Lieferkonditionen. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung erfolgen die Lieferungen von ENIP AG ab Regensdorf, Lager Glattbrugg oder ab Werk Deutschland/Italien/EU-Raum oder sonstige. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht wie vereinbart ab, ist ENIP AG berechtigt, das weitere Vorgehen einseitig festzulegen und der Kunde hat ENIP AG die durch die Nichtabnahme entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung ist die übliche Verpackung im Preis inbegriffen. Die Entsorgung der Verpackung ist Sache des Kunden. Lagerkosten für Geräte und Zubehör, die länger als 30 Tage nach dem vereinbarten Liefertermin nicht ausgeliefert werden können, werden mit CHF 50 pro m2 (Quadratmeter) und Woche in Rechnung gestellt. Der Transport vom Einlagerungsort bis zur Baustelle wird mit einem Basispreis von CHF 500.00 zuzüglich CHF 200.00 pro m2 (Quadratmeter) exklusive Mehrwertsteuer verrechnet.
Lieferkonditionen. Bei vereinbarter Lieferung frei Eni-Lager, -Tankstelle oder - Abnehmer fällt die Entladung am Lieferort noch in die Zuständigkeit des Lieferanten. Bei Lieferung ab Werk, Lager, Verkaufsstelle etc. des Lieferanten fällt ebenso die Beladung des Transportmittels noch in den Zuständigkeitsbereich des Lieferanten. Eni kann, insbesondere aus Sicherheitsgründen, für den Lieferanten bindend bestimmte Transportmittel, Transportwege und Frachtführer vorschreiben oder ausschließen. Sind zu liefernde Gegenstände zu montieren, installieren oder ähnliches, so ist die Montage etc. während der im Punkt 4 genannten Zeiten durchzuführen, erforderlichenfalls rechtzeitig voranzumelden und - bei längerer Dauer der Arbeit – am Liefertermin abzuschließen. Die Bestimmungen der folgenden Punkte gelten für diese Arbeiten sinngemäß. Gehören zum Arbeitsumfang bauliche Tätigkeiten bzw. werden an den Verwendungsstellen bauliche Tätigkeiten durchgeführt, gelten hierfür die "Sicherheitsregeln und Umwelthinweise für Arbeiten an Servicestationen, sowie an sonstigen Baustellen der Eni Austria GmbH“, welche gerne auf Anforderung übermittelt werden. Sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, trägt die Transportgefahr der Lieferant und gelten grundsätzlich Fixpreise frei Bestimmungsort.
Lieferkonditionen. Werden zwischen dem LIEFERANTEN und dem Einkauf POLYTEC vereinbart. Wenn aufgrund der jeweiligen Bestellung die Liefervereinbarung „ab Werk“ / “EXW“ (gemäß dem neusten Stand der Incoterms) getroffen wurde, ist der von POLYTEC vorgegebene Spediteur einzusetzen. Sollte der Spediteur nicht bekannt sein, ist dieser rechtzeitig vor dem Versandtag bei POLYTEC zu erfragen (Ansprechpartner siehe Anlage). Transportkosten von nicht abgestimmten Speditionen werden in diesem Fall von POLYTEC nicht übernommen. Wird die Genehmigung erteilt auf unsere Nummer und unsere Kosten eine Expresslieferung durchzuführen, so gilt diese Genehmigung einmalig und nur explizit für den aktuellen Geschäftsfall. Die erneute Verwendung ohne unsere Zustim- mung ist untersagt.
Lieferkonditionen. Der Anbieter verpflichtet sich, die im Onlineshop bestellten Produkte nach Bestellung an Kunden in der Schweiz auszuliefern bzw. nach eingegangener Zahlung an Kunden im Ausland zu liefern. Bleibt die Erfüllung des Zahlungsanspruchs von Kunden im Ausland aus, so kann der Anbieter die Produkte zurückbehalten, und der Vertrag fällt dahin. Die Verarbeitung einer Bestellung erfolgt umgehend nach deren Eingang bei Lignum. Verzögerte Lieferungen sind im Onlineshop beim Artikel vermerkt oder werden dem Kunden nach Eingang einer Bestellung mitgeteilt.
Lieferkonditionen. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung erfolgen die Lieferungen von CTA ab Werk Münsingen (EXW Münsingen, gemäss Incoterms 2010). Nimmt der Kunde die Lieferung nicht wie vereinbart ab, ist CTA berechtigt, das weitere Vorgehen einseitig festzulegen und der Kunde hat CTA die durch die Nichtabnahme entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung ist die übliche Verpackung im Preis inbegriffen. Die Entsorgung der Verpackung ist Sache des Kunden. Lagerkosten für Geräte und Zubehör, die länger als 30 Tage nach dem vereinbarten Liefertermin nicht ausgeliefert werden können, werden mit CHF 20 pro Quadratmeter und Woche in Rechnung gestellt. Der Transport vom Einlagerungsort bis zur Baustelle wird mit einem Basispreis von CHF 300 zuzüglich CHF 150 pro Quadratmeter verrechnet.
Lieferkonditionen. Ecodelivery Xxxxxxxxx fährt ausschliesslich zu folgenden Konditionen: • basic* Die Zustellung erfolgt innert 5 Arbeitstagen. • nextday* Die Zustellung erfolgt bis um 18 Uhr des Folgetages (bei Bestellung am Vortag bis 16 Uhr ). • sameday* Die Zustellung erfolgt bis um 18 Uhr desselben Tages (bei Bestellung bis 12 Uhr). • express* Die Abholung erfolgt innert 60 Minuten ab Bestelleingang. Zustellung per Direktfahrt. (Graubünden, Xxxxxx, Xxxxxx, Seitentäler: innert 90 Minuten). *Preise gem. Preistabelle unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxx/ • Pauschalangebot Stadt Bern CHF 20 • Pauschalangebot Agglomeration Bern 30 CHF (gem. Agglomerationsplan sind die Kernstadt Bern sowie Haupt- und Nebenkern von Bern inklusive) • Pauschalangebot Bern Agglomerationsgürtel CHF 40 • Offerten für spezielle Aufträge • Frei Haus verzollt (Absender bezahlt) für Exporte aus der Schweiz • Ab Werk für Importe in die Schweiz (Empfänger bezahlt und hat sein Einverständnis damit ausdrücklich erklärt)
Lieferkonditionen. Bestellungen unterliegen den Incoterms 2010. Falls nichts anderes vereinbart gilt DDP SMC.
Lieferkonditionen a) Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Käufer oder einen Erfüllungsgehilfen gilt, soweit nicht Ziffer 8.b) sinngemäß entgegensteht, die Sendung als vollständig und mangelfrei angenommen, auch dann, wenn allgemein unter Vorbehalt akzeptiert wurde.
Lieferkonditionen. Der Kunde übernimmt mit dem Vertrag die Verantwortung für eine sachgerechte Handhabung des biologischen Materials. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das erhaltene biologische Material von entsprechend ausgebildetem Fachpersonal sowie in adäquater Laborumgebung bearbeitet wird. Die DSMZ GmbH behält sich vor, Neukunden bezüglich ihres Rechtsstatus, ihrer Autorisierung, ihrer Expertise sowie angemessenen Einrichtung zu befragen. Der Kunde muss mit allen maßgeblichen biologischen, mikrobiologischen, chemischen und / oder radioaktiven Sicherheitsstandards sowie den besonderen Praktiken, Ausrüstungen, Ausstattungen und Regularien vertraut sein. Die Lieferungen und Leistungen unterliegen unterschiedlichen nationalen und inter-nationalen Bestimmungen, u. A. dem Infektionsschutzgesetz, dem Gentechnikgesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Die DSMZ GmbH verweist hierbei ausdrücklich auf die Aktualisierungen in den öffentlichen Medien sowie auf die Regelungen des jeweiligen, einzelnen Vertrages. Bei Lieferungen von Produkten der Risikogruppe 2 innerhalb Deutschlands erfolgt eine Lieferung ausschließlich vorbehaltlich der behördlichen Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern nach ' 44 Infektionsschutzgesetz des Kunden. Die biologische und gentechnische Gefährdungsgruppe wird im jeweils gültigen Katalog sowie den Internetseiten der DSMZ GmbH sowie der Produktkennzeichnung ausgegeben. In jedem Fall jedoch empfiehlt die DSMZ GmbH den Umgang mit den Produkten nach Containmentmethoden der Kategorie 2.
Lieferkonditionen. Erfüllungsort ist vorbehältlich anderer Abrede der Sitz der Küffer Elektro- Technik AG (Kirchberg). Der Transport erfolgt auf Rechnung des Kunden, der auch für den allfäl- ligen Abschluss einer Transportversicherung zuständig ist. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder – bei Annahme- verzug des Kunden – mit Einlagerung der Ware auf den Kunden über. Bei Lieferverzug steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag zu. Die Ware ist vom Kunden sofort nach Erhalt zu prüfen. Mengenabwei- chungen und Abweichungen von den Spezifikationen sind unter Verwir- kungsfolge sofort zu melden.