Produktinformation. Die in – elektronischer oder anderer Form vorliegenden - allgemeinen Produktdokumentationen und Preislisten enthaltenen Angaben und Informationen sind nur soweit verbindlich, als der Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug nimmt.
Produktinformation. Der Besteller verpflichtet sich für den Fall, dass dem gelieferten Produkt eine Produktinformation beiliegt, diese bei Weiterleitung der Ware an einen Drittkunden mitzuliefern und dem Drittkunden zur Kenntnis zu bringen. Sollte dies nicht befolgt werden, ist eine Gewährleistung für Mangelhaftigkeit der Ware aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung des Produkts ausgeschlossen.
Produktinformation. Listen zu Punkt 4 von Seite 11 Produktinformation Hinweis: Die oben gemachten Ausführungen sind ohne Anspruch auf
Produktinformation. Die Produktinformation gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung.
Produktinformation. Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Angebot, dem Versicherungs- schein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher sorgfältig die gesamten Bestimmungen und Informationen zum Vertrag. Name, Vorname
Produktinformation. 132. (1) Vor Abgabe seiner Vertragserklärung zum Abschluss eines Direktversicherungsvertrags über ein im Inland belegenes Risiko sind dem Versicherungsnehmer – unabhängig davon, ob eine Beratung erfolgt und ob das Versicherungsprodukt Teil eines Pakets gemäß § 134 ist – in verständlicher Form die objektiven Informationen über jedes dem Versicherungsnehmer angebotene Versicherungsprodukt und die relevanten Informationen über jeden dem Versicherungsnehmer angebotenen Versicherungsvertrag zu erteilen, die er benötigt, um eine wohlinformierte Entscheidung treffen zu können. Dabei sind die Komplexität des Versicherungsprodukts und die für den Zielmarkt gemäß § 129 Abs. 2 festgelegte Kundenkategorie zu berücksichtigen.
Produktinformation. Dem Artikel 3 der Orgalime-S2012-Bedingungen wird folgende Bedingung hinzugefügt:
Produktinformation. Alle Auskünfte in Datenblättern, Homepages, Katalogen, Prospekten und dergleichen über Gewicht, Abmessungen sowie technische und sonstige Daten gelten als unverbindlich. Solche Auskünfte sind nur in dem Umfang verbindlich, in dem im Vertrag ausdrücklich hierauf verwiesen wurde.
Produktinformation. 2.1. Angaben in Produktinformationen und Preislisten sind nur insoweit verbindlich, als dass die Vereinbarung ausdrücklich auf sie Bezug nimmt.
Produktinformation. Produktmuster werden nur als grundlegende Information über die Klasse, Größe oder Farbe der Produkte beigelegt. Alle Informationen über die Größe, das Gewicht oder das Design der Produkte sind annähernd und können von den tatsächlichen Werten abweichen. Kataloge, Broschüren und Preislisten dienen nur der allgemeinen Anleitung und sind nicht Teil der Kaufverträge. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Einholung von Zustimmungen für die Installation der Produkte. Der Käufer überprüft die Genauigkeit und Angemessenheit der speziell erstellten Zeichnungen und Pläne, die der Verkäufer vorlegt.