Weiterentwicklungen. [individuell zu ergänzen; Umschreibung ob generell Weiterentwicklungen des Ser- vice erfolgen und wie mit diesen umzugehen ist (z.B. Release Zyklus, zwingende Nutzung der jeweils neusten Version, Urheberrechte an individuellen Weiterentwick- lungen für den Kunden). Der Umgang mit individuellen Weiterentwicklungen kann hier umschrieben werden oder in einem separaten Projektvertrag gemäss Mus- ter Projekteinzelvertrag]
Weiterentwicklungen. 1. Die econ solutions GmbH ist bestrebt, die econ Software ständig weiter zu entwickeln. Die Weiterentwicklung der Software kann zu einer Erweiterung und/oder Änderung der econ Software führen mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird.
2. Weiterentwicklungen der econ Software kann die econ solutions GmbH dem Kunden in Abhängigkeit vom Umfang der Weiterentwicklung zum Teil ohne weitere Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung stellen. Umfangreichere Weiterentwicklungen sind kostenpflichtig. Auf eine bestimmte Weiterentwicklung der econ Software besteht kein Anspruch.
Weiterentwicklungen. HFS Aichach besitzt alle Rechte an Weiterentwicklungen, welche im Rahmen der Herstellung und Lieferung der Produkte an den Kunden ent- stehen und ist berechtigt, für diese Weiterentwicklungen Patentschutz o- der sonstigen gewerblichen Rechtsschutz zu beantragen. Sollte die Nut- zung und der Verkauf der Produkte durch den Kunden die Nutzung dieser Weiterentwicklungen erfordern, räumt HFS Aichach dem Kunden hier- mit eine gebührenfreie, nicht-exklusive, nicht-unterlizenzierbare, nicht- 11.Intellectual Property Rights 11.1 NO LICENSE. The sale of the products does not convey to Customer any right or li- cense of any kind under any patent owned or controlled by HFS Aichach or under which HFS Aichach is licensed, but the foregoing shall not be understood to limit in any way the right of Customer to use and sell the products, in the event that the products sold hereunder are covered by any such patent.
Weiterentwicklungen. Die CRM+ wird durch Brainformatik in Bezug auf Qualität und Modernität weiterentwickelt und geänderten Anforderungen angepasst. Weiterentwicklungen können sich auf die Beseitigung von Fehlern, von denen Brainformatik unabhängig von einer Fehlermeldung des Kunden Kenntnis erlangt hat oder auf Anpassungen des CRM+ aufgrund von technischen Änderungen oder Neuerungen oder anderen Anpassungen in Bezug auf Qualität oder Modernität der Software ergeben. Umfang und Art der Weiterentwicklung des CRM+ stehen im Ermessen von Brainformatik. Wesentliche Funktionsänderungen oder vergleich- bare grundlegende Änderungen sind keine Weiterentwicklungen.
Weiterentwicklungen. AFSR Aichach besitzt alle Rechte an Weiterentwicklungen, welche im Rahmen der Herstellung und Lieferung der Produkte an den Kunden ent- stehen und ist berechtigt, für diese Weiterentwicklungen Patentschutz o- 11.INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS 11.1 NO LICENSE. The sale of the products does not convey to Customer any right or li- cense of any kind under any patent owned or controlled by AFSR Aichach or under which AFSR Aichach is licensed, but the foregoing shall not be understood to limit in any way the right of Customer to use and sell the products, in the event that the products sold hereunder are covered by any such patent.
Weiterentwicklungen. 4.3.1. Wir sind bestrebt, die Vertragssoftware ständig weiter zu entwickeln. Diese Weiterentwicklung kann zu einer Erweiterung und/oder Änderung der Software führen mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird.
4.3.2. Weiterentwicklungen der Vertragssoftware werden wir dem Kunden in Abhängigkeit vom Umfang der Weiterentwicklung zum Teil ohne weitere Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung stellen. Umfangreichere Weiterentwicklungen, insbesondere solche, mit denen wir neue Module der Vertragssoftware zur Verfügung stellen, sind kostenpflichtig. Auf eine bestimmte Weiterentwicklung besteht kein Anspruch.
Weiterentwicklungen. ORDAT bzw. der Drittanbieter sind berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, um sie dem jeweiligen Stand der Technik oder geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Weiterentwicklungen. 2.4.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die Software ständig weiter zu entwickeln. Die Weiterentwicklung der Software kann zu einer Erweiterung und/oder Änderung der Software führen mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird. Der Auftragnehmer stellt insofern regelmäßig, meist monatlich, ein neues Release seiner Software bereit.
2.4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Release unverzüglich auf Funktionsfähigkeit zu testen. Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.
2.4.3 Weiterentwicklungen der Software wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Abhängigkeit vom Umfang der Weiterentwicklung zur Verfügung stellen.
2.4.4 Umfangreiche Weiterentwicklungen, welche nach Art und Umfang über die in Ziffer 2.4.1 vereinbarten Programmierleistungen hinausgehen, werden durch den Auftragnehmer gesondert vergütet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Preisanpassung rechtzeitig unterrichten und vor Zurverfügungstellung die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einholen.
2.4.5 Sofern abzusehen ist, dass sich durch eine Weiterentwicklung der Leistungsumfang verschlechtert oder verringert, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich davon zu unterrichten und sich mit dem Auftraggeber über den zukünftigen Leistungsumfang zu verständigen.
2.4.6 Sofern bei einer Weiterentwicklung, welche durch Dritte beauftragt und finanziert wird, eine Migration der Auftraggeber-Daten erforderlich ist, so erbringt der Auftragnehmer die Migration für den Auftraggeber unentgeltlich.
Weiterentwicklungen. Arconic besitzt alle Rechte an Weiterentwicklungen, welche im Rahmen der Herstellung und Lieferung der Produkte an den Kunden entstehen und ist berechtigt, für diese Weiterentwicklungen Patentschutz oder sonstigen gewerblichen Rechtsschutz zu beantragen. Sollte die Nutzung und der Verkauf der Produkte durch den Kunden die Nutzung dieser Weiterentwicklungen erfordern, räumt Arconic dem Kunden hiermit eine gebührenfreie, nicht-exklusive, nicht- unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz ein, die Weiterentwicklungen für diesen Zweck zu nutzen.
Weiterentwicklungen. SN MARKETING ist im Rahmen der Wartung bestrebt, die Website ständig weiter zu entwickeln. Die Weiterentwicklung der Website kann zu einer Erweiterung und/oder Änderung der Website führen, mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird. Umfangreichere Weiterentwicklungen sind kostenpflichtig, soweit die Stundenkontingente aufgebraucht sind. Auf eine bestimmte Weiterentwicklung besteht kein Anspruch.