Produktinformation Musterklauseln

Produktinformation. Die in – elektronischer oder anderer Form vorliegenden - allgemeinen Produktdokumentationen und Preislisten enthaltenen Angaben und Informationen sind nur soweit verbindlich, als der Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug nimmt.
Produktinformation. Der Besteller verpflichtet sich für den Fall, dass dem gelieferten Produkt eine Produktinformation beiliegt, diese bei Weiterleitung der Ware an einen Drittkunden mitzuliefern und dem Drittkunden zur Kenntnis zu bringen. Sollte dies nicht befolgt werden, ist eine Gewährleistung für Mangelhaftigkeit der Ware aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung des Produkts ausgeschlossen.
Produktinformation. Listen zu Punkt 4 von Seite 11 Produktinformation Hinweis: Die oben gemachten Ausführungen sind ohne Anspruch auf
Produktinformation. 132. (1) Vor Abgabe seiner Vertragserklärung zum Abschluss eines Direktversicherungsvertrags über ein im Inland belegenes Risiko sind dem Versicherungsnehmer – unabhängig davon, ob eine Beratung erfolgt und ob das Versicherungsprodukt Teil eines Pakets gemäß § 134 ist – in verständlicher Form die objektiven Informationen über jedes dem Versicherungsnehmer angebotene Versicherungsprodukt und die relevanten Informationen über jeden dem Versicherungsnehmer angebotenen Versicherungsvertrag zu erteilen, die er benötigt, um eine wohlinformierte Entscheidung treffen zu können. Dabei sind die Komplexität des Versicherungsprodukts und die für den Zielmarkt gemäß § 129 Abs. 2 festgelegte Kundenkategorie zu berücksichtigen.
Produktinformation. Die Produktinformation gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung.
Produktinformation. Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Angebot, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher sorgfältig die gesamten Bestimmungen und Informationen zum Vertrag.
Produktinformation. ISIN / Valorennummer / Symbol CH0414256021 / 41425602 / PSTCDV Emissionspreis USD 1’000.00 Referenzwährung USD; Emission, Handel und Rückzahlung erfolgen in der Referenzwährung SVSP Produkttyp Tracker-Zertifikat (1300), vgl. auch xxx.xxxx-xxxxxxx.xx Basiswert SYZ Emerging Markets Corporate Bond Dynamic Referenzportfolio. Der Basiswert ist ein in USD berechnetes diskretionäres, nominelles Portfolio, das darauf abzielt, die Wertentwicklung eines auf der vom Portfolio Sponsor bestimmten Anlagestrategie basierenden, realen Portfolios nachzubilden. Anleger können auf diese Weise in dieselbe Wertentwicklung investieren, die ein echtes Portfolio hätte, das entsprechend der Anlagestrategie verwaltet und mit Gebühren und Kosten belastet würde. Das Referenzportfolio setzt sich ausschliesslich aus Bestandteilen aus dem nachstehend definierten Anlageuniversum zusammen. Portfolio Sponsor Banque SYZ SA, Xxxx xxx Xxxxxxx 0, 0000 Xxxxxx Beauftragte Drittpartei Banque SYZ SA, Xxxx xxx Xxxxxxx 0, 0000 Xxxxxx Basiswerte pro Strategic Certificate 1.0, d.h. ein Strategic Certificate spiegelt die Wertentwicklung eines nominellen Referenzportfolios im Wert von USD 1‘000.00 bei Anfangsfixierung wider. Anfänglicher Referenzkurs des Basiswerts USD 1‘000.00 Anfangsfixierung 29. Mai 2018 Liberierung 05. Juni 2018 Laufzeit Open End Rückzahlungstag 5 Bankarbeitstage nach dem jeweiligen Kündigungs- oder Ausübungstag (wie unten beschrieben) Rückzahlungsbetrag Der Rückzahlungsbetrag je Strategic Certificate entspricht dem Wert des Referenzportfolios am jeweiligen Kündigungstag (im Falle einer Kündigung durch die Emittentin) oder am jeweiligen Ausübungstag (im Falle einer Ausübung durch den Anleger). Wert des Referenzportfolios Der Wert des Referenzportfolios an jedem Bankarbeitstag entspricht der Summe der Bewertungskurse für die Referenzportfoliobestandteile (einschliesslich allfällig vorhandener Geldanteile), jeweils multipliziert mit der entsprechenden Anzahl dieses Bestandteils im nominellen Referenzportfolio. Aufgelaufene Portfoliogebühren, Umschichtungsgebühren und allfällige weitere Gebühren und Steuern werden von dieser Summe abgezogen. Der Wert des Referenzportfolios wird in der Referenzwährung berechnet. Wird der Bewertungskurs eines Referenzportfoliobestandteils in einer anderen Währung als der Referenzwährung bestimmt (oder lautet ein Geldanteil auf eine andere Währung als die Referenzwährung), erfolgt die Umrechnung derartiger Beträge in die Referenzwährung durch die Berechnu...
Produktinformation. (1) Vom Lieferer zur Verfügung gestellte Produktinformationen, Preislisten, Zeichnungen und tech-nische oder kommerzielle Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferers. Erhält unser Vertragspartner oder derjenige Unternehmer, mit dem wir in geschäftlichem Kontakt stehen oder diesen begründen wollen, Zeichnungen, technische Unterlagen oder andere technische Informationen, so darf er diese ohne unsere Zustimmung nicht für einen anderen Zweck nutzen, als für den sie geliefert wurden. Sie dürfen nicht ohne Zustimmung von uns für andere Zwecke genutzt, kopiert, reproduziert, an Dritte ausgehändigt oder bekannt gegeben werden (2) Alle vom Lieferer übermittelten Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschrei- bungen und Abbildungen sind nur angenähert maßgebend; Abbildungen müssen deshalb nicht unbedingt identisch mit der tatsächlichen Ausführung des Erzeugnisses des Lieferers sein. Unterlagen mit endgültigen Angaben werden auf Wunsch in angemessenem Umfang nach Vertragsschluss geliefert. Änderungen des dem Angebot zugrunde liegenden technischen Konzepts und der Konst- ruktion muß sich der Lieferer vorbehalten, sofern dadurch Leistung und Qualität des angebotenen Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt werden. (3) An allen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält der Lieferer allein das Eigentum und die Urheberrechte. Die Zeichnungen und sonstigen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Lieferers Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
Produktinformation. 11.1 Die technischen Spezifikationen und anderen genannten Maße in den Katalogunterlagen sind unverbindliche Angaben, und GEOVENT A/S übernimmt keine Verantwortung für Xxxxxx in diesem Material. Alle Informationen und Daten, die in diesem Material zu finden sind, u. a. auch Preislisten, sind nur in dem Ausmaß verbindlich, wie der Vertrag ausdrücklich darauf verweist.
Produktinformation. 2.1. Angaben in Produktinformationen und Preislisten sind nur insoweit verbindlich, als dass die Vereinbarung ausdrücklich auf sie Bezug nimmt.