Pflichten des Anbieters. 1.5.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß dem Stand der Technik. 1.5.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den Anbieter, wird der Zugang des Betreibers zum Kunden-Portal aktiviert und der Betreiber erhält mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem Portal. 1.5.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugeben. Diesbezüglich wird auf die geltenden Datenschutzhinweise verwiesen. 1.5.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Vertragsleistungen von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der Vertragsleistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 und Ziffer 1.11 sind von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, die Wartungs- und Pflegearbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen. 1.5.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Vertragsleistungen ganz oder teilweise entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt (vgl. Ziffer 1.11.). Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung. 1.5.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betreiber abhängig zu machen.
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Samples: Saas Agreement, Saas Agreement, Saas Agreement
Pflichten des Anbieters. 1.5.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß dem Stand der Technik.
1.5.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den AnbieterAnbieter (siehe Ziffer 1.3.2), wird der Zugang des Betreibers zum Kundenzu dem myVectron Portal unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx ("myVectron-Portal Portal") aktiviert und der Betreiber erhält mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem Portal.
1.5.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugeben. Diesbezüglich wird auf die geltenden Datenschutzhinweise verwiesen.
1.5.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Vertragsleistungen von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der Vertragsleistungen myVectron-Leistungen oder einzelner über myVectron angebotenen Leistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 und Ziffer 1.11 sind von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, die Wartungs- und Pflegearbeiten diese Arbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen.
1.5.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Vertragsleistungen ganz myVectron-Leistungen oder teilweise einzelner darin enthaltener Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare beeinfluss- bare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt (vgl. Ziffer 1.11.)Gewalt. Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
1.5.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betreiber abhängig zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Anbieters. 1.5.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß dem Stand der Technik.
1.5.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den AnbieterAnbieter (siehe Ziffer 1.3.2), wird der Zugang des Betreibers zum Kundenzu dem myVectron Portal unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx ("myVectron-Portal Portal") aktiviert und der Betreiber erhält mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem Portal.
1.5.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugeben. Diesbezüglich wird auf die geltenden Datenschutzhinweise verwiesen.
1.5.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Vertragsleistungen von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der Vertragsleistungen myVectron-Leistungen oder einzelner über myVectron angebotenen Leistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 und Ziffer 1.11 sind ist von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, die Wartungs- und Pflegearbeiten diese Arbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen.
1.5.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Vertragsleistungen ganz myVectron-Leistungen oder teilweise einzelner darin enthaltener Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare beeinfluss- bare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt (vgl. Ziffer 1.11.)Gewalt. Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
1.5.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betreiber abhängig zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Anbieters. 1.5.12.6.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß dem Stand der Technik.
1.5.22.6.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den Anbieter, wird der Zugang des Betreibers zum Kunden-Portal aktiviert und der Betreiber erhält mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem Portal.
1.5.32.6.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugeben. Diesbezüglich wird auf die geltenden Datenschutzhinweise verwiesen.
1.5.42.6.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Vertragsleistungen (Software und „SaaS“ Produkte) von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der Vertragsleistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 2.6.5 und Ziffer 1.11 2.14 sind von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, die Wartungs- und Pflegearbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen.
1.5.52.6.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Vertragsleistungen ganz oder teilweise entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt (vgl. Ziffer 1.11.2.14). Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
1.5.62.6.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betreiber abhängig zu machen.
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Samples: Vectron Smart4pay Terms and Conditions, Vectron Smart4pay Terms and Conditions
Pflichten des Anbieters. 1.5.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß dem Stand der Technik.
1.5.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den Anbieter, wird der Zugang des Betreibers zum Kunden-bonVito Portal aktiviert und der Betreiber erhält eine E-Mail mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem Portal.
1.5.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugeben. Diesbezüglich wird auf die geltenden Datenschutzhinweise verwiesen.
1.5.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Vertragsleistungen von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der Vertragsleistungen bonVito-Leistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 und Ziffer 1.11 sind ist von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, die Wartungs- und Pflegearbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während diese Arbeiten im Rahmen der Wartungszeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen.
1.5.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Vertragsleistungen ganz bonVito-Leistungen oder teilweise einzelner darin enthaltener Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt (vgl. Ziffer 1.11.). Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
1.5.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betreiber abhängig zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Anbieters. 1.5.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß dem Stand der Technik.
1.5.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den AnbieterAnbieter (siehe Ziffer 1.3.2), wird der Zugang des Betreibers zum Kunden-Portal aktiviert und erhält der Betreiber erhält vom Anbieter die Zugangsdaten, mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem denen sich der Betreiber über das myVectron Portal unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx ("myVectron-Portal") anmelden kann.
1.5.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern Subunternehmer bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, berechtigt zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugeben. Diesbezüglich wird auf die geltenden Datenschutzhinweise verwiesen.
1.5.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Vertragsleistungen von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der Vertragsleistungen myVectron-Leistungen oder einzelner über myVectron angebotenen Leistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 und Ziffer 1.11 sind ist von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, die Wartungs- und Pflegearbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während diese Arbeiten im Rahmen der Wartungszeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen.
1.5.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Vertragsleistungen ganz myVectron-Leistungen oder teilweise einzelner darin enthaltener Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare beeinfluss- bare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt (vgl. Ziffer 1.11.)Gewalt. Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
1.5.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betreiber abhängig zu machen.
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