Zertifizierung Musterklauseln

Zertifizierung. Bestellungen von Certification Services unterliegen außerdem den Teilnahmebedingungen für das SAP Global Certification Program, zu finden unter xxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxx (SAP Services > General Terms and Conditions > SAP Training and Adoption – Certification).
Zertifizierung. (1) Für die Zwecke der Bescheinigungsverfahren und der Ausstellung von Bescheinigungen und amtlichen Dokumenten einigen sich die Vertragsparteien auf die in Anhang XII genannten Grundsätze. (2) Der in Artikel 74 genannte SPS-Unterausschuss kann Regeln für die elektronische Zertifizierung, Rücknahme oder Ersetzung der Bescheinigungen vereinbaren. (3) Im Rahmen der Annäherung der Rechtsvorschriften nach Artikel 64 werden sich die Vertragsparteien gegebenenfalls auf gemeinsame Muster oder Bescheinigungen einigen.
Zertifizierung. Der/die Verkäufer erklär(t)/-en, an dem von ihm/ihnen umseitig bezeichneten Zertifizierungssystem teilzunehmen, das entsprechende Merkblatt erhalten zu haben, die einschlägigen Vorgaben zu akzeptieren und diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten um- zusetzen.
Zertifizierung. Ist der/die Waldbesitzer/-in zertifiziert nach PEFC und/oder FSC, gelten die einschlägigen Vorschriften des jeweiligen Zertifizierungssystems. Damit ist die Einhaltung von Standards zur nachhaltigen und umweltgerechten Waldwirtschaft verbunden. Bei Nichteinhalten der Zertifizierungsstandards und der nachfolgenden Vorschriften behält sich die Holzverkaufsstelle oder die beauftragte untere Forstbehörde oder der/die Waldbesitzer/-in den künftigen Ausschluss des Käufers / der Käuferin von Holzverkäufen vor. Der/Die Käufer/-in muss sich selbst erkundigen nach welchem Zertifizierungssystem der/die Waldbesitzer/-in zertifiziert ist und welche Standards damit verbunden sind.
Zertifizierung. Der Verkäufer erklärt, an einem im Vertrag bezeichneten Zertifizierungssystem (FSC®, PEFC™, ISO®, etc.) teilzunehmen, die einschlägigen Vorgaben in der geltenden Fassung zu akzeptieren und diese umzusetzen. Der Verkäufer leistet der Käuferin Gewähr für die aufrechte Zertifizierung. Für einen nachträglichen Widerruf der Zertifizierung, nicht wahrheitsgetreu oder unvollständig bekannt gegebener Holzherkünfte oder vergleichbarer Umstände, die zum Verlust der Zertifizierung führen, hat der Verkäufer einzustehen und der Käuferin direkt jeden dadurch entstandenen Nachteil, einschließlich entgangenen Gewinn, zu ersetzen. Dies gilt ebenso, wenn der Verkäufer den Mangel der Zertifizierung nicht verursacht und/oder zu verantworten hat. Änderungen oder der Verlust bestehender Zertifizierungen sind der Käuferin ohne Verzögerung mitzuteilen. Ein Recht auf Regress gegenüber dem Verursacher bleibt dem Verkäufer unbenommen. Für Sägewerke und den Holzhandel ist die wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllte „Lieferantenselbsterklärung“ integraler Bestandteil des Kaufvertrages. Sollte der Lieferant beabsichtigen, Holz an die Käuferin zu liefern, welches aus einem Land stammt, das nicht in der jährlich abzugebenden Lieferantenselbsterklärung angeführt ist, so ist dies vor Lieferung in schriftlicher Form an die Käuferin mitzuteilen. Sollten dennoch Lieferungen aus Ländern eintreffen, die nicht in der Lieferantenselbsterklärung angeführt sind, so behält sich die Käuferin das Recht vor, diese Lieferungen nicht anzunehmen bzw. den Lieferanten auszulisten. Nicht FSC-zertifiziertes Holz aus einem Ursprungsland, für welches es zum Zeitpunkt der beabsichtigten Lieferung keine von FSC geplante oder bereits anerkannte Risikoanalyse gibt (dzt. Kroatien, Serbien, Bosnien- Herzegowina, sh. xxx.xx.xxx.xxx/xxxx-xxx-xxx-xxxxxxxx), darf generell nicht an die Käuferin geliefert werden bzw. kann die Käuferin die Holzübernahme ablehnen. Die Käuferin ist berechtigt, unabhängig von einer Teilnahme des Verkäufers an Zertifizierungssystemen eigene Kontrollen der Holzherkünfte und Einschlagsorte selbst oder durch Dritte durchzuführen. Der Verkäufer stimmt dazu einer Überprüfung vor Ort ausdrücklich zu. Die zur Durchführung von Audits erforderlichen Daten dürfen von der Käuferin an die jeweilige mit der Käuferin zusammenarbeitende Zertifizierungsgesellschaft und wenn nötig an unabhängige Dritte weitergegeben werden. Details dazu können der im Jänner 2019 versendeten Datenschutzinformation der Käufer...
Zertifizierung. Die Einrichtung strebt die Zertifizierung als "Hypertonie-Zentrum DHL®" an. Die Deutsche Hochdruckliga wird ein Zertifizierungsverfahren durchführen. Grundlage hierfür ist der unter der Antragsnummer bei der Deut- schen Hochdruckliga eingegangene Antrags- und Erhebungsbogen. Eine Kopie des Antrags- und Erhebungsbogens wird als Anlage 1 zu diesem Vertrag ge- nommen. Deutsche Hochdruckliga e.V. DHL® Vorstand (nach § 26 BGB) Deutsche Gesellschaft für Prof. Dr. med. Xxxxx Xxxxxx Sparkasse Heidelberg Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx IBAN: XX00000000000000000000 Xxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx Prof. Dr. med. Xxxxxxx Xxxx BIC: XXXXXXX0XXX Sitz der Gesellschaft: Heidelberg (Stv. Vorsitzender) Vereinsregister Mannheim: VR 330849 Prof. Dr. rer. nat. Xxxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx: 32081/00422 Xxxx Xxxxxxx Prof. Dr. med. Xxxx Xxxx Prof. Prof. h. c. Dr. med. Xxxxxx xxx xxx Xxxx Prof. Dr. med. Xxxxxxx Xxxxxxxx Prof. Dr. med. Xxxxxx Xxxxxx
Zertifizierung. Der Anbieter sichert zu, dass er über folgende Zertifizierungen verfügt und diese während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhält: ▪ [individuell zu ergänzen] Sollte der Anbieter eine dieser Zertifizierungen verlieren, informiert er umgehend den Kunden darüber. [eventuell individuell zu ergänzen: ausserordentliche Ver- tragsauflösungsmöglichkeit für den Fall des Verlusts der Zertifizierung]
Zertifizierung. Zertifikate nach anerkannten forstlichen Zertifizierungssystemen teilt der Waldbesitzer der HVS-ZAK vor der Bereitstellung der Verkaufseinheit mit. Dazu gehört ebenso die Zertifi- katsnummer als auch der Verleihungszeitraum. Änderungen bei bestehenden Zertifizie- rungen werden vom Waldbesitzer der HVS-ZAK umgehend bekannt gegeben.
Zertifizierung. Die durch Auftraggeber beauftragten Fremdunternehmen müssen nach folgenden Regelwerken geschult sein: ISO 9001 Qualität, ISO 14001 Umwelt, OHSAS 18001 Arbeitssicherheit (zukünftig 45001), ISO 00000 Xxxxxxx Xxxxxx 0: Schulungsnachweis Fremdfirmenrichtlinie Anlage 2: Verpflichtungserklärung Fremdfirmenrichtlinie Standortspezifische Dokumente (Verlinkungen gelten für Ober Ramstadt sollten aber für alle Standorte ebenfalls genutzt werden) Anlage 3: Informationen für Fremdfirmen deutsch Informationen für Fremdfirmen englisch Anlage 4: Anforderung von Werksausweisen für Fremdfirmen Anlage 5: Verhalten im Notfall Anlage 6: Sicherheits-Check Anlage 7: Bereiche mit Schutzbrillentragepflicht Richtlinie für die Dokumentation von Bauleistungen bei DAW SE Diese Richtlinie ist verbindlich ab dem 01.10.17 Version 1.0 01.08.2014 / Ersteller: Xxxxx Xxxx, Bauabteilung DAW SE Ober-Ramstadt Version 2.0 01.10.2017 / Überarbeitung: Xxxxxxxx Xxxxxx, Bauabteilung DAW SE Ober-Ramstadt 1. Ziel der Richtlinie 3 2. Gültigkeit und Ansprechpartner 3 3. Ausführungen, Übergabezeitpunkt und Prüfung der Dokumentation 3 4. Inhalte der Dokumentation 4 4.1 Abnahmerelevante Unterlagen 4 4.2 Bestands- und Revisionsunterlagen nach der Abnahme 5 5.1 Ordnerbeschriftung 8 5.2 Inhaltsverzeichnis, Struktur und Bezeichnung 9 5.3 Qualität von Papierdokumenten 9 6.1 Datenträger, Umfang der elektronischen Dokumentation 10 6.2 Inhaltsverzeichnis, Ordnerstruktur und Dateibenennung 10 6.3 Übersichtslisten 10 6.4 Dateiformate 10 7.1 Umfang der Planunterlagen 11 7.2 Referenzierung, Plangrundlagen 11 7.3 Bezeichnung von Planunterlagen, Definition Planköpfe 11 7.4 Plannummer und Dateiname 12
Zertifizierung. Die Verkäuferin erklärt an dem im Vertrag bezeichneten Zertifizierungssystem (FSC®, PEFCTM, ISO® etc.) teilzunehmen, die einschlägigen Vorgaben in der geltenden Fassung zu akzeptieren und diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten umzusetzen.