Pflichten des Anbieters. 1.5.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß dem Stand der Technik. 1.5.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den Anbieter (siehe Ziffer 1.3.2), wird der Zugang des Betreibers zu dem myVectron Portal unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx ("myVectron-Portal") aktiviert und der Betreiber erhält mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem Portal. 1.5.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugeben. 1.5.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der myVectron-Leistungen oder einzelner über myVectron angebotenen Leistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 und Ziffer 1.11 sind von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, diese Arbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen. 1.5.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der myVectron-Leistungen oder einzelner darin enthaltener Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinfluss- bare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt. Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung. 1.5.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betreiber abhängig zu machen.
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Pflichten des Anbieters. 1.5.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß dem Stand der Technik.
1.5.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den Anbieter (siehe Ziffer 1.3.2)Anbieter, wird der Zugang des Betreibers zu dem myVectron zum Kunden-Portal unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx ("myVectron-Portal") aktiviert und der Betreiber erhält mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem Portal.
1.5.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugeben. Diesbezüglich wird auf die geltenden Datenschutzhinweise verwiesen.
1.5.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Vertragsleistungen von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der myVectron-Leistungen oder einzelner über myVectron angebotenen Leistungen Vertragsleistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 und Ziffer 1.11 sind von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, diese Arbeiten die Wartungs- und Pflegearbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen.
1.5.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der myVectron-Leistungen Vertragsleistungen ganz oder einzelner darin enthaltener Leistungen teilweise entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinfluss- bare beeinflussbare technische Bedingungen sowie höhere GewaltGewalt (vgl. Ziffer 1.11.). Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
1.5.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betreiber abhängig zu machen.
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Samples: Saas Agreement, Saas Agreement, Saas Agreement
Pflichten des Anbieters. 1.5.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß dem Stand der Technik.
1.5.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den Anbieter (siehe Ziffer 1.3.2), wird der Zugang des Betreibers zu dem myVectron Portal unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx ("myVectron-Portal") aktiviert und der Betreiber erhält mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem Portal.
1.5.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugeben.
1.5.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der myVectron-Leistungen oder einzelner über myVectron angebotenen Leistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 und Ziffer 1.11 sind ist von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, diese Arbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen.
1.5.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der myVectron-Leistungen oder einzelner darin enthaltener Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinfluss- bare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt. Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
1.5.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betreiber abhängig zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Anbieters. 1.5.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß dem Stand der Technik.
1.5.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den Anbieter (siehe Ziffer 1.3.2)Anbieter, wird der Zugang des Betreibers zu dem myVectron zum bonVito Portal unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx ("myVectron-Portal") aktiviert und der Betreiber erhält eine E-Mail mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem Portal.
1.5.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugeben. Diesbezüglich wird auf die geltenden Datenschutzhinweise verwiesen.
1.5.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Vertragsleistungen von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der myVectronbonVito-Leistungen oder einzelner über myVectron angebotenen Leistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 und Ziffer 1.11 sind ist von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, diese Arbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während im Rahmen der Wartungszeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen.
1.5.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der myVectronbonVito-Leistungen oder einzelner darin enthaltener Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinfluss- bare beeinflussbare technische Bedingungen sowie höhere GewaltGewalt (vgl. Ziffer 1.11). Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
1.5.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betreiber abhängig zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Anbieters. 1.5.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß dem Stand der Technik.
1.5.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den Anbieter (siehe Ziffer 1.3.2), wird erhält der Zugang des Betreibers zu dem Betreiber vom Anbieter die Zugangsdaten, mit denen sich der Betreiber über das myVectron Portal unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx ("myVectron-Portal") aktiviert und der Betreiber erhält mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem Portalanmelden kann.
1.5.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern Subunternehmer bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, berechtigt zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugeben.
1.5.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der myVectron-Leistungen oder einzelner über myVectron angebotenen Leistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 und Ziffer 1.11 sind ist von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, diese Arbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während im Rahmen der Wartungszeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen.
1.5.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der myVectron-Leistungen oder einzelner darin enthaltener Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinfluss- bare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt. Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
1.5.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betreiber abhängig zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Anbieters. 1.5.1a. Der Anbieter hält die Daten, die mittels der bereitgestellten Software erhoben werden, auf einer oder mehrerer zentraler Datenverarbeitungsanlagen vor, die aufgrund vertraglicher Vereinba- rung zwischen einem Auftragsverarbeiter und dem Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Ab dem Zeitpunkt des Zustandekommens der Nutzungsvereinbarung über die Software und für die Dauer des Bestands des Nutzungsvertrages ermöglicht der Anbieter dem Kunden den Zugriff auf diese Software und auf den überlassenen Speicherplatz, wobei die Software durch den Anbieter jeweils aktuell gehalten und softwaretechnisch aktualisiert wird und dem aktuellen Stand der Technik entspricht. In diesem Zusammenhang stellt der Anbieter Updates / Upgrades bereit. Der Kunde wird innerhalb der Software-Anwendung über aktuelle Updates / Upgrades informiert. Er ist verpflichtet, diese Updates / Upgrades zeitnah zu installieren.
b. Wenn der Anbieter bei der Aktualisierung der Software wesentliche Änderungen in Form von Beschränkung von Funktionen der Software vornimmt, wird er dies mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung dem Kunden mitteilen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung wird schriftlich mitgeteilt, wobei auch die Mitteilung mittels einer elektronischen Nachricht an die vom Kunden im Kundenaccount hinterlegte E-Mail- Adresse zulässig ist. In der schriftlichen Mitteilung wird der Anbieter den Kunden darauf hinwei- sen, was wie folgt geregelt ist: Der Kunde ist berechtigt, für den Fall der wesentlichen Leis- tungsänderung während des laufenden Vertrages durch den Anbieter den Vertrag zum Zeit- punkt des Wirksamwerdens dieser Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Der An- bieter kann hierfür eine Frist setzen, die er in der Änderungsmitteilung dem Kunden ebenfalls mitteilt, und innerhalb derer der Kunde sein Sonderkündigungsrecht seit Erhalt der Änderungs- mitteilung ausüben kann.
c. Der Anbieter sichert die Software in der jeweils aktuellen Version in der Weise, dass er sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit umgehend wieder zur Verfügung stellen kann. Er sichert zudem die Anwendungsdaten auf der zentralen Datenverarbeitungsanlage regelmäßig gegen Verlust und bedient sich hierbei der Leistung eines Auftragsverarbeiters, des Anbieters des Cloud-Systems. Die Datensicherung stellt aber keine an den Kunden übertragbare Datei der Anwendungsdaten des Kunden dar, sondern ermöglicht lediglich den sicheren Betrieb des Cloud-Services.
d. Nach der Vertragsbeendigung hält der Anbieter die Anwendungsdaten des Kunden für einen Zeitraum von drei Monaten zur Verfügung. Eine weitergehende Speicherung erfolgt nicht. Der Anbieter ist verpflichtet, bei Vertragsbeendigung auf Wunsch des Kunden die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß Anwendungsda- ten in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen einem Format zur Verfügung zu erbringenstellen, das zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung von aktueller Standardsoftware ausgelesen bzw. Der Anbieter erbringt verwendet werden kann. Für die Leistungen gemäß dem Stand Übertragung der Technik.
1.5.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den Anbieter (siehe Ziffer 1.3.2), wird der Zugang des Betreibers zu dem myVectron Portal unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx ("myVectron-Portal") aktiviert und der Betreiber erhält mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem Portal.
1.5.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugebenKunden fallen Kosten in Höhe der für diese Leistung jeweils nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste an.
1.5.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der myVectron-Leistungen oder einzelner über myVectron angebotenen Leistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 und Ziffer 1.11 sind von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, diese Arbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen.
1.5.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der myVectron-Leistungen oder einzelner darin enthaltener Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinfluss- bare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt. Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
1.5.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betreiber abhängig zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Anbieters. 1.5.12.6.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß dem Stand der Technik.
1.5.22.6.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den Anbieter (siehe Ziffer 1.3.2)Anbieter, wird der Zugang des Betreibers zu dem myVectron zum Kunden-Portal unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx ("myVectron-Portal") aktiviert und der Betreiber erhält mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem Portal.
1.5.32.6.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugeben. Diesbezüglich wird auf die geltenden Datenschutzhinweise verwiesen.
1.5.42.6.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Vertragsleistungen (Software und „SaaS“ Produkte) von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der myVectron-Leistungen oder einzelner über myVectron angebotenen Leistungen Vertragsleistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 2.6.5 und Ziffer 1.11 2.14 sind von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, diese Arbeiten die Wartungs- und Pflegearbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen.
1.5.52.6.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der myVectron-Leistungen Vertragsleistungen ganz oder einzelner darin enthaltener Leistungen teilweise entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinfluss- bare beeinflussbare technische Bedingungen sowie höhere GewaltGewalt (vgl. Ziffer 2.14). Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
1.5.62.6.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betreiber abhängig zu machen.
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