Common use of Pflichten des Anwenders Clause in Contracts

Pflichten des Anwenders. 5.1. Der Anwender hat für die ordnungsgemäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dau- erhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungsrechts des Produkts. Die BS GmbH ist berechtigt, die Berechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung aus- gestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung überprüft. Die Überprüfung kann durch Abgleich von Daten über das Internet erfolgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist die BS GmbH berech- tigt, den Leistungsumfang auf die Bereitstellung eines nur lesenden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leistungsumfangs trotz bestehender Berechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen die BS GmbH auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens der Einschränkung durch die BS GmbH in dem Umfang gemäß Ziffer 7. 5.2. Der Anwender ist für die Schaffung die erfor- derlichen kundenseitigen Voraussetzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Sys- temvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Anwender und der BS GmbH bzw. den Finanz- behörden verantwortlich. 5.3. Folgende allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen im Rahmen der Sup- port- und Wartungsleistungen, Stammdatenpfle- ge, Datensicherung: 5.3.1. Der Anwender benennt der BS GmbH ei- nen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als An- sprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender beizuziehender Dritter von der BS GmbH mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmän- derungen oder Lösungsschritte umsetzen kann. 5.3.2. Der Anwender ist verpflichtet, stets einen von der BS GmbH mitgeteilten, gültigen und freigegebenen Softwarewartungstand der unter- stützten Produkte einzusetzen. 5.3.3. Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzum- gebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten. 5.3.4. Der Anwender hat die zu einer angemes- senen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E-Mail, Internet-Anbindung) erforderliche Inf- rastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten. 5.3.5. Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen Symptome, den von ihm ein- gesetzten Programmstand nebst Hardwarekon- figuration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der von der BS GmbH zur Verfügung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des An- wenders zur Zusammenarbeit mit den von BS GmbH beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet. 5.3.6. Von der BS GmbH mitgeteilte Passwör- ter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen der BS GmbH sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 5.3.7. Der Anwender ist für die regelmäßige Si- cherung seiner individuellen Daten verantwort- lich. Die BS GmbH weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversi- on) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensi- cherung ist im Rahmen einer Support- und War- tungsanforderung vollständig an die BS GmbH herauszugeben, um der BS GmbH die Vornah- me einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an die BS GmbH heraus, ist die BS GmbH nicht ver- pflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen. 5.4. Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme der Softwarewartung: 5.4.1. Der Anwender ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Programme oder Programmteile un- verzüglich zu prüfen und, sofern diese vertrags- gemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er die BS GmbH unverzüglich zu infor- mieren, dass er nicht den neuesten Programm- stand der unterstützten Produkte einsetzt und hat die Gründe hierfür zu nennen. 5.4.2. Von BS GmbH mitgeteilte Maß- nahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. 5.4.3. Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen sowie das Anpassen oder Korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. Die BS GmbH ist im Rah- men der betrieblichen Möglichkeiten gegen ge- sonderte Vergütung bereit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. 5.5. Der Anwender ist, bevor Datensicherungen zur Fehleranalyse überlassen oder im Rahmen eines Remotezugriffes zugänglich gemacht wer- den, dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle notwendigen Einwilligungen Betroffener vor- liegen, um die Einhaltung strafrechtlich geschütz- ter Geheimhaltungsinteressen (zum Beispiel Mandantengeheimnis, Steuerberatergeheimnis) zu gewährleisten. Der Anwender hat die BS GmbH vor der Übermittelung bzw. Gewährung von Zugriff auf so geschützte Daten auf die be- sondere Schutzbedürftigkeit hinzuweisen und zu versichern, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer strafrechtlich relevanten Offenlegung ergriffen wurden. Die BS GmbH behält sich vor, einen Nachweis über die Einwilli- gungen einzufordern, bevor die Leistungserbrin- gung erfolgt.

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Pflichten des Anwenders. 5.16.1. Der Anwender hat für die ordnungsgemäße ordnungsge- mäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dau- erhaft dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungsrechts Nutzungs- rechts des Produkts. Die BS GmbH Sage ist berechtigtberech- tigt, die Berechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung aus- gestattet ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung überprüftüber- prüft. Die Überprüfung kann durch Abgleich Ab- gleich von Daten über das Internet erfolgener- folgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist die BS GmbH berech- tigtSage berechtigt, den Leistungsumfang Leistungsum- fang auf die Bereitstellung eines nur lesenden le- senden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leistungsumfangs Leis- tungsumfangs trotz bestehender Berechtigung Be- rechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen die BS GmbH Sage auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens der Einschränkung durch die BS GmbH Sage in dem Umfang gemäß Ziffer 7Zif- fer 8. 5.26.2. Der Anwender ist für die Schaffung die erfor- derlichen erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen Voraus- setzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Sys- temvoraussetzungenSystemvorausset- zungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen Te- lekommunikationsverbindung zwi- schen dem Anwender und der BS GmbH Sage bzw. den Finanz- behörden Finanzbehörden verantwortlich. 5.36.3. Folgende allgemeine Mitwirkungspflichten Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen im Rahmen der Sup- port- Support- und WartungsleistungenWartungs- leistungen, Stammdatenpfle- geStammdatenpflege, DatensicherungDaten- sicherung: 5.3.16.3.1. Der Anwender benennt der BS GmbH ei- nen Sage einen im Umgang mit den unterstützten Produkten Xxxxxx- ten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter Mitarbei- ter als An- sprechpartnerAnsprechpartner. Er hat insbesondere insbe- sondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender beizuziehender Dritter von der BS GmbH Sage mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmän- derungen Pro- grammänderungen oder Lösungsschritte Lösungs- schritte umsetzen kann. 5.3.26.3.2. Der Anwender ist verpflichtet, stets einen von die aktuelle Version der BS GmbH mitgeteilten, gültigen und freigegebenen Softwarewartungstand der unter- stützten Produkte unterstützten Pro- dukte einzusetzen. 5.3.36.3.3. Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere insbeson- dere von Upgrades, notwendige technische Einsatzum- gebung tech- nische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhaltenunterhal- ten. 5.3.46.3.4. Der Anwender hat die zu einer angemes- senen ange- messenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen Unterstüt- zungsleistungen mittels Datenfernübertragung Datenfern- übertragung (Telefon, Fax, E-Mail, InternetIn- ternet-Anbindung) erforderliche Inf- rastruktur Infra- struktur zu beschaffen und funktionsfähig funktionsfä- hig zu erhalten. 5.3.56.3.5. Bei Fehlermeldungen hat der Anwender Anwen- der die aufgetretenen Symptome, den von ihm ein- gesetzten eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekon- figuration Hardwarekonfiguration und Systemumgebung Sys- temumgebung detailliert zu beschreibenbeschrei- ben, ggf. unter Verwendung der von der BS GmbH Sage zur Verfügung gestellten FormulareFormu- lare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter Mitar- beiter des An- wenders Anwenders zur Zusammenarbeit Zusammen- arbeit mit den von BS GmbH Sage beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche Fehlersu- che und Fehlerbehebung verpflichtet. 5.3.66.3.6. Von der BS GmbH Sage mitgeteilte Passwör- ter Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen der BS GmbH von Sage sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 5.3.76.3.7. Der Anwender ist für die regelmäßige Si- cherung Sicherung seiner individuellen Daten verantwort- lichverantwortlich. Die BS GmbH Xxxx weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere insbeson- dere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme Wartungs- maßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen An- passen oder Ersetzen einer Programmversi- onPro- grammversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensi- cherung vor- genommene Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und War- tungsanforderung Wartungs- anforderung vollständig an die BS GmbH herauszugebenSage her- auszugeben, um der BS GmbH Sage die Vornah- me Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten Da- ten nicht an die BS GmbH Sage heraus, ist die BS GmbH Sage nicht ver- pflichtetverpflichtet, zur Lösung des Problems Prob- lems beizutragen. 5.46.4. Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme der SoftwarewartungSoftwarewar- tung: 5.4.16.4.1. Der Anwender hat regelmäßig die von Sage für die Erbringung der hiernach geschuldeten Leistungen bereitgehal- tenen Xxxxxxxxxx aufzusuchen und dort von Sage zum Download bereitgehal- tene Leistungen, Programme oder Pro- grammteile abzurufen. 6.4.2. Der Anwender ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Programme oder Programmteile un- verzüglich unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertrags- gemäß vertragsgemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installierenin- stallieren, es sei denn, es handelt sich um ein Sage b7 Release, bzw. dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er die BS GmbH Sage unverzüglich zu infor- miereninformieren, dass er nicht den neuesten Programm- stand der unterstützten Produkte einsetzt ein- setzt und hat die Gründe hierfür zu nennen. 5.4.26.4.3. Von BS GmbH Sage mitgeteilte Maß- nahmen Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. 5.4.36.4.4. Das Anpassen, Speichern, Sichern oder o- der Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen Programmversi- onen sowie das Anpassen oder Korrigieren Korri- gieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. Die BS GmbH Sage ist im Rah- men Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Möglichkei- ten gegen ge- sonderte gesonderte Vergütung bereitbe- reit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. 5.56.5. Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme des Hotline-Sup- ports: Vor Inanspruchnahme des Hot- line Supports sollte der Anwender zu- nächst prüfen, ob eine Lösung für seine Frage bereits in der Wissensda- tenbank bereitgehalten wird. 6.6. Der Anwender ist, bevor Datensicherungen Datensiche- rungen zur Fehleranalyse überlassen oder im Rahmen eines Remotezugriffes Remotezugrif- fes zugänglich gemacht wer- denwerden, dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle notwendigen Einwilligungen Betroffener vor- liegenBe- troffener vorliegen, um die Einhaltung strafrechtlich geschütz- ter Geheimhaltungsinteressen geschützter Geheimhal- tungsinteressen (zum Beispiel MandantengeheimnisMan- dantengeheimnis, SteuerberatergeheimnisSteuerberaterge- heimnis) zu gewährleisten. Der Anwender Anwen- der hat die BS GmbH Sage vor der Übermittelung bzw. Gewährung von Zugriff auf so geschützte ge- schützte Daten auf die be- sondere besondere Schutzbedürftigkeit hinzuweisen und zu versichern, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer strafrechtlich relevanten Offenlegung ergriffen wurden. Die BS GmbH Sage behält sich vor, einen Nachweis über die Einwilli- gungen Einwilligun- gen einzufordern, bevor die Leistungserbrin- gung Leistungs- erbringung erfolgt.

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Pflichten des Anwenders. 5.16.1. Der Anwender hat für die ordnungsgemäße ordnungsge- mäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Die- ser Zugang muss dau- erhaft dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungsrechts Nut- zungsrechts des Produkts. Die BS GmbH Sage ist berechtigt, die Berechtigung zum Einsatz Ein- satz des Produkts automatisiert nachzuprüfennach- zuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung aus- gestattet ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung Ver- wendung des Produkts die Berechtigung Berechti- gung überprüft. Die Überprüfung kann durch Abgleich von Daten über das Internet In- ternet erfolgen. Schlägt die Überprüfung Überprü- fung fehl, ist die BS GmbH berech- tigtSage berechtigt, den Leistungsumfang auf die Bereitstellung Bereitstel- lung eines nur lesenden Zugriffs einzuschränkenein- zuschränken. Im Falle der Einschränkung Einschrän- kung des Leistungsumfangs trotz bestehender be- stehender Berechtigung des Anwenders Anwen- ders bestehen Ansprüche gegen die BS GmbH Sage auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens Vertreten Müssens der Einschränkung durch die BS GmbH Sage in dem Umfang gemäß Ziffer 7. 5.26.2. Der Anwender ist für die Schaffung die erfor- derlichen erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen Voraus- setzungen für die Nutzung der LösungLö- sung, insbesondere die Sys- temvoraussetzungenSystemvo- raussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Anwender und der BS GmbH Sage bzw. den Finanz- behörden verantwortlichFinanzbehörden verantwort- lich. 5.36.3. Folgende allgemeine Mitwirkungspflichten Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen im Rahmen der Sup- port- Support- und WartungsleistungenWartungs- leistungen, Stammdatenpfle- geStammdatenpflege, DatensicherungDa- tensicherung: 5.3.16.3.1. Der Anwender benennt der BS GmbH ei- nen Sage einen im Umgang mit den unterstützten Produkten Pro- dukten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter Mit- arbeiter als An- sprechpartnerAnsprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender beizuziehender Dritter von der BS GmbH Sage mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte HandlungsanweisungenHandlungsanwei- sungen, Programmän- derungen Programmänderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann. 5.3.26.3.2. Der Anwender ist verpflichtet, stets einen von die aktuelle Version der BS GmbH mitgeteilten, gültigen und freigegebenen Softwarewartungstand der unter- stützten Produkte unterstützten Pro- dukte einzusetzen. 5.3.36.3.3. Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere insbeson- dere von Upgrades, notwendige technische Einsatzum- gebung tech- nische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhaltenunterhal- ten. 5.3.46.3.4. Der Anwender hat die zu einer angemes- senen ange- messenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen Unterstüt- zungsleistungen mittels Datenfernübertragung Datenfern- übertragung (Telefon, Fax, E-MailEMail, InternetIn- ternet-Anbindung) erforderliche Inf- rastruktur Infra- struktur zu beschaffen und funktionsfähig funktions- fähig zu erhalten. 5.3.56.3.5. Bei Fehlermeldungen hat der Anwender Anwen- der die aufgetretenen Symptome, den von ihm ein- gesetzten eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekon- figuration Hardwarekonfiguration und Systemumgebung Sys- temumgebung detailliert zu beschreibenbeschrei- ben, ggf. unter Verwendung der von der BS GmbH Sage zur Verfügung gestellten FormulareFormu- lare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter Mitar- beiter des An- wenders Anwenders zur Zusammenarbeit Zusammen- arbeit mit den von BS GmbH Sage beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche Fehlersu- che und Fehlerbehebung verpflichtet. 5.3.66.3.6. Von der BS GmbH Sage mitgeteilte Passwör- ter Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen der BS GmbH von Sage sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 5.3.76.3.7. Der Anwender ist für die regelmäßige Si- cherung Sicherung seiner individuellen Daten verantwort- lichverantwortlich. Die BS GmbH Xxxx weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere ins beson- dere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme War- tungsmaßnahme (z.B. vor dem ÄndernÄn- dern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversi- onProgrammversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensi- cherung Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und War- tungsanforderung vollständig an die BS GmbH Sage herauszugeben, um der BS GmbH Sage die Vornah- me Vor- nahme einer Problemanalyse zu ermöglichener- möglichen. Gibt der Anwender die gesicherten ge- sicherten Daten nicht an die BS GmbH Sage heraus, ist die BS GmbH Xxxx nicht ver- pflichtetverpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen. 5.46.4. Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme der SoftwarewartungSoftwarewar- tung: 5.4.16.4.1. Der Anwender hat regelmäßig die von Sage für die Erbringung der hiernach geschuldeten Leistungen bereitgehal- tenen Xxxxxxxxxx aufzusuchen und dort von Sage zum Download bereit- gehaltene Leistungen, Programme o- der Programmteile abzurufen. 6.4.2. Der Anwender ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Programme oder Programmteile un- verzüglich unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertrags- gemäß vertragsgemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installierenin- stallieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund auf- grund besonderer Umstände nicht zumutbarzu- mutbar. In diesem Falle hat er die BS GmbH Sage unverzüglich zu infor- miereninformieren, dass er nicht den neuesten Programm- stand Programmstand der unterstützten Produkte einsetzt und hat die Gründe hierfür zu nennen. 5.4.26.4.3. Von BS GmbH Sage mitgeteilte Maß- nahmen Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. 5.4.36.4.4. Das Anpassen, Speichern, Sichern oder o- der Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen Programmver- sionen sowie das Anpassen oder Korrigieren Kor- rigieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. Die BS GmbH Sage ist im Rah- men Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Möglichkei- ten gegen ge- sonderte gesonderte Vergütung bereitbe- reit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. 5.56.5. Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme des Hotline-Sup- ports: Vor Inanspruchnahme des Hot- line Supports sollte der Anwender zu- nächst prüfen, ob eine Lösung für seine Frage bereits in der Wissensda- tenbank bereitgehalten wird. 6.6. Der Anwender ist, ist bevor Datensicherungen Datensiche- rungen zur Fehleranalyse überlassen oder im Rahmen eines Remotezugriffes Remotezugrif- fes zugänglich gemacht wer- den, werden dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle notwendigen Einwilligungen Betroffener vor- liegenBe- troffener vorliegen, um die Einhaltung strafrechtlich geschütz- ter Geheimhaltungsinteressen geschützter Geheimhal- tungsinteressen (zum Beispiel MandantengeheimnisMan- dantengeheimnis, SteuerberatergeheimnisSteuerberaterge- heimnis) zu gewährleisten. Der Anwender An- wender hat die BS GmbH Sage vor der Übermittelung Übermitte- lung bzw. Gewährung von Zugriff auf so geschützte Daten auf die be- sondere beson- dere Schutzbedürftigkeit hinzuweisen und zu versichern, dass alle notwendigen notwendi- gen Maßnahmen zur Vermeidung einer ei- ner strafrechtlich relevanten Offenlegung Offenle- gung ergriffen wurden. Die BS GmbH Sage behält sich vor, einen Nachweis über die Einwilli- gungen einzufordern, Ein- willigungen einzufordern bevor die Leistungserbrin- gung Leistungserbringung erfolgt. 6.7. Der Anwender ist verpflichtet, an Sage die vereinbarten Entgelte für die Nut- zung der Software gemäß dieses Ver- trags zu bezahlen. Haben die Parteien Entgelte vereinbart, bestimmt sich die Verpflichtung zu deren Entrichtung nach der Vereinbarung. Andernfalls fallen zugunsten von Xxxx die Ent- gelte gemäß der von Sage zum Zeit- punkt des Abschlusses dieses Ver- trags veröffentlichten Preisliste an. 6.8. Xxxx ist zur Änderung der vereinbar- ten Entgelte nach billigem Ermessen berechtigt. Sage kann frühestens nach Ablauf der Initiallaufzeit und ma- ximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste enthaltenen Entgelte mit Wirkung für Bestandsverträge der all- gemeinen Preisentwicklung anpas- sen. Beträgt die Erhöhung der Ent- gelte mehr als 10 %, kann der Anwen- der binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung diese Nut- zungsvereinbarung mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Entgelte in Kraft tre- ten soll. 6.9. Sage wird Rechnungen an den An- wender als PDF-Datei übermitteln. Die Übermittlung kann nach Xxxx von Sage durch Übersendung per Email an die vom Kunden gemäß Ziffer 4. angegebene Email-Adresse oder durch Hochladen in einen für den An- wender vorgesehenen Kundenbereich auf einem Computersystem von Sage erfolgen, wobei Sage an die vom An- wender gemäß Ziffer 4. angegebene Email-Adresse einen Hinweis über die Verfügbarkeit der Rechnung per Email sendet. Der Anwender ist berechtigt, eine Übermittlung einer Rechnung in Papierform zu verlangen. Sage kann vom Kunden verlangen, dass der Kunde die hierfür in der allgemeinen Preisliste vorgesehenen Entgelte ent- richtet. 6.10. Der Anwender gestattet Sage, sämtli- che Entgelte gemäß dieses Vertrags per Lastschrift einzuziehen. Hierzu er- teilt der Anwender Sage eine entspre- chende Lastschriftgenehmigung. Wi- derruft der Anwender diese Last- schriftgenehmigung, ist Sage zur au- ßerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt. Im Falle von Rücklastschriften ist Sage berechtigt, vom Kunden die Entgelte gemäß der allgemeinen Preisliste für Rücklast- schriften zu verlangen. Sage kann dem Kunden neue Zahlungsmethode während der Laufzeit dieses Vertra- ges anbieten, deren Bedingungen in dem jeweiligen Angebot mitgeteilt werden. 6.11. Kommt der Anwender mit der Entrich- tung der Entgelte verschuldet oder un- verschuldet in Rückstand, ist Sage be- rechtigt, den Leistungsumfang auf ei- nen Lesezugriff sowie eine Datensi- cherung einzuschränken. Kommt der Anwender mit Entgelten für mehr als zwei Monate in Verzug, ist Xxxx be- rechtigt, diesen Vertrag außeror- dentlich zu kündigen, es sei denn, der Anwender hat den Verzug nicht zu vertreten. Ein Verschulden der Erfül- lungsgehilfen des Anwenders wird diesem zugerechnet. 6.12. Der Anwender ist verpflichtet über das Rechte- und Rollenkonzept der Soft- ware für die Hinzu- und Abbuchung von insbesondere kostenpflichtigen Funktionen und Leistungen nur solche Nutzer der Software freizuschalten, die hierfür bevollmächtigt sind.

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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Pflichten des Anwenders. 5.1. 6.1 Der Anwender hat für die ordnungsgemäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dau- erhaft dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungsrechts Nutzungs- rechts des Produkts. Die BS GmbH Der jeweilige Hersteller ist berechtigt, die Berechtigung Be- rechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung aus- gestattet ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung Be- rechtigung überprüft. Die Überprüfung kann durch Abgleich von Daten über das Internet erfolgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist die BS GmbH berech- tigtder jeweilige Hersteller berechtigt, den Leistungsumfang auf die Bereitstellung eines nur lesenden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leistungsumfangs trotz bestehender Berechtigung Be- rechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen die BS GmbH den jewei- ligen Herstellers auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens der Einschränkung durch die BS GmbH den jeweiligen Hersteller in dem Umfang gemäß Ziffer 78. 5.2. 6.2 Der Anwender ist für die Schaffung die erfor- derlichen kundenseitigen der erforderlichen kundensei- tigen Voraussetzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Sys- temvoraussetzungenSystemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung Telekom- munikationsverbindung zwischen dem Anwender und der BS GmbH dem jeweiligen Hersteller bzw. den Finanz- behörden Finanzbehörden verantwortlich. 5.3. 6.3 Folgende allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen be- stehen im Rahmen der Sup- port- Support- und Wartungsleistungen, Stammdatenpfle- geStamm- datenpflege, Datensicherung: 5.3.1. 6.3.1 Der Anwender benennt der BS ESR Solution Group GmbH ei- nen einen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten qualifizier- ten Mitarbeiter als An- sprechpartnerAnsprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender An- wender beizuziehender Dritter von der BS ESR Solution Group GmbH mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmän- derungen Programmänderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann. 5.3.2. 6.3.2 Der Anwender ist verpflichtet, stets einen von der BS GmbH mitgeteilten, gültigen und freigegebenen Softwarewartungstand die aktuelle Version der unter- stützten Produkte einzusetzen. 5.3.3. 6.3.3 Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzum- gebung Einsatzumge- bung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten. 5.3.4. 6.3.4 Der Anwender hat die zu einer angemes- senen angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E-Mail, Internet-AnbindungInternetanbindung) erforderliche Inf- rastruktur Infrastruktur zu beschaffen be- schaffen und funktionsfähig zu erhalten. 5.3.5. 6.3.5 Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen SymptomeSymp- tome, den von ihm ein- gesetzten eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekon- figuration Hardware- konfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der von der BS ESR Solution Group GmbH zur Verfügung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter Mit- arbeiter des An- wenders Anwenders zur Zusammenarbeit Zusammenarbeiten mit den von BS der ESR Solution Group GmbH beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet. 5.3.6. 6.3.6 Von der BS ESR Solution Group GmbH mitgeteilte Passwör- ter Passwörter oder Zugangsnummern Zu- gangsnummern für den Zugang zu Leistungen der BS GmbH sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 5.3.7. 6.3.7 Der Anwender ist für die regelmäßige Si- cherung Sicherung seiner individuellen individu- ellen Daten verantwort- lichverantwortlich. Die BS ESR Solution Group GmbH weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Support- Sup- port- oder Wartungsmaßnahme (z.z. B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversi- onProgrammversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensi- cherung vorge- nommene Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und War- tungsanforderung vollständig an die BS ESR Solution Group GmbH herauszugeben, um der BS GmbH diesem die Vornah- me Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an die BS GmbH heraus, ist die BS ESR Solution Group GmbH nicht ver- pflichtetverpflichtet, zur Lösung Lö- sung des Problems beizutragen. 5.4. 6.4 Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen beste- hen bei Inanspruchnahme der Softwarewartung: 5.4.1. 6.4.1 Der Anwender hat regelmäßig die von der ESR Solution Group GmbH für die Erbringung der hiernach geschuldeten Leistungen bereitgehaltenen Abrufforen aufzusuchen und dort zum Download bereitgehaltene Leistungen, Programme oder Programmteile ab- zurufen. 6.4.2 Der Anwender ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung Verein- barung zur Verfügung gestellten Programme oder Programmteile un- verzüglich unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertrags- gemäß vertragsgemäß sind, unverzüglich un- verzüglich einzuspielen bzw. zu installieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er die BS der ESR Solution Group GmbH unverzüglich zu infor- miereninformieren, dass er nicht den neuesten Programm- stand Programmstand der unterstützten Produkte Pro- dukte einsetzt und hat die Gründe hierfür zu nennen. 5.4.2. 6.4.3 Von BS der ESR Solution Group GmbH mitgeteilte Maß- nahmen Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. 5.4.3. 6.4.4 Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen Drittpro- grammen nach Einspielen neuer Programmversionen sowie das Anpassen oder Korrigieren korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. Die BS ESR Solution Group GmbH ist im Rah- men Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gegen ge- sonderte gesonderte Vergütung bereit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. 5.5. 6.5 Folgende besondere Mitwirkungspflichten des Anwenders beste- hen bei Inanspruchnahme des Hotline-Supports: Der Anwender ist, bevor Datensicherungen zur Fehleranalyse überlassen oder im Rahmen eines Remotezugriffes Remotezugriffs zugänglich gemacht wer- denge- macht werden, dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle notwendigen not- wendigen Einwilligungen Betroffener vor- liegenvorliegen, um die Einhaltung strafrechtlich geschütz- ter von Geheimhaltungsinteressen und Datenschutzvorschriften (zum Beispiel z. B. Mandantengeheimnis, Steuerberatergeheimnis) zu gewährleisten. Der Anwender hat die BS ESR Solution Group GmbH vor der Übermittelung Über- mittlung bzw. Gewährung von Zugriff auf so geschützte Daten auf die be- sondere besondere Schutzbedürftigkeit hinzuweisen und zu versichern, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer strafrechtlich relevanten Offenlegung Offen- legung ergriffen wurden. Die BS ESR Solution Group GmbH behält sich vor, einen Nachweis über die Einwilli- gungen Einwilligungen einzufordern, bevor die Leistungserbrin- gung Leistungserbringung erfolgt.

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Samples: Software License Agreement

Pflichten des Anwenders. 5.1. Der Anwender hat für die ordnungsgemäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dau- erhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungsrechts des Produkts. Die BS GmbH ist berechtigt, die Berechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung aus- gestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung überprüft. Die Überprüfung kann durch Abgleich von Daten über das Internet erfolgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist die BS GmbH berech- tigt, den Leistungsumfang auf die Bereitstellung eines nur lesenden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leistungsumfangs trotz bestehender Berechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen die BS GmbH auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens der Einschränkung durch die BS GmbH in dem Umfang gemäß Ziffer 7. 5.2. Der Anwender ist für die Schaffung die erfor- derlichen kundenseitigen Voraussetzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Sys- temvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Anwender und der BS GmbH bzw. den Finanz- behörden verantwortlich.verpflichtet, 5.3. Folgende allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen 2.1 im Rahmen der Sup- port- und WartungsleistungenAnalyse bzw. bei der Beratung, Stammdatenpfle- gesofern möglich, Datensicherung:auf das entsprechende DEFINO Regelwerk hinzuweisen, 5.3.1. Der Anwender benennt der BS GmbH ei- nen 2.2 sich nicht abfällig in Bezug auf die Zertifizierung sowie die damit im Umgang mit Zusammenhang stehenden Zei- chen oder den unterstützten Produkten geschultenAnbieter bzw. das DEFINO Regelwerk zu äußern, 2.3 bei der Analyse/Beratung Dritter unter vertragsgemäßem Einsatz des DEFINO-Regelwerkes und der auf ihr basierenden DEFINO-Software auf die Verwendung des DEFINO-Regelwerkes hinzuweisen, 2.4 alle Materialien, qualifizierten Mitarbeiter als An- sprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender beizuziehender Dritter von der BS GmbH mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmän- derungen oder Lösungsschritte umsetzen kann. 5.3.2. Der Anwender ist verpflichtet, stets einen von der BS GmbH mitgeteilten, gültigen und freigegebenen Softwarewartungstand der unter- stützten Produkte einzusetzen. 5.3.3. Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzum- gebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten. 5.3.4. Der Anwender hat die zu einer angemes- senen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E-Mail, Internet-Anbindung) erforderliche Inf- rastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten. 5.3.5. Bei Fehlermeldungen hat der Anwender Dritten weitergibt und die aufgetretenen SymptomeDaten enthalten, den von ihm ein- gesetzten Programmstand nebst Hardwarekon- figuration und Systemumgebung detailliert die unter vertragsge- mäßer Verwendung eines DEFINO-Regelwerkes erstellt wurden, mit einem Hinweis auf die Verwen- dung des DEFINO-Regelwerkes zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der von der BS GmbH zur Verfügung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des An- wenders zur Zusammenarbeit mit den von BS GmbH beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet.versehen, 5.3.6. Von der BS GmbH mitgeteilte Passwör- ter oder Zugangsnummern 2.5 für den Zugang zu Leistungen Fall der BS GmbH sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 5.3.7. Der Anwender ist für die regelmäßige Si- cherung seiner individuellen Daten verantwort- lich. Die BS GmbH weist darauf hin, dass Zertifizierung als DEFINO Berater während des Bestehens der Zertifizierung eine Datensicherung insbesondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme entsprechende aufsichtsrechtliche Erlaubnis (z.B. vor dem Ändern, Anpassen IHK-Registrierung als Finanz- und/oder Ersetzen einer Programmversi- onVersiche- rungsvermittler sowie ggf. sonstige Erlaubnisse) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensi- cherung ist zur Ausübung seiner Tätigkeit aufrecht zu erhalten, 2.6 im Rahmen der Analyse/Beratung die einzelnen Ergebnisse einer Support- und War- tungsanforderung vollständig an die BS GmbH herauszugebennach DEFINO zertifizierten Analy- sesoftware auf Plausibilität zu prüfen, um sowie 2.7 während der BS GmbH die Vornah- me einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an die BS GmbH heraus, ist die BS GmbH nicht ver- pflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen. 5.4. Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme der Softwarewartung: 5.4.1. Der Anwender ist verpflichtet, die ihm Zertifizierungslaufzeit im Rahmen dieser Vereinbarung der Analyse/Beratung eine aktuelle Ausgabe des DEFINO-Regelwerkes bereitzuhalten und in Zweifelsfragen die von dem Anbieter hierzu erstellte Schulungsunterlagen zu konsultieren. Das jeweilige DEFINO-Regelwerk wird dem Berater in jeweils aktueller Form per Email oder per Downloadmöglichkeit auf der Website der Gesellschaft xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx zur Verfügung gestellten Programme gestellt. Eine Vervielfältigung/Veröffentlichung (jeglicher Art – elektronische Medien, Druck etc.) und/oder Programmteile un- verzüglich zu prüfen und, sofern diese vertrags- gemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er die BS GmbH unverzüglich zu infor- mieren, dass er nicht den neuesten Programm- stand Weitergabe bedarf der unterstützten Produkte einsetzt und hat die Gründe hierfür zu nennenausdrücklichen Zustimmung des Anbieters. 5.4.2. Von BS GmbH mitgeteilte Maß- nahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. 5.4.3. Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen sowie das Anpassen oder Korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. Die BS GmbH ist im Rah- men der betrieblichen Möglichkeiten gegen ge- sonderte Vergütung bereit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. 5.5. Der Anwender ist, bevor Datensicherungen zur Fehleranalyse überlassen oder im Rahmen eines Remotezugriffes zugänglich gemacht wer- den, dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle notwendigen Einwilligungen Betroffener vor- liegen, um die Einhaltung strafrechtlich geschütz- ter Geheimhaltungsinteressen (zum Beispiel Mandantengeheimnis, Steuerberatergeheimnis) zu gewährleisten. Der Anwender hat die BS GmbH vor der Übermittelung bzw. Gewährung von Zugriff auf so geschützte Daten auf die be- sondere Schutzbedürftigkeit hinzuweisen und zu versichern, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer strafrechtlich relevanten Offenlegung ergriffen wurden. Die BS GmbH behält sich vor, einen Nachweis über die Einwilli- gungen einzufordern, bevor die Leistungserbrin- gung erfolgt.

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Samples: Zertifizierungsauftrag

Pflichten des Anwenders. 5.16.1. Der Anwender hat für die ordnungsgemäße ordnungsge- mäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dau- erhaft dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungsrechts Nutzungs- rechts des Produkts. Die BS GmbH Sage ist berechtigtberech- tigt, die Berechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung aus- gestattet ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung überprüftüber- prüft. Die Überprüfung kann durch Abgleich Ab- gleich von Daten über das Internet erfolgener- folgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist die BS GmbH berech- tigtSage berechtigt, den Leistungsumfang Leistungsum- fang auf die Bereitstellung eines nur lesenden le- senden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leistungsumfangs Leis- tungsumfangs trotz bestehender Berechtigung Be- rechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen die BS GmbH Sage auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens der Einschränkung durch die BS GmbH Sage in dem Umfang gemäß Ziffer 7Zif- fer 8. 5.26.2. Der Anwender ist für die Schaffung die erfor- derlichen erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen Voraus- setzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Sys- temvoraussetzungenSystemvorausset- zungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen Te- lekommunikationsverbindung zwi- schen dem Anwender und der BS GmbH Sage bzw. den Finanz- behörden Finanzbehörden verantwortlich. 5.36.3. Folgende allgemeine Mitwirkungspflichten Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen im Rahmen der Sup- port- Support- und WartungsleistungenWartungs- leistungen, Stammdatenpfle- geStammdatenpflege, DatensicherungDaten- sicherung: 5.3.16.3.1. Der Anwender benennt der BS GmbH ei- nen Sage einen im Umgang mit den unterstützten Produkten Xxxxxx- ten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter Mitarbei- ter als An- sprechpartnerAnsprechpartner. Er hat insbesondere insbe- sondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender beizuziehender Dritter von der BS GmbH Sage mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmän- derungen Pro- grammänderungen oder Lösungsschritte Lösungs- schritte umsetzen kann. 5.3.26.3.2. Der Anwender ist verpflichtet, stets einen von die aktuelle Version der BS GmbH mitgeteilten, gültigen und freigegebenen Softwarewartungstand der unter- stützten Produkte unterstützten Pro- dukte einzusetzen. 5.3.36.3.3. Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere insbeson- dere von Upgrades, notwendige technische Einsatzum- gebung tech- nische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhaltenunterhal- ten. 5.3.46.3.4. Der Anwender hat die zu einer angemes- senen ange- messenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen Unterstüt- zungsleistungen mittels Datenfernübertragung Datenfern- übertragung (Telefon, Fax, E-MailEMail, InternetIn- ternet-Anbindung) erforderliche Inf- rastruktur Infra- struktur zu beschaffen und funktionsfähig funktionsfä- hig zu erhalten. 5.3.56.3.5. Bei Fehlermeldungen hat der Anwender Anwen- der die aufgetretenen Symptome, den von ihm ein- gesetzten eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekon- figuration Hardwarekonfiguration und Systemumgebung Sys- temumgebung detailliert zu beschreibenbeschrei- ben, ggf. unter Verwendung der von der BS GmbH Sage zur Verfügung gestellten FormulareFormu- lare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter Mitar- beiter des An- wenders Anwenders zur Zusammenarbeit Zusammen- arbeit mit den von BS GmbH Sage beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche Fehlersu- che und Fehlerbehebung verpflichtet. 5.3.66.3.6. Von der BS GmbH Sage mitgeteilte Passwör- ter Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen der BS GmbH von Sage sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 5.3.76.3.7. Der Anwender ist für die regelmäßige Si- cherung Sicherung seiner individuellen Daten verantwort- lichverantwortlich. Die BS GmbH Xxxx weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere insbeson- dere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme Wartungs- maßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen An- passen oder Ersetzen einer Programmversi- onPro- grammversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensi- cherung vor- genommene Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und War- tungsanforderung Wartungs- anforderung vollständig an die BS GmbH herauszugebenSage her- auszugeben, um der BS GmbH Sage die Vornah- me Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten Da- ten nicht an die BS GmbH Sage heraus, ist die BS GmbH Sage nicht ver- pflichtetverpflichtet, zur Lösung des Problems Prob- lems beizutragen. 5.46.4. Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme der SoftwarewartungSoftwarewar- tung: 5.4.16.4.1. Der Anwender hat regelmäßig die von Sage für die Erbringung der hiernach geschuldeten Leistungen bereitgehal- tenen Xxxxxxxxxx aufzusuchen und dort von Sage zum Download bereitgehal- tene Leistungen, Programme oder Pro- grammteile abzurufen. 6.4.2. Der Anwender ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Programme oder Programmteile un- verzüglich unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertrags- gemäß vertragsgemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installierenin- stallieren, es sei denn, es handelt sich um ein Sage b7 Release, bzw. dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er die BS GmbH Sage unverzüglich zu infor- miereninformieren, dass er nicht den neuesten Programm- stand der unterstützten Produkte einsetzt ein- setzt und hat die Gründe hierfür zu nennen. 5.4.26.4.3. Von BS GmbH Sage mitgeteilte Maß- nahmen Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. 5.4.36.4.4. Das Anpassen, Speichern, Sichern oder o- der Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen Programmversi- onen sowie das Anpassen oder Korrigieren Korri- gieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. Die BS GmbH Sage ist im Rah- men Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Möglichkei- ten gegen ge- sonderte gesonderte Vergütung bereitbe- reit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. 5.56.5. Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme des Hotline-Sup- ports: Vor Inanspruchnahme des Hot- line Supports sollte der Anwender zu- nächst prüfen, ob eine Lösung für seine Frage bereits in der Wissensda- tenbank bereitgehalten wird. 6.6. Der Anwender ist, bevor Datensicherungen Datensiche- rungen zur Fehleranalyse überlassen oder im Rahmen eines Remotezugriffes Remotezugrif- fes zugänglich gemacht wer- denwerden, dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle notwendigen Einwilligungen Betroffener vor- liegenBe- troffener vorliegen, um die Einhaltung strafrechtlich geschütz- ter Geheimhaltungsinteressen geschützter Geheimhal- tungsinteressen (zum Beispiel MandantengeheimnisMan- dantengeheimnis, SteuerberatergeheimnisSteuerberaterge- heimnis) zu gewährleisten. Der Anwender Anwen- der hat die BS GmbH Sage vor der Übermittelung bzw. Gewährung von Zugriff auf so geschützte ge- schützte Daten auf die be- sondere besondere Schutzbedürftigkeit hinzuweisen und zu versichern, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer strafrechtlich relevanten Offenlegung ergriffen wurden. Die BS GmbH Sage behält sich vor, einen Nachweis über die Einwilli- gungen Einwilligun- gen einzufordern, bevor die Leistungserbrin- gung Leistungs- erbringung erfolgt.

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Samples: Software License Agreement

Pflichten des Anwenders. 5.16.1. Der Anwender hat für die ordnungsgemäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dau- erhaft dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungsrechts des Produkts. Die BS GmbH CHIPSIZE ist berechtigt, die Berechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung aus- gestattet ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung überprüft. Die Überprüfung kann durch Abgleich von Daten über das Internet erfolgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist die BS GmbH berech- tigtCHIPSIZE berechtigt, den Leistungsumfang auf die Bereitstellung eines nur lesenden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leistungsumfangs trotz bestehender Berechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen die BS GmbH CHIPSIZE auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens der Einschränkung durch die BS GmbH CHIPSIZE in dem Umfang gemäß Ziffer 78. 5.26.2. Der Anwender ist für die Schaffung die erfor- derlichen erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Sys- temvoraussetzungenSystemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Anwender und der BS GmbH CHIPSIZE bzw. den Finanz- behörden Finanzbehörden verantwortlich. 5.36.3. Folgende allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen im Rahmen der Sup- port- Support- und Wartungsleistungen, Stammdatenpfle- geStammdatenpflege, Datensicherung: 5.3.16.3.1. Der Anwender benennt der BS GmbH ei- nen CHIPSIZE einen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als An- sprechpartnerAnsprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender beizuziehender Dritter von der BS GmbH CHIPSIZE mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmän- derungen Programm-änderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann. 5.3.26.3.2. Der Anwender ist verpflichtet, stets einen von die aktuelle Version der BS GmbH mitgeteilten, gültigen und freigegebenen Softwarewartungstand der unter- stützten unterstützten Produkte einzusetzen. 5.3.36.3.3. Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzum- gebung Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten. 5.3.46.3.4. Der Anwender hat die zu einer angemes- senen angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen Unter- stützungsleistungen mittels Datenfernübertragung Datenfern- übertragung (Telefon, Fax, E-MailEMail, Internet-Internet- Anbindung) erforderliche Inf- rastruktur Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten. 5.3.56.3.5. Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen Symptome, den von ihm ein- gesetzten eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekon- figuration Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der von der BS GmbH CHIPSIZE zur Verfügung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des An- wenders Anwenders zur Zusammenarbeit mit den von BS GmbH CHIPSIZE beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet. 5.3.66.3.6. Von der BS GmbH CHIPSIZE mitgeteilte Passwör- ter Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen der BS GmbH von CHIPSIZE sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 5.3.76.3.7. Der Anwender ist für die regelmäßige Si- cherung Sicherung seiner individuellen Daten verantwort- lichverantwortlich. Die BS GmbH CHIPSIZE weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere ins besondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversi- onProgrammversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensi- cherung Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und War- tungsanforderung Wartungsanforderung vollständig an die BS GmbH CHIPSIZE herauszugeben, um der BS GmbH CHIPSIZE die Vornah- me Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an die BS GmbH CHIPSIZE heraus, ist die BS GmbH CHIPSIZE nicht ver- pflichtetverpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen. 5.46.4. Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme Inanspruch-nahme der Softwarewartung: 5.4.16.4.1. Der Anwender hat regelmäßig die von CHIPSIZE für die Erbringung der hiernach geschuldeten Leistungen bereitgehaltenen Abrufforen aufzusuchen und dort von CHIPSIZE zum Download bereitgehaltene Leistungen, Programme oder Programmteile abzurufen. 6.4.2. Der Anwender ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Programme oder Programmteile un- verzüglich unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertrags- gemäß vertragsgemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er die BS GmbH CHIPSIZE unverzüglich zu infor- miereninformieren, dass er nicht den neuesten Programm- stand Programmstand der unterstützten Produkte einsetzt und hat die Gründe hierfür zu nennen. 5.4.26.4.3. Von BS GmbH CHIPSIZE mitgeteilte Maß- nahmen Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. 5.4.36.4.4. Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen sowie das Anpassen oder Korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. Die BS GmbH CHIPSIZE ist im Rah- men Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gegen ge- sonderte gesonderte Vergütung bereit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. 5.56.5. Folgende besondere Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme des Hotline-Supports: Vor Inanspruchnahme des Hotline Supports sollte der Anwender zunächst prüfen, ob eine Lösung für seine Frage bereits auf der CHIPSIZE WebSite bereitgehalten wird. 6.6. Der Anwender ist, ist bevor Datensicherungen zur Fehleranalyse überlassen oder im Rahmen eines Remotezugriffes zugänglich gemacht wer- den, werden dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle notwendigen Einwilligungen Betroffener vor- liegenvorliegen, um die Einhaltung strafrechtlich geschütz- ter Geheimhaltungsinteressen geschützter Geheimhaltungs-interessen (zum Beispiel Mandantengeheimnis, Steuerberatergeheimnis) zu gewährleisten. Der Anwender hat die BS GmbH CHIPSIZE Software vor der Übermittelung bzw. Gewährung von Zugriff auf so geschützte Daten auf die be- sondere besondere Schutzbedürftigkeit hinzuweisen und zu versichern, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer strafrechtlich relevanten Offenlegung ergriffen wurden. Die BS GmbH CHIPSIZE Software behält sich vor, einen Nachweis über die Einwilli- gungen einzufordern, Einwilligungen einzufordern bevor die Leistungserbrin- gung Leistungserbringung erfolgt.

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Samples: Software License Agreement

Pflichten des Anwenders. 5.16.1. Der Anwender hat für die ordnungsgemäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dau- erhaft dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungsrechts des Produkts. Die BS GmbH PC-Tutor / der Drittanbieter ist berechtigt, die Berechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung aus- gestattet ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung überprüft. Die Überprüfung kann durch Abgleich von Daten über das Internet erfolgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist die BS GmbH berech- tigtPC-Tutor / der Drittanbieter berechtigt, den Leistungsumfang auf die Bereitstellung eines nur lesenden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leistungsumfangs trotz bestehender Berechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen die BS GmbH PC- Tutor / dem Drittanbieter auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens der Einschränkung durch die BS GmbH PC- Tutor / dem Drittanbieter in dem Umfang gemäß Ziffer 78. 5.26.2. Der Anwender ist für die Schaffung die erfor- derlichen erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Sys- temvoraussetzungenSystemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Anwender und der BS GmbH PC-Tutor / dem Drittanbieter bzw. den Finanz- behörden Finanzbehörden verantwortlich. 5.36.3. Folgende allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen im Rahmen der Sup- port- Support- und Wartungsleistungen, Stammdatenpfle- geStammdatenpflege, Datensicherung: 5.3.1. a. Der Anwender benennt der BS GmbH ei- nen PC-Tutor einen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als An- sprechpartnerAnsprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender beizuziehender Dritter von der BS GmbH PC-Tutor mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmän- derungen Programm- änderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann. 5.3.2. b. Der Anwender ist verpflichtet, stets einen von die aktuelle Version der BS GmbH mitgeteilten, gültigen und freigegebenen Softwarewartungstand der unter- stützten unterstützten Produkte einzusetzen. 5.3.3. c. Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzum- gebung Einsatz- umgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten. 5.3.4. d. Der Anwender hat die zu einer angemes- senen angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E-MailEMail, Internet-Anbindung) erforderliche Inf- rastruktur Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten. 5.3.5. e. Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen Symptome, den von ihm ein- gesetzten eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekon- figuration Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der von der BS GmbH PC-Tutor / dem Drittanbieter zur Verfügung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls Erforderlichen- falls sind die Mitarbeiter des An- wenders Anwenders zur Zusammenarbeit mit den von BS GmbH PC-Xxxxx / dem Drittanbieter beauftragten Servicemitarbeitern Servicemitar- beitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet. 5.3.6. f. Von der BS GmbH PC-Tutor / dem Drittanbieter mitgeteilte Passwör- ter Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen der BS GmbH von PC-Tutor / des Drittanbieters sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 5.3.7. g. Der Anwender ist für die regelmäßige Si- cherung Sicherung seiner individuellen Daten verantwort- lichverantwortlich. Die BS GmbH PC-Xxxxx weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Support- oder PC-Tutor IT-Systemhaus GmbH Tel.: 030 – 64 33 13 -11 Geschäftsführer Berliner Sparkasse August-Borsig-Ring 1 Fax: 030 – 64 33 13 -19 Xxxxx Xxxxxxx BIC: XXXXXXXXXXX 00000 Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxx xxx.xxxxxxxxx.xx / xxxxxx@xx-xxxxx.xx HRB: 0000 Xxxxxxxxx IBAN: XX00000000000000000000 Wartungsmaßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversi- onProgrammversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensi- cherung Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und War- tungsanforderung Wartungsanforderung vollständig an die BS GmbH PC-Tutor / den Drittanbieter herauszugeben, um der BS GmbH PC-Tutor / dem Drittanbieter die Vornah- me Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an die BS GmbH PC-Tutor / Drittanbieter heraus, ist die BS GmbH PC-Tutor / der Drittanbieter nicht ver- pflichtetverpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen. 5.46.4. Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme der Softwarewartung:Softwarewartung („Basic Service“ nach Ziffer 3.1.): 5.4.1a. Der Anwender hat regelmäßig die von PC-Tutor für die Erbringung der hiernach geschuldeten Leistungen bereitgehaltenen Abrufforen / Produktseiten aufzusuchen und dort von PC-Tutor zum Download bereitgehaltene Leistungen, Programme oder Programmteile abzurufen, sowie evtl. dort ausgewiesene, notwendige Versionsstände der Drittanbieter auf deren Abrufforen / Produktseiten abzurufen. b. Der Anwender ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Programme oder Programmteile un- verzüglich unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertrags- gemäß vertragsgemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er die BS GmbH PC-Tutor unverzüglich zu infor- miereninformieren, dass er nicht den neuesten Programm- stand Programmstand der unterstützten Produkte einsetzt und hat die Gründe hierfür zu nennen. 5.4.2. c. Von BS GmbH PC-Tutor / dem Drittanbieter mitgeteilte Maß- nahmen Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. 5.4.3. d. Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen sowie das Anpassen oder Korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. Die BS GmbH PC-Tutor ist im Rah- men Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gegen ge- sonderte gesonderte Vergütung bereit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. 5.56.5. Folgende besondere Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme des Hotline-Supports („Medium- Service“ nach Ziffer 3.2.-3.4.): Vor Inanspruchnahme des Hotline Supports sollte der Anwender zunächst prüfen, ob eine Lösung für seine Frage bereits in der Wissensdatenbank, bzw. gleichwertigen Veröffentlichungen bereitgehalten wird. 6.6. Der Anwender ist, ist bevor Datensicherungen zur Fehleranalyse überlassen oder im Rahmen eines Remotezugriffes zugänglich gemacht wer- den, werden dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle notwendigen Einwilligungen Betroffener vor- liegenvorliegen, um die Einhaltung strafrechtlich geschütz- ter geschützter Geheimhaltungsinteressen (zum Beispiel Mandantengeheimnis, Steuerberatergeheimnis) zu gewährleisten. Der Anwender hat die BS GmbH PC-Tutor / den Drittanbieter vor der Übermittelung bzw. Gewährung von Zugriff auf so geschützte Daten auf die be- sondere besondere Schutzbedürftigkeit hinzuweisen und zu versichern, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer strafrechtlich relevanten Offenlegung ergriffen wurden. Die BS GmbH PC-Tutor behält sich vor, einen Nachweis über die Einwilli- gungen einzufordern, Einwilligungen einzufordern bevor die Leistungserbrin- gung Leistungserbringung erfolgt.

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Samples: Licensing Agreement

Pflichten des Anwenders. 5.16.1. Der Anwender hat für die ordnungsgemäße ordnungsge- mäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dau- erhaft dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungsrechts Nutzungs- rechts des Produkts. Die BS GmbH Sage ist berechtigtberech- tigt, die Berechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung aus- gestattet ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung überprüftüber- prüft. Die Überprüfung kann durch Abgleich Ab- gleich von Daten über das Internet erfolgener- folgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist die BS GmbH berech- tigtSage berechtigt, den Leistungsumfang Leistungsum- fang auf die Bereitstellung eines nur lesenden le- senden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leistungsumfangs Leis- tungsumfangs trotz bestehender Berechtigung Be- rechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen die BS GmbH Sage auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens der Einschränkung durch die BS GmbH Sage in dem Umfang gemäß Ziffer 7Zif- fer 8. 5.26.2. Der Anwender ist für die Schaffung die erfor- derlichen erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen Voraus- setzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Sys- temvoraussetzungenSystemvorausset- zungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen Te- lekommunikationsverbindung zwi- schen dem Anwender und der BS GmbH Sage bzw. den Finanz- behörden Finanzbehörden verantwortlich. 5.36.3. Folgende allgemeine Mitwirkungspflichten Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen im Rahmen der Sup- port- Support- und WartungsleistungenWartungs- leistungen, Stammdatenpfle- geStammdatenpflege, DatensicherungDaten- sicherung: 5.3.16.3.1. Der Anwender benennt der BS GmbH ei- nen Sage einen im Umgang mit den unterstützten Produkten Xxxxxx- ten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter Mitarbei- ter als An- sprechpartnerAnsprechpartner. Er hat insbesondere insbe- sondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender beizuziehender Dritter von der BS GmbH Sage mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmän- derungen Pro- grammänderungen oder Lösungsschritte Lösungs- schritte umsetzen kann. 5.3.26.3.2. Der Anwender ist verpflichtet, stets einen von die aktuelle Version der BS GmbH mitgeteilten, gültigen und freigegebenen Softwarewartungstand der unter- stützten Produkte unterstützten Pro- dukte einzusetzen. 5.3.36.3.3. Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere insbeson- dere von Upgrades, notwendige technische Einsatzum- gebung tech- nische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhaltenunterhal- ten. 5.3.46.3.4. Der Anwender hat die zu einer angemes- senen ange- messenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen Unterstüt- zungsleistungen mittels Datenfernübertragung Datenfern- übertragung (Telefon, Fax, E-MailEMail, InternetIn- ternet-Anbindung) erforderliche Inf- rastruktur Infra- struktur zu beschaffen und funktionsfähig funktionsfä- hig zu erhalten. 5.3.56.3.5. Bei Fehlermeldungen hat der Anwender Anwen- der die aufgetretenen Symptome, den von ihm ein- gesetzten eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekon- figuration Hardwarekonfiguration und Systemumgebung Sys- temumgebung detailliert zu beschreibenbeschrei- ben, ggf. unter Verwendung der von der BS GmbH Sage zur Verfügung gestellten FormulareFormu- lare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter Mitar- beiter des An- wenders Anwenders zur Zusammenarbeit Zusammen- arbeit mit den von BS GmbH Sage beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche Fehlersu- che und Fehlerbehebung verpflichtet. 5.3.66.3.6. Von der BS GmbH Sage mitgeteilte Passwör- ter Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen der BS GmbH von Sage sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 5.3.76.3.7. Der Anwender ist für die regelmäßige Si- cherung Sicherung seiner individuellen Daten verantwort- lichverantwortlich. Die BS GmbH Xxxx weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere insbeson- dere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme Wartungs- maßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen An- passen oder Ersetzen einer Programmversi- onPro- grammversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensi- cherung vor- genommene Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und War- tungsanforderung Wartungs- anforderung vollständig an die BS GmbH herauszugebenSage her- auszugeben, um der BS GmbH Sage die Vornah- me Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten Da- ten nicht an die BS GmbH Sage heraus, ist die BS GmbH Sage nicht ver- pflichtetverpflichtet, zur Lösung des Problems Prob- lems beizutragen. 5.46.4. Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme der SoftwarewartungSoftwarewar- tung: 5.4.16.4.1. Der Anwender hat regelmäßig die von Sage für die Erbringung der hiernach geschuldeten Leistungen bereitgehal- tenen Xxxxxxxxxx aufzusuchen und dort von Sage zum Download bereitgehal- tene Leistungen, Programme oder Pro- grammteile abzurufen. 6.4.2. Der Anwender ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Programme oder Programmteile un- verzüglich unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertrags- gemäß vertragsgemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installierenin- stallieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund auf- grund besonderer Umstände nicht zumutbarzu- mutbar. In diesem Falle hat er die BS GmbH Sage unverzüglich zu infor- miereninformieren, dass er nicht den neuesten Programm- stand Programmstand der unterstützten Produkte einsetzt und hat die Gründe hierfür zu nennen. 5.4.26.4.3. Von BS GmbH Sage mitgeteilte Maß- nahmen Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. 5.4.36.4.4. Das Anpassen, Speichern, Sichern oder o- der Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen Programmversi- onen sowie das Anpassen oder Korrigieren Korri- gieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. Die BS GmbH Sage ist im Rah- men Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Möglichkei- ten gegen ge- sonderte gesonderte Vergütung bereitbe- reit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. 5.56.5. Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme des Hotline-Sup- ports: Vor Inanspruchnahme des Hot- line Supports sollte der Anwender zu- nächst prüfen, ob eine Lösung für seine Frage bereits in der Wissensda- tenbank bereitgehalten wird. 6.6. Der Anwender ist, bevor Datensicherungen Datensiche- rungen zur Fehleranalyse überlassen oder im Rahmen eines Remotezugriffes Remotezugrif- fes zugänglich gemacht wer- denwerden, dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle notwendigen Einwilligungen Betroffener vor- liegenBe- troffener vorliegen, um die Einhaltung strafrechtlich geschütz- ter Geheimhaltungsinteressen geschützter Geheimhal- tungsinteressen (zum Beispiel MandantengeheimnisMan- dantengeheimnis, SteuerberatergeheimnisSteuerberaterge- heimnis) zu gewährleisten. Der Anwender Anwen- der hat die BS GmbH Sage vor der Übermittelung bzw. Gewährung von Zugriff auf so geschützte ge- schützte Daten auf die be- sondere besondere Schutzbedürftigkeit hinzuweisen und zu versichern, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer strafrechtlich relevanten Offenlegung ergriffen wurden. Die BS GmbH Sage behält sich vor, einen Nachweis über die Einwilli- gungen Einwilligun- gen einzufordern, bevor die Leistungserbrin- gung Leistungs- erbringung erfolgt.

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Samples: Nutzungsvertrag

Pflichten des Anwenders. 5.16.1. Der Anwender hat für die ordnungsgemäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dau- erhaft dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungsrechts des Produkts. Die BS GmbH Datatronic ist berechtigt, die Berechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung aus- gestattet ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung überprüft. Die Überprüfung kann durch Abgleich von Daten über das Internet erfolgen. Schlägt die Überprüfung fehl, ist die BS GmbH berech- tigtDatatronic berechtigt, den Leistungsumfang auf die Bereitstellung eines nur lesenden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leistungsumfangs trotz bestehender Berechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen die BS GmbH Datatronic auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertretenmüssens der Einschränkung durch die BS GmbH Datatronic in dem Umfang gemäß Ziffer 78. 5.26.2. Der Anwender ist für die Schaffung die erfor- derlichen erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Sys- temvoraussetzungenSystemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Anwender und der BS GmbH Datatronic bzw. den Finanz- behörden Finanzbehörden verantwortlich. 5.36.3. Folgende allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen im Rahmen der Sup- port- Support- und Wartungsleistungen, Stammdatenpfle- geStammdatenpflege, Datensicherung: 5.3.16.3.1. Der Anwender benennt der BS GmbH ei- nen Datatronic einen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als An- sprechpartnerAnsprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender beizuziehender Dritter von der BS GmbH Datatronic mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmän- derungen Programm-änderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann. 5.3.26.3.2. Der Anwender ist verpflichtet, stets einen von die aktuelle Version der BS GmbH mitgeteilten, gültigen und freigegebenen Softwarewartungstand der unter- stützten unterstützten Produkte einzusetzen. 5.3.36.3.3. Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzum- gebung Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten. 5.3.46.3.4. Der Anwender hat die zu einer angemes- senen angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen Unter- stützungsleistungen mittels Datenfernübertragung Datenfern- übertragung (Telefon, Fax, E-MailEMail, Internet-Internet- Anbindung) erforderliche Inf- rastruktur Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten. 5.3.56.3.5. Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen Symptome, den von ihm ein- gesetzten eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekon- figuration Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der von der BS GmbH Datatronic zur Verfügung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des An- wenders Anwenders zur Zusammenarbeit mit den von BS GmbH Datatronic beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet. 5.3.66.3.6. Von der BS GmbH Datatronic mitgeteilte Passwör- ter Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen der BS GmbH von Datatronic sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 5.3.76.3.7. Der Anwender ist für die regelmäßige Si- cherung Sicherung seiner individuellen Daten verantwort- lichverantwortlich. Die BS GmbH Datatronic weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere ins besondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversi- onProgrammversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensi- cherung Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und War- tungsanforderung Wartungsanforderung vollständig an die BS GmbH Datatronic herauszugeben, um der BS GmbH Datatronic die Vornah- me Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an die BS GmbH Datatronic heraus, ist die BS GmbH Datatronic nicht ver- pflichtetverpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen. 5.46.4. Folgende besondere Mitwirkungs- pflichten Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme Inanspruch- nahme der Softwarewartung: 5.4.16.4.1. Der Anwender hat regelmäßig die von Datatronic für die Erbringung der hiernach geschuldeten Leistungen bereitgehaltenen Abrufforen aufzusuchen und dort von Datatronic zum Download bereitgehaltene Leistungen, Programme oder Programmteile abzurufen. 6.4.2. Der Anwender ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Programme oder Programmteile un- verzüglich unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertrags- gemäß vertragsgemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er die BS GmbH Datatronic unverzüglich zu infor- miereninformieren, dass er nicht den neuesten Programm- stand Programmstand der unterstützten Produkte einsetzt und hat die Gründe hierfür zu nennen. 5.4.26.4.3. Von BS GmbH Datatronic mitgeteilte Maß- nahmen Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. 5.4.36.4.4. Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen sowie das Anpassen oder Korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. Die BS GmbH Datatronic ist im Rah- men Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gegen ge- sonderte gesonderte Vergütung bereit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. 5.56.5. Folgende besondere Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme des Hotline-Supports: Vor Inanspruchnahme des Hotline Supports sollte der Anwender zunächst prüfen, ob eine Lösung für seine Frage bereits auf der Datatronic WebSite bereitgehalten wird. 6.6. Der Anwender ist, ist bevor Datensicherungen zur Fehleranalyse überlassen oder im Rahmen eines Remotezugriffes zugänglich gemacht wer- den, werden dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle notwendigen Einwilligungen Betroffener vor- liegenvorliegen, um die Einhaltung strafrechtlich geschütz- ter Geheimhaltungsinteressen geschützter Geheimhaltungs- interessen (zum Beispiel Mandantengeheimnis, Steuerberatergeheimnis) zu gewährleisten. Der Anwender hat die BS GmbH Datatronic Software vor der Übermittelung bzw. Gewährung von Zugriff auf so geschützte Daten auf die be- sondere besondere Schutzbedürftigkeit hinzuweisen und zu versichern, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer strafrechtlich relevanten Offenlegung ergriffen wurden. Die BS GmbH Datatronic Software behält sich vor, einen Nachweis über die Einwilli- gungen einzufordern, Einwilligungen einzufordern bevor die Leistungserbrin- gung Leistungserbringung erfolgt.

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Samples: Software License Agreement