Weiterentwicklungen Musterklauseln

Weiterentwicklungen. [individuell zu ergänzen; Umschreibung ob generell Weiterentwicklungen des Ser- vice erfolgen und wie mit diesen umzugehen ist (z.B. Release Zyklus, zwingende Nutzung der jeweils neusten Version, Urheberrechte an individuellen Weiterentwick- lungen für den Kunden). Der Umgang mit individuellen Weiterentwicklungen kann hier umschrieben werden oder in einem separaten Projektvertrag gemäss Mus- ter Projekteinzelvertrag]
Weiterentwicklungen. 1. Die econ solutions GmbH ist bestrebt, die econ Software ständig weiter zu entwickeln. Die Weiterentwicklung der Software kann zu einer Erweiterung und/oder Änderung der econ Software führen mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird.
Weiterentwicklungen. HFS Aichach besitzt alle Rechte an Weiterentwicklungen, welche im Rahmen der Herstellung und Lieferung der Produkte an den Kunden ent- stehen und ist berechtigt, für diese Weiterentwicklungen Patentschutz o- der sonstigen gewerblichen Rechtsschutz zu beantragen. Sollte die Nut- zung und der Verkauf der Produkte durch den Kunden die Nutzung dieser Weiterentwicklungen erfordern, räumt HFS Aichach dem Kunden hier- mit eine gebührenfreie, nicht-exklusive, nicht-unterlizenzierbare, nicht- 11.Intellectual Property Rights 11.1 NO LICENSE. The sale of the products does not convey to Customer any right or li- cense of any kind under any patent owned or controlled by HFS Aichach or under which HFS Aichach is licensed, but the foregoing shall not be understood to limit in any way the right of Customer to use and sell the products, in the event that the products sold hereunder are covered by any such patent. 11.2
Weiterentwicklungen. ORDAT bzw. der Drittanbieter sind berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, um sie dem jeweiligen Stand der Technik oder geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Weiterentwicklungen. AFSR Aichach besitzt alle Rechte an Weiterentwicklungen, welche im Rahmen der Herstellung und Lieferung der Produkte an den Kunden ent- stehen und ist berechtigt, für diese Weiterentwicklungen Patentschutz o- 11.INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS 11.1 NO LICENSE. The sale of the products does not convey to Customer any right or li- cense of any kind under any patent owned or controlled by AFSR Aichach or under which AFSR Aichach is licensed, but the foregoing shall not be understood to limit in any way the right of Customer to use and sell the products, in the event that the products sold hereunder are covered by any such patent. 11.2
Weiterentwicklungen. 14.1 BLUE stellt sicher, dass der bcStorageManager jeweils an den neuesten Stand der Technik angepasst wird und ein einheitlicher Release-Stand gewährleistet ist. Hierzu stellt BLUE dem Kunden aktuelle Updates zur Verfügung. Diese Updates dienen dazu, den bcStorageManager auf den jeweils neusten Stand zu bringen und gegebenenfalls Funktionalitäten zu erweitern. BLUE wird zudem kleinere Updates und Patches bereitstellen, mit denen Fehler des bcStorageManagers ausgebessert werden sollen. XXXX entscheidet nach billigem Ermessen, wann solche Updates und Patches bereitgestellt werden.
Weiterentwicklungen. 4.3.1. Wir sind bestrebt, die Vertragssoftware ständig weiter zu entwickeln. Diese Weiterentwicklung kann zu einer Erweiterung und/oder Änderung der Software führen mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird.
Weiterentwicklungen. Die CRM+ wird durch Brainformatik in Bezug auf Qualität und Modernität weiterentwickelt und geänderten Anforderungen angepasst. Weiterentwicklungen können sich auf die Beseitigung von Fehlern, von denen Brainformatik unabhängig von einer Fehlermeldung des Kunden Kenntnis erlangt hat oder auf Anpassungen des CRM+ aufgrund von technischen Änderungen oder Neuerungen oder anderen Anpassungen in Bezug auf Qualität oder Modernität der Software ergeben. Umfang und Art der Weiterentwicklung des CRM+ stehen im Ermessen von Brainformatik. Wesentliche Funktionsänderungen oder vergleich- bare grundlegende Änderungen sind keine Weiterentwicklungen.
Weiterentwicklungen. Arconic besitzt alle Rechte an Weiterentwicklungen, welche im Rahmen der Herstellung und Lieferung der Produkte an den Kunden entstehen und ist berechtigt, für diese Weiterentwicklungen Patentschutz oder sonstigen gewerblichen Rechtsschutz zu beantragen. Sollte die Nutzung und der Verkauf der Produkte durch den Kunden die Nutzung dieser Weiterentwicklungen erfordern, räumt Arconic dem Kunden hiermit eine gebührenfreie, nicht-exklusive, nicht- unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz ein, die Weiterentwicklungen für diesen Zweck zu nutzen.
Weiterentwicklungen. 2.4.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die Software ständig weiter zu entwickeln. Die Weiterentwicklung der Software kann zu einer Erweiterung und/oder Änderung der Software führen mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird. Der Auftragnehmer stellt insofern regelmäßig, meist monatlich, ein neues Release seiner Software bereit.