Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Musterklauseln

Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. 4.1 KBC erbringt die Dienstleistungen unter Beachtung der auf sie direkt anwendbaren gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie behördlichen Vorgaben. Der Auftraggeber bleibt jedoch gemäß den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Vorgaben der Verantwortliche für die Einhaltung seiner Verpflichtungen gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Endkunden. 4.2 Falls der Auftraggeber dem Bankwesengesetz unterliegt, gilt folgendes zusätzlich:
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anwender wird sämtliche gesetzliche Vorschriften einhalten und gegenüber RZL die alleinige Ver- antwortung für deren Einhaltung übernehmen. Der Anwender verpflichtet sich, RZL vollständig schad - und klaglos zu halten, falls RZL wegen vom Anwender in den Verkehr gebrachter Inhalte oder sonsti- ger Rechtsverletzungen des Anwenders in Anspruch genommen wird. Xxxx XXX wegen veröffentlichter Inhalte in Anspruch genommen, so steht RZL allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne dass der Anwender den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte. Insbesondere wird der Anwender ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographie-Gesetzes, auf die Vorschriften des Verbotsgesetzes, auf die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes, auf die wettbe- werbsrechtlichen und auf die strafgesetzlichen Bestimmungen hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegen bzw. unter- sagt sind. Weiters hat der Anwender alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Personen unter 18 Jahren Kenntnis von Inhalten erlangen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften für sie verboten sind. Der Anwender verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) und der einschlägigen Normen in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere zur Unterlassung der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichte Dienste – ohne vorherige Anzeige oder für konzessionspflichtige Dienste. Der Anwender verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen nicht in einer Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, oder für RZL oder Dritte sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten ist demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming oder jede Benutzung der RZL Cloud Services zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung Dritter. Der Anwender darf unaufgeforderte E-Mail-Nachrichten nicht übertragen oder verteilen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass solche E-Mail-Nachrichten Beschwerden her- vorrufen und der Anwender hat Handlungen im Sinne des § 107 TKG 2003 zu unterlassen. Der An- wender darf die RZL Cloud Services nicht zum Speichern oder Übermitteln von bösartigen Codes nut- zen. Der Anwender verpflichtet sich, bei sonstigem unbeschränktem Schadenersatz, RZL unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn der Anwender aus der Verwendung der vertragsgeg...
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen a) Der Verkäufer gelobt, garantiert und verpflichtet sich dazu, dass die Erfüllung dieses Auftrages, seine Geschäftstätigkeiten, all seine Produkte und Waren sowie Leistungen, die er im Rahmen dieser Bestellung geliefert bzw. erbracht hat, hergestellt und geliefert wurden im Einklang mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Regeln, einschließlich u.a. des Fallrechtes und der Gesetzesbestimmungen und Regelwerke der USA, EU und all ihrer Mitgliedsländer („geltende Rechtsbestimmungen“).). b) Der Verkäufer hat bei der Erfüllung eines Auftrages sämtliche Gesetze, die zum Zeitpunkte der Bestellungsaufgabe gelten, einzuhalten. Alle Produktverkäufe haben in Übereinstimmung mit allen geltenden Ausfuhrkontrollbestimmungen zu erfolgen, u.a. denen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und all ihrer Mitgliedsländer, und mit den Antikorruptionsgesetzen und –verordnungen, die in den Ein- und Ausfuhrländern gelten, inklusive u.a. des „U.S. Foreign Corrupt Practices Act ("FCPA") und des „UK Bribery Act“ ("Anti-Bribery and Corruption Laws"). c) Der Verkäufer erklärt, dass er mit den Anti-Schmiergeld- und –Korruptionsgesetzen sowie den Verboten der Bezahlung oder der Aushändigung von Wertsachen, sei es direkt oder indirekt, an einen Beamten, eine ausländische Regierung oder politische Partei zwecks Beeinflussung derselben bei einer Handlung und Entscheidung in ihrer offiziellen Eigenschaft oder um einen Beamten dazu veranlassen, seinen Einfluss bei der Regierung geltend zu machen, damit der Verkäufer Geschäfte mit seinen Waren tätigen kann, vertraut ist. Der Verkäufer weiß, dass er nicht mit einem Empfänger oder einer Einheit kooperieren darf oder Produkte an diesen/diese liefern darf, wenn die Kooperation oder Warenlieferung an diese/n von den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union oder einem sonstigen geltenden Recht eingeschränkt ist. Der Verkäufer erkennt an, dass der Käufer nicht kooperieren darf oder sich mit Bedingungen oder Anfragen, auch nicht Anfragen von Unterlagen, einverstanden erklären darf, wenn dies unter US-amerikanischen, europäischen oder anderen Anti-Boykottbestimmungen oder –vorschriften dem Käufer untersagt ist oder der Käufer dafür bestraft würde. d) Der Verkäufer hat sich an sämtliche Regeln zu halten und hält sich und die Mitarbeiter in den an seine Gesellschaft angeschlossenen Gesellschaften, sein Angestellten, Direktoren, Berater, Stellvertreter oder Auftragnehmer von jedweden Handlungen fern, die bewirken könnten, dass der Käu...

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  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.