Zertifizierung. Bestellungen von Certification Services unterliegen außerdem den Teilnahmebedingungen für das SAP Global Certification Program, zu finden unter xxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxx (SAP Services > General Terms and Conditions > SAP Training and Adoption – Certification).
Zertifizierung. (1) Für die Zwecke der Bescheinigungsverfahren und der Ausstellung von Bescheinigungen und amtlichen Dokumenten einigen sich die Vertragsparteien auf die in Anhang XII genannten Grundsätze.
(2) Der in Artikel 74 genannte SPS-Unterausschuss kann Regeln für die elektronische Zertifizierung, Rücknahme oder Ersetzung der Bescheinigungen vereinbaren.
(3) Im Rahmen der Annäherung der Rechtsvorschriften nach Artikel 64 werden sich die Vertragsparteien gegebenenfalls auf gemeinsame Muster oder Bescheinigungen einigen.
Zertifizierung. Der/die Verkäufer erklär(t)/-en, an dem von ihm/ihnen umseitig bezeichneten Zertifizierungssystem teilzunehmen, das entsprechende Merkblatt erhalten zu haben, die einschlägigen Vorgaben zu akzeptieren und diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten um- zusetzen.
Zertifizierung. Ist der/die Waldbesitzer/-in zertifiziert nach PEFC und/oder FSC, gelten die einschlägigen Vorschriften des jeweiligen Zertifizierungssystems. Damit ist die Einhaltung von Standards zur nachhaltigen und umweltgerechten Waldwirtschaft verbunden. Bei Nichteinhalten der Zertifizierungsstandards und der nachfolgenden Vorschriften behält sich die Holzverkaufsstelle oder die beauftragte untere Forstbehörde oder der/die Waldbesitzer/-in den künftigen Ausschluss des Käufers / der Käuferin von Holzverkäufen vor. Der/Die Käufer/-in muss sich selbst erkundigen nach welchem Zertifizierungssystem der/die Waldbesitzer/-in zertifiziert ist und welche Standards damit verbunden sind.
Zertifizierung. Die Einrichtung strebt die Zertifizierung als "Hypertonie-Zentrum DHL®" an. Die Deutsche Hochdruckliga wird ein Zertifizierungsverfahren durchführen. Grundlage hierfür ist der unter der Antragsnummer bei der Deut- schen Hochdruckliga eingegangene Antrags- und Erhebungsbogen. Eine Kopie des Antrags- und Erhebungsbogens wird als Anlage 1 zu diesem Vertrag ge- nommen. Deutsche Hochdruckliga e.V. DHL® Vorstand (nach § 26 BGB) Deutsche Gesellschaft für Prof. Dr. med. Xxxxx Xxxxxx Sparkasse Heidelberg Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx IBAN: XX00000000000000000000 Xxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx Prof. Dr. med. Xxxxxxx Xxxx BIC: XXXXXXX0XXX Sitz der Gesellschaft: Heidelberg (Stv. Vorsitzender) Vereinsregister Mannheim: VR 330849 Prof. Dr. rer. nat. Xxxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx: 32081/00422 Xxxx Xxxxxxx Prof. Dr. med. Xxxx Xxxx Prof. Prof. h. c. Dr. med. Xxxxxx xxx xxx Xxxx Prof. Dr. med. Xxxxxxx Xxxxxxxx Prof. Dr. med. Xxxxxx Xxxxxx
Zertifizierung. 1. Der Kursträger wird mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren zertifiziert; die Zertifizierung kann auf Antrag um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden (§ 16 Abs. 2 NAG). Um einen nahtlosen Übergang bei der Verlängerung der Zertifizierungen zu gewährleisten, wird ersucht, Anträge auf Verlängerungen spätestens drei Monate vor Ablauf der Zertifizierung beim ÖIF einzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass es mit Ablauf der Zertifizierung zu einer Sperre des Zugangs zur ÖIF-Onlineplattform kommt, falls die Zertifizierung zu diesem Zeitpunkt nicht schon verlängert wurde.
2. Dem Antrag auf Zertifizierung hat der Kursträger jedenfalls die rechtlichen Grundlagen der Institution, Informationen über das eingesetzte Lehrpersonal, insbesondere deren Qualifikationen, Lehrmaterialien, Informationen über Kurszeiten, Stundenpläne und ein Raumkonzept für die beabsichtigten Kurse anzuschließen (§ 1 Abs. 2 IV-V). Bei Antrag auf Zertifizierung als Kursträger für Deutsch-Integrationskurse sind dem ÖIF folgende Unterlagen vorzulegen:
2.1. Ausgefülltes Stammdatenblatt inkl. Angaben zur Kontaktperson und zu den zertifizierten Lehrkräften des Kursträgers; die angegebene Kontaktperson hat in einem Vertragsverhältnis zum Kursträger zu stehen und ist für den ÖIF Ansprechpartner in sämtlichen organisatorischen und administrativen Belangen;
2.2. Ausgefülltes „Stammdatenblatt Standorte“
2.3. Ausgefülltes Antragsformular „Zertifizierung eines Kursinstituts“;
2.4. Nachweis über die rechtliche Grundlage des Kursträgers (z.B. Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug);
2.5. Informationen über das Lehr- und Kurskonzept;
2.6. Pläne bzw. Fotografien der Kursräumlichkeiten;
2.7. Antragsformular Zugang zu IV-Online Sämtliche Änderungen der unter Punkt I. 2. genannten Angaben (Kontaktdaten, Standort, Konzept etc.) sind dem ÖIF umgehend schriftlich mitzuteilen (§ 1 Abs. 7 IV-V).
3. Der Kursträger hat für die Abhaltung von Deutsch-Integrationskursen ausschließlich Lehrkräfte einzusetzen, die folgende Qualifikationen nachweisen (§ 2 Abs. 1 IV-V):
1. eine abgeschlossene Ausbildung für „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) oder für „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) durch ein
a) abgeschlossenes DaF- oder DaZ-Universitätsstudium im Ausmaß von mindestens 180 ECTS, oder
b) abgeschlossenes Universitätsstudium oder einen Universitätslehrgang im Ausmaß von mindestens 180 ECTS und eine DaF- oder DaZ-Zusatzausbildung im Ausmaß von mindestens 100 Stunden à 45 Minuten in Theorie und Praxis und mindest...
Zertifizierung. Der Anbieter sichert zu, dass er über folgende Zertifizierungen verfügt und diese während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhält: ▪ [individuell zu ergänzen] Sollte der Anbieter eine dieser Zertifizierungen verlieren, informiert er umgehend den Kunden darüber. [eventuell individuell zu ergänzen: ausserordentliche Ver- tragsauflösungsmöglichkeit für den Fall des Verlusts der Zertifizierung]
Zertifizierung. Zertifikate nach anerkannten forstlichen Zertifizierungssystemen teilt der Waldbesitzer der HVS-ZAK vor der Bereitstellung der Verkaufseinheit mit. Dazu gehört ebenso die Zertifi- katsnummer als auch der Verleihungszeitraum. Änderungen bei bestehenden Zertifizie- rungen werden vom Waldbesitzer der HVS-ZAK umgehend bekannt gegeben.
Zertifizierung. Die Siemens Healthineers Serviceorganisation unterhält für die Fernwartung ein nach ISO 27001 zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem und unterzieht sich diesbezüglich regelmäßigen externen Audits durch unabhängige Dritte. Umfang und Einzelheiten der Zertifizierung ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Sicherheitskonzept.
Zertifizierung. Sind die zu liefernden Produkte zertifizierungspflichtig, muss der Lieferant für die Zertifizierung sorgen. Für Lieferungen, die nicht ausschliesslich für den Besteller hergestellt werden, trägt der Lie- ferant die Zertifizierungskosten.