leistungen darf der Spediteur sich auf die ihm zuste- henden gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte berufen. 20.2 Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestim- mungen mit der Maßgabe, dass 20.2.1 bei Ausübung des gesetzlichen Pfandrechts des Frachtführers oder Verfrachters die Androhung des Pfandverkaufs und die erforderlichen Benachrichtigungen an den Empfänger zu richten sind, 20.2.2 an die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat die von einer Woche tritt. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2017. 20.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfand- rechts zu untersagen, wenn er dem Spediteur ein hinsichtlich hinsicht- lich seiner Forderungen gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. selbstschuldnerische Bankbürgschaft) einräumt.

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Samples: Adsp 2016, Adsp 2016

Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. 20.1 Zur Absicherung seiner Forderungen aus verkehrsvertragli- chen Leistungen darf der Spediteur sich auf die ihm zuste- henden gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte berufen. 20.2 Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestim- mungen mit der Maßgabe, dass 20.2.1 bei Ausübung des gesetzlichen Pfandrechts des Frachtführers oder Verfrachters die Androhung des Pfandverkaufs und die erforderlichen Benachrichtigungen an den Empfänger zu richten sind, 20.2.2 an die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat die von einer Woche tritt. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2017. 20.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfand- rechts zu untersagen, wenn er dem Spediteur ein hinsichtlich seiner Forderungen gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. selbstschuldnerische Bankbürgschaft) einräumt.

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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017), Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017

Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. 20.1 Zur Absicherung seiner Forderungen aus verkehrsvertragli- chen verkehrs- vertraglichen Leistungen darf der Spediteur sich auf die ihm zuste- henden zustehenden gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte berufen. 20.2 Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestim- mungen gesetzli- chen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass 20.2.1 bei Ausübung des gesetzlichen Pfandrechts des Frachtführers oder Verfrachters die Androhung des Pfandverkaufs und die erforderlichen Benachrichtigungen Benach- richtigungen an den Empfänger zu richten sind, 20.2.2 an die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat die von einer Woche tritt. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2017. 20.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfand- rechts Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Spediteur Spedi- teur ein hinsichtlich seiner Forderungen gleichwertiges gleichwer- tiges Sicherungsmittel (z. B. selbstschuldnerische Bankbürgschaft) einräumt.

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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)

Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. 20.1 Zur Absicherung seiner Forderungen aus verkehrsvertragli- chen ver- kehrsvertraglichen Leistungen darf der Spediteur sich auf die ihm zuste- henden zustehenden gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte Zurückbehaltungsrechte berufen. 20.2 Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestim- mungen gesetz- lichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass 20.2.1 bei Ausübung Ausübung des gesetzlichen Pfandrechts des Frachtführers Frachtführers oder Verfrachters die Androhung des Pfandverkaufs und die erforderlichen Benachrichtigungen Be- nachrichtigungen an den Empfänger zu richten sind, 20.2.2 an die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat die von einer Woche tritt. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2017. 20.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung Ausübung des Pfand- rechts Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Spediteur ein hinsichtlich seiner Forderungen gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. selbstschuldnerische Bankbürgschaftselbst- schuldnerische Bankbürgschaft) einräumt.

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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)

Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. 20.1 Zur Absicherung seiner Forderungen aus verkehrsvertragli- chen verkehrsvertraglichen Leistungen darf der Spediteur sich auf die ihm zuste- henden zustehenden gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte berufen. 20.2 Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestim- mungen mit der Maßgabe, dass 20.2.1 bei Ausübung des gesetzlichen Pfandrechts des Frachtführers oder Verfrachters die Androhung des Pfandverkaufs und die erforderlichen Benachrichtigungen an den Empfänger zu richten sind, 20.2.2 an die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat die von einer Woche tritt. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2017. 20.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfand- rechts Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Spediteur ein hinsichtlich seiner Forderungen gleichwertiges Sicherungsmittel (z. z.B. selbstschuldnerische selbsts- chuldnerische Bankbürgschaft) einräumt.

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Samples: Allgemeine Deutsche Speditionsbedingungen 2017

Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. 20.1 Zur Absicherung seiner Forderungen aus verkehrsvertragli- chen verkehrsvertraglichen Leistungen darf der Spediteur sich auf die ihm zuste- henden zustehenden gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte berufen. 20.2 Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestim- mungen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass 20.2.1 bei Ausübung des gesetzlichen Pfandrechts des Frachtführers oder Verfrachters die Androhung des Pfandverkaufs und die erforderlichen Benachrichtigungen an den Empfänger zu richten sind, 20.2.2 an die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat die von einer Woche tritt. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2017. 20.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfand- rechts Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Spediteur ein hinsichtlich seiner Forderungen gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. selbstschuldnerische Bankbürgschaft) einräumt.. Hausanschrift Telefon / Telefax Gerichtsstand Bankverbindung Mitglied Zertifiziert

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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp2017)

Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. 20.1 Zur Absicherung seiner Forderungen aus verkehrsvertragli- chen verkehrsvertraglichen Leistungen darf der Spediteur sich auf die ihm zuste- henden zustehenden gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte berufen. 20.2 Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestim- mungen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass 20.2.1 bei Ausübung des gesetzlichen Pfandrechts des Frachtführers oder Verfrachters die Androhung des Pfandverkaufs und die erforderlichen Benachrichtigungen an den Empfänger zu richten sind, 20.2.2 an die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat die von einer Woche tritt. ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN 2017 20.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung des Pfand- rechts Pfandrechts zu untersagen, wenn er dem Spediteur ein hinsichtlich seiner Forderungen gleichwertiges Sicherungsmittel (z. B. selbstschuldnerische Bankbürgschaft) einräumt.

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Samples: Transport Agreement