Common use of Pflichten des Anwenders Clause in Contracts

Pflichten des Anwenders. 6.1. Der Anwender hat für die ordnungsge- mäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungs- rechts des Produkts. Sage ist berech- tigt, die Berechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung über- prüft. Die Überprüfung kann durch Ab- gleich von Daten über das Internet er- folgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist Sage berechtigt, den Leistungsum- fang auf die Bereitstellung eines nur le- senden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leis- tungsumfangs trotz bestehender Be- rechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen Sage auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens der Einschränkung durch Sage in dem Umfang gemäß Zif- fer 8.

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Samples: www.rocongruppe.de, www.hotline-online.de, www.sage.com

Pflichten des Anwenders. 6.1. Der Anwender hat für die ordnungsge- mäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Die- ser Zugang muss dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungs- rechts Nut- zungsrechts des Produkts. Sage ist berech- tigtberechtigt, die Berechtigung zum Einsatz Ein- satz des Produkts automatisiert nachzuprüfennach- zuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung Ver- wendung des Produkts die Berechtigung über- prüftBerechti- gung überprüft. Die Überprüfung kann durch Ab- gleich Abgleich von Daten über das Internet er- folgenIn- ternet erfolgen. Schlägt die Überprüfung Überprü- fung fehl, ist Sage berechtigt, den Leistungsum- fang Leistungsumfang auf die Bereitstellung Bereitstel- lung eines nur le- senden lesenden Zugriffs einzuschränkenein- zuschränken. Im Falle der Einschränkung Einschrän- kung des Leis- tungsumfangs Leistungsumfangs trotz bestehender Be- rechtigung be- stehender Berechtigung des Anwenders Anwen- ders bestehen Ansprüche gegen Sage auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens Vertreten Müssens der Einschränkung durch Sage in dem Umfang gemäß Zif- fer 8Ziffer 7.

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Samples: www.aribis.de, www.aribis.de

Pflichten des Anwenders. 6.1. 6.1 Der Anwender hat für die ordnungsge- mäße ordnungsgemäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungs- rechts des Produkts. Sage Der jeweilige Hersteller ist berech- tigtberechtigt, die Berechtigung Be- rechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung über- prüftBe- rechtigung überprüft. Die Überprüfung kann durch Ab- gleich Abgleich von Daten über das Internet er- folgenerfolgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist Sage der jeweilige Hersteller berechtigt, den Leistungsum- fang Leistungsumfang auf die Bereitstellung eines nur le- senden lesenden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leis- tungsumfangs Leistungsumfangs trotz bestehender Be- rechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen Sage den jewei- ligen Herstellers auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens der Einschränkung durch Sage den jeweiligen Hersteller in dem Umfang gemäß Zif- fer Ziffer 8.

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Samples: www.esr-solution.de

Pflichten des Anwenders. 6.1. Der Anwender hat für die ordnungsge- mäße ordnungsgemäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungs- rechts Nutzungsrechts des Produkts. Sage CHIPSIZE ist berech- tigtberechtigt, die Berechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung über- prüftüberprüft. Die Überprüfung kann durch Ab- gleich Abgleich von Daten über das Internet er- folgenerfolgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist Sage CHIPSIZE berechtigt, den Leistungsum- fang Leistungsumfang auf die Bereitstellung eines nur le- senden lesenden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leis- tungsumfangs Leistungsumfangs trotz bestehender Be- rechtigung Berechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen Sage CHIPSIZE auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens der Einschränkung durch Sage CHIPSIZE in dem Umfang gemäß Zif- fer Ziffer 8.

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Samples: chipsize.com

Pflichten des Anwenders. 6.1. Der Anwender hat für die ordnungsge- mäße ordnungsgemäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungs- rechts Nutzungsrechts des Produkts. Sage PC-Tutor / der Drittanbieter ist berech- tigtberechtigt, die Berechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung über- prüftüberprüft. Die Überprüfung kann durch Ab- gleich Abgleich von Daten über das Internet er- folgenerfolgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist Sage PC-Tutor / der Drittanbieter berechtigt, den Leistungsum- fang Leistungsumfang auf die Bereitstellung eines nur le- senden lesenden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leis- tungsumfangs Leistungsumfangs trotz bestehender Be- rechtigung Berechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen Sage PC- Tutor / dem Drittanbieter auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens der Einschränkung durch Sage PC- Tutor / dem Drittanbieter in dem Umfang gemäß Zif- fer Ziffer 8.

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Samples: www.pctutorit.de

Pflichten des Anwenders. 6.1. 6.1 Der Anwender hat für die ordnungsge- mäße ordnungsgemäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungs- rechts Nutzungsrechts des Produkts. Sage ist berech- tigtberechtigt, die Berechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung über- prüftüberprüft. Die Überprüfung kann durch Ab- gleich Abgleich von Daten über das Internet er- folgenerfolgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist Sage berechtigt, den Leistungsum- fang Leistungsumfang auf die Bereitstellung eines nur le- senden lesenden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leis- tungsumfangs Leistungsumfangs trotz bestehender Be- rechtigung Berechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen Sage auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens Vertreten Müssens der Einschränkung durch Sage in dem Umfang gemäß Zif- fer 8Ziffer 7.

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Samples: www.sage.com