Pflichten bei Vertragsabschluss Musterklauseln

Pflichten bei Vertragsabschluss. Als Antragsteller ist der Versicherungsnehmer gemäss Art. 6 des Versicherungsvertragsgesetzes
Pflichten bei Vertragsabschluss. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versi- cherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrer- heblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.
Pflichten bei Vertragsabschluss. Als Antragsteller sind Sie gemäss Art. 6 des Versicherungsver- tragsgesetzes verpflichtet, die Antragsfragen (z.B. Geburtsdatum, Vorschäden) vollständig und richtig zu beantworten. Haben Sie oder die versicherte Person beim Abschluss der Versicherung eine schriftlich gestellte Frage unvollständig oder falsch beantwortet, so ist die Helvetia berechtigt, innert vier Wochen seit Kenntnis der Anzeigepflichtverletzung den Vertrag zu kündigen. Wird der Vertrag durch eine solche Kündigung aufgelöst, so erlischt auch die Leistungspflicht für bereits eingetretene Schäden, deren Ein- tritt oder Umfang durch die unvollständig oder falsch mitgeteilte Tatsache beeinflusst worden ist. Sind bereits Leistungen erbracht worden, können diese von der Helvetia zurückgefordert werden.
Pflichten bei Vertragsabschluss. Bei Vertragsschluss haben Sie keine besonderen Pflichten.
Pflichten bei Vertragsabschluss. Als Antragsteller ist der Versicherungsnehmer gemäss Art. 6 des Versicherungsvertragsgesetzes verpflichtet, die Antragsfragen (z. B. Geburtsdatum, Vorschäden) vollständig und richtig zu beantworten. Hat der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person beim Abschluss der Versicherung eine schriftlich oder in einer anderen Textform gestellte Frage unvollständig oder falsch beantwortet, Ändert sich während der Vertragsdauer eine für die Beurteilung der Gefahr erhebliche Tatsache, deren Umfang die Parteien bei Vertragsabschluss festgestellt haben, hat der Versicherungsnehmer dies Helvetia sofort schriftlich oder in einer anderen Textform an- zuzeigen. Als erheblich gelten alle Gefahrstatsachen, über welche Helvetia vom Versicherungsnehmer im Antragsformular oder auf sonstiges Befragen (z. B. Risikofragebogen, Risiko- und Betriebs- merkmale usw.) Auskunft verlangt hat. Unterlässt der Versicherungs- nehmer diese Mitteilung, so ist Helvetia für die Folgezeit nicht an den Vertrag gebunden. Ist die Mitteilung erfolgt, kann Helvetia rückwirkend ab Zeitpunkt der Gefahrserhöhung die Prämie ent- sprechend erhöhen oder den von der Änderung betroffenen Teil innert 14 Tagen nach Eingang der Anzeige kündigen. Der Vertrag erlischt vier Wochen nach Eintreffen der Kündigung. Das gleiche Kündigungsrecht steht dem Versicherungsnehmer zu, wenn über die Prämienerhöhung keine Einigung erzielt werden sollte. Bei einer wesentlichen Gefahrsminderung ist der Versicherungs- nehmer berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen schriftlich oder in einer anderen Textform zu kündigen oder eine Prämienreduktion zu verlangen. Lehnt Helvetia eine Prämienre- duktion ab oder ist der Versicherungsnehmer mit der angebotenen Reduktion nicht einverstanden, so ist dieser berechtigt, den Vertrag innert vier Wochen seit Zugang der Stellungnahme mit einer Frist von vier Wochen schriftlich oder in einer anderen Textform zu kün- digen. Die Prämienreduktion wird mit dem Zugang der Mitteilung bei Helvetia wirksam.
Pflichten bei Vertragsabschluss. Als Antragsteller sind Sie gemäss Art. 6 des Versicherungs- vertragsgesetzes verpflichtet, die Antragsfragen (z.B. Geburts- datum, Vorschäden) vollständig und richtig zu beantworten.
Pflichten bei Vertragsabschluss. Wenn Sie einen Fragebogen ausgefüllt haben, müssen Sie die im Fragebogen enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Bitte prüfen Sie die Angaben in dem Ihnen unterbreiteten Angebot. Andernfalls können wir vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsprämie anpassen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Bedingungen. Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind. Andernfalls können wir den Vertrag kündigen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsprämie anpassen. Auch müssen Sie alle vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.
Pflichten bei Vertragsabschluss. Wenn Sie einen Fragebogen ausgefüllt haben, müssen Sie die im Fragebogen enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Andernfalls können wir vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsprämie anpassen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Bedingungen.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.