Common use of Pflichten des Anwenders Clause in Contracts

Pflichten des Anwenders. 7.1 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich. Xxxx weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Änderungsmaßnahme erforderlich ist. 7.2 Der Anwender ist für die Schaffung die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Systemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Anwender und Sage, verantwortlich. 7.3 Der Anwender hat ihm mitgeteilte Passwörter unverzüglich durch eigene, nur ihm bekannte sichere Passwörter zu ersetzen und diese vertraulich zu behandeln, regelmäßig während der Vertragslaufzeit zu ändern sowie gegen Zugriff und Nutzung durch Unbefugte angemessen zu sichern. Der Anwender wird Sage unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter oder andere geheime Zugangskennungen Unbefugten bekannt geworden sein könnten. Der Anwender haftet für die Nutzung seines Zugangs zum Portal unter den von ihm gewählten Passwörtern, es sei denn, er weist Xxxx nach, dass der Missbrauch ihm nicht zuzurechnen ist. 7.4 Der Anwender darf von Sage eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten oder in sonstiger Weise funktionsunfähig machen. 7.5 Der Anwender hat Sage unverzüglich über Störungen der Lösung zu unterrichten und Sage in angemessenem Umfang bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie deren Beseitigung zu unterstützen. 7.6 Sage kann den Zugang zum Portal mit sofortiger Wirkung sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anwender oder ein Dritter, der Passwörter des Anwenders verwendet, dieses in rechts- oder sittenwidrige Weise nutzt. Sage wird den Anwender nach Möglichkeit im Voraus, anderenfalls unverzüglich im Nachhinein über die Sperre informieren.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Pflichten des Anwenders. 7.1 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung Si- cherung seiner individuellen Daten Daten, insbeson- dere Artikelstammdaten, Kundendaten und Bestelldaten, im Rahmen der technischen Möglichkeiten verantwortlich. Xxxx Eine Beschrei- bung der Vorgehensweise und des möglichen Umfangs der Datensicherung finden sich in der Hilfe-Dokumentation. BS weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Änderungsmaßnahme und vor Vertrags- beendigung erforderlich ist. 7.2 Der Anwender ist für die Schaffung die erforderlichen er- forderlichen kundenseitigen Voraussetzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Systemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen zwi- schen dem Anwender und SageBS, verantwortlich. 7.3 Der Anwender hat ihm mitgeteilte Passwörter Passwör- ter unverzüglich durch eigene, nur ihm bekannte bekann- te sichere Passwörter zu ersetzen und diese vertraulich zu behandeln, regelmäßig während der Vertragslaufzeit zu ändern sowie gegen Zugriff und Nutzung durch Unbefugte angemessen ange- messen zu sichern. Der Anwender wird Sage BS unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter oder andere geheime gehei- me Zugangskennungen Unbefugten bekannt geworden sein könnten. Der Anwender haftet für die Nutzung seines Zugangs zum Portal unter un- ter den von ihm gewählten Passwörtern, es sei denn, er weist Xxxx BS nach, dass der Missbrauch ihm nicht zuzurechnen ist. 7.4 Der Anwender darf in der Lösung von Sage BS eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsmaßnahmen, insbe- sondere Kopierschutzmaßnahmen oder ähnli- che Schutzroutinen, nicht umgehen umgehen, entfernen oder ausschalten oder in sonstiger Weise funktionsunfähig funk- tionsunfähig machen. 7.5 Der Anwender hat Sage BS unverzüglich über Störungen der Lösung zu unterrichten und Sage BS in angemessenem Umfang bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie deren Beseitigung zu unterstützenun- terstützen. 7.6 Sage BS kann den Zugang zum Portal mit sofortiger so- fortiger Wirkung sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anwender oder ein Dritter, der Passwörter des Anwenders verwendetverwen- det, dieses in rechts- oder sittenwidrige Weise nutzt. Sage BS wird den Anwender nach Möglichkeit im Voraus, anderenfalls unverzüglich im Nachhinein Nach- hinein über die Sperre informieren.

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Samples: Software License Agreement

Pflichten des Anwenders. 7.1 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich. Xxxx weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Änderungsmaßnahme erforderlich ist. 7.2 6.1 Der Anwender ist für die Schaffung die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Systemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Anwender und Sage, Sage bzw. den Finanzbehörden verantwortlich. 7.3 6.2 Folgende allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen im Rahmen der Support- und Wartungsleistungen, Stammdatenpflege, Datensicherung: 6.2.1 Der Anwender benennt Sage einen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender beizuziehender Dritter von Sage mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmänderungen oder Lösungsschritte umset- zen kann. 6.2.2 Der Anwender ist verpflichtet, stets die aktuelle Version der unterstützten Produkte einzusetzen. 6.2.3 Der Anwender hat ihm mitgeteilte Passwörter unverzüglich durch eigene, nur ihm bekannte sichere Passwörter zu ersetzen und diese vertraulich zu behandeln, regelmäßig während der Vertragslaufzeit zu ändern sowie gegen Zugriff und Nutzung durch Unbefugte angemessen zu sichern. Der Anwender wird Sage unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter oder andere geheime Zugangskennungen Unbefugten bekannt geworden sein könnten. Der Anwender haftet die für die Nutzung seines Zugangs zum Portal unter der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten. 6.2.4 Der Anwender hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, EMail, Internet-Anbindung) erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten. 6.2.5 Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen Symptome, den von ihm gewählten Passwörterneingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der von Sage zur Verfügung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des Anwenders zur Zusammenarbeit mit den von Sage beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet. 6.2.6 Von Sage mitgeteilte Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen von Sage sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 6.2.7 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich. Xxxx weist darauf hin, dass eine Datensicherung ins besondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und Wartungsanforderung vollständig an Sage herauszugeben, um Sage die Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an Sage heraus, ist Xxxx nicht verpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen. 6.3 Folgende besondere Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme der Softwarewartung: 6.3.1 Der Anwender hat regelmäßig die von Sage für die Erbringung der hiernach geschuldeten Leistungen bereitgehaltenen Abrufforen aufzusuchen und dort von Sage zum Download bereitgehaltene Leistungen, Programme oder Programmteile abzurufen. 6.3.2 Der Anwender ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Programme oder Programmteile unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertragsgemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er weist Xxxx nachSage unverzüglich zu informieren, dass er nicht den neuesten Programmstand der Missbrauch ihm nicht zuzurechnen istunterstützten Produkte einsetzt und hat die Gründe hierfür zu nennen. 7.4 6.3.3 Von Sage mitgeteilte Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. 6.3.4 Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen sowie das Anpassen oder Korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. Sage ist im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gegen gesonderte Vergütung bereit, hierbei auch vor Ortmitzuwirken. 6.4 Folgende besondere Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme des Hotline-Supports: Vor Inanspruchnahme des Hotline Supports sollte der Anwender zunächst prüfen, ob eine Lösung für seine Frage bereits in der Wissensdatenbank bereitgehalten wird. 6.5 Der Anwender darf von Sage eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen ist bevor Datensicherungen zur Fehleranalyse überlassen oder ausschalten oder in sonstiger Weise funktionsunfähig machen. 7.5 im Rahmen eines Remotezugriffes zugänglich gemacht werden dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle notwendigen Einwilligungen Betroffener vorliegen, um die Einhaltung strafrechtlich geschützter Geheimhaltungsinteressen (zum Beispiel Mandantengeheimnis, Steuerberatergeheimnis) zu gewährleisten. Der Anwender hat Sage unverzüglich vor der Übermittelung bzw. Gewährung von Zugriff auf so geschützte Daten auf die besondere Schutzbedürftigkeit hinzuweisen und zu versichern, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer strafrechtlich relevanten Offenlegung ergriffen wurden. Xxxx behält sich vor, einen Nachweis über Störungen der Lösung zu unterrichten und Sage in angemessenem Umfang bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie deren Beseitigung zu unterstützendie Einwilligungen einzufordern bevor die Leistungserbringung erfolgt. 7.6 6.6 Der Anwender ist verpflichtet, an Sage die vereinbarten Entgelte für die Nutzung der Software gemäß dieses Vertrags zu bezahlen. Haben die Parteien Entgelte vereinbart, bestimmt sich die Verpflichtung zu deren Entrichtung nach der Vereinbarung. Andernfalls fallen zugunsten von Xxxx die Entgelte gemäß der von Sage zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags veröffentlichten Preisliste an. 6.7 Sage ist zur Änderung der vereinbarten Entgelte nach billigem Ermessen berechtigt. Xxxx kann den Zugang zum Portal frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste enthaltenen Entgelte mit sofortiger Wirkung sperrenfür Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Entgelte mehr als 10 %, wenn der begründete Verdacht besteht, dass kann der Anwender oder ein Dritterbinnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung diese Nutzungsvereinbarung mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Passwörter des Anwenders verwendet, dieses Entgelte in rechts- oder sittenwidrige Weise nutzt. Sage wird den Anwender nach Möglichkeit im Voraus, anderenfalls unverzüglich im Nachhinein über die Sperre informierenKraft treten soll.

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Samples: Software License Agreement

Pflichten des Anwenders. 7.1 6.1 Der Anwender ist hat für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen ordnungsgemäße Nutzung des Produkts für einen Zugang zum Internet zu sorgen. Dieser Zugang muss dauerhaft bestehen und dient der Verifizierung des Nutzungsrechts des Produkts. Sage ist berechtigt, die Berechtigung zum Einsatz des Produkts automatisiert nachzuprüfen. Hierzu kann das Produkt mit einer Überprüfung ausgestattet sein, die vor, während oder nach der Verwendung des Produkts die Berechtigung überprüft. Die Überprüfung kann durch Abgleich von Daten verantwortlichüber das Internet erfolgen. Xxxx weist darauf hinSchlägt die Überprüfung fehl, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Änderungsmaßnahme erforderlich istist Sage berechtigt, den Leistungsumfang auf die Bereitstellung eines nur lesenden Zugriffs einzuschränken. Im Falle der Einschränkung des Leistungsumfangs trotz bestehender Berechtigung des Anwenders bestehen Ansprüche gegen Sage auf Ersatz des eventuellen Schadens nur im Falle des Vertreten Müssens der Einschränkung durch Sage in dem Umfang gemäß Ziffer 7. 7.2 6.2 Der Anwender ist für die Schaffung die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Systemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Anwender und Sage, Sage bzw. den Finanzbehörden verantwortlich. 7.3 6.3 Folgende allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen im Rahmen der Support- und Wartungsleistungen, Stammdatenpflege, Datensicherung: 6.3.1 Der Anwender benennt Sage einen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender beizuziehender Dritter von Sage mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmänderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann. 6.3.2 Der Anwender ist verpflichtet, stets die aktuelle Version der unterstützten Produkte einzusetzen. 6.3.3 Der Anwender hat ihm mitgeteilte Passwörter unverzüglich durch eigene, nur ihm bekannte sichere Passwörter zu ersetzen und diese vertraulich zu behandeln, regelmäßig während der Vertragslaufzeit zu ändern sowie gegen Zugriff und Nutzung durch Unbefugte angemessen zu sichern. Der Anwender wird Sage unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter oder andere geheime Zugangskennungen Unbefugten bekannt geworden sein könnten. Der Anwender haftet die für die Nutzung seines Zugangs zum Portal unter der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten. 6.3.4 Der Anwender hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, EMail, Internet-Anbindung) erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten. 6.3.5 Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen Symptome, den von ihm gewählten Passwörterneingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der von Sage zur Verfügung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des Anwenders zur Zusammenarbeit mit den von Sage beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet. 6.3.6 Von Sage mitgeteilte Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen von Sage sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 6.3.7 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich. Xxxx weist darauf hin, dass eine Datensicherung ins besondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und Wartungsanforderung vollständig an Sage herauszugeben, um Sage die Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an Sage heraus, ist Xxxx nicht verpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen. 6.4 Folgende besondere Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme der Softwarewartung: 6.4.1 Der Anwender hat regelmäßig die von Sage für die Erbringung der hiernach geschuldeten Leistungen bereitgehaltenen Abrufforen aufzusuchen und dort von Sage zum Download bereitgehaltene Leistungen, Programme oder Programmteile abzurufen. 6.4.2 Der Anwender ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Programme oder Programmteile unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertragsgemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er weist Xxxx nachSage unverzüglich zu informieren, dass er nicht den neuesten Programmstand der Missbrauch ihm nicht zuzurechnen istunterstützten Produkte einsetzt und hat die Gründe hierfür zu nennen. 7.4 6.4.3 Von Sage mitgeteilte Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. 6.4.4 Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen sowie das Anpassen oder Korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. Sage ist im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gegen gesonderte Vergütung bereit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. 6.5 Folgende besondere Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme des Hotline-Supports: Vor Inanspruchnahme des Hotline Supports sollte der Anwender zunächst prüfen, ob eine Lösung für seine Frage bereits in der Wissensdatenbank bereitgehalten wird. 6.6 Der Anwender darf von Sage eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen ist bevor Datensicherungen zur Fehleranalyse überlassen oder ausschalten oder in sonstiger Weise funktionsunfähig machen. 7.5 im Rahmen eines Remotezugriffes zugänglich gemacht werden dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle notwendigen Einwilligungen Betroffener vorliegen, um die Einhaltung strafrechtlich geschützter Geheimhaltungsinteressen (zum Beispiel Mandantengeheimnis, Steuerberatergeheimnis) zu gewährleisten. Der Anwender hat Sage unverzüglich vor der Übermittelung bzw. Gewährung von Zugriff auf so geschützte Daten auf die besondere Schutzbedürftigkeit hinzuweisen und zu versichern, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer strafrechtlich relevanten Offenlegung ergriffen wurden. Xxxx behält sich vor, einen Nachweis über Störungen der Lösung zu unterrichten und Sage in angemessenem Umfang bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie deren Beseitigung zu unterstützendie Einwilligungen einzufordern bevor die Leistungserbringung erfolgt. 7.6 6.7 Der Anwender ist verpflichtet, an Sage die vereinbarten Entgelte für die Nutzung der Software gemäß dieses Vertrags zu bezahlen. Haben die Parteien Entgelte vereinbart, bestimmt sich die Verpflichtung zu deren Entrichtung nach der Vereinbarung. Andernfalls fallen zugunsten von Xxxx die Entgelte gemäß der von Sage zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags veröffentlichten Preisliste an. 6.8 Sage ist zur Änderung der vereinbarten Entgelte nach billigem Ermessen berechtigt. Sage kann frühestens nach Ablauf der Initiallaufzeit und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste enthaltenen Entgelte mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Entgelte mehr als 10 %, kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung diese Nutzungsvereinbarung mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Entgelte in Kraft treten soll. 6.9 Sage wird Rechnungen an den Zugang zum Portal mit sofortiger Wirkung sperrenAnwender als PDF-Datei übermitteln. Die Übermittlung kann nach Xxxx von Sage durch Übersendung per Email an die vom Kunden gemäß Ziffer 4. angegebene Email-Adresse oder durch Hochladen in einen für den Anwender vorgesehenen Kundenbereich auf einem Computersystem von Sage erfolgen, wenn wobei Sage an die vom Anwender gemäß Ziffer 4. angegebene Email- Adresse einen Hinweis über die Verfügbarkeit der begründete Verdacht bestehtRechnung per Email sendet. Der Anwender ist berechtigt, eine Übermittlung einer Rechnung in Papierform zu verlangen. Xxxx kann vom Kunden verlangen, dass der Kunde die hierfür in der allgemeinen Preisliste vorgesehenen Entgelte entrichtet. 6.10 Der Anwender gestattet Sage, sämtliche Entgelte gemäß dieses Vertrags per Lastschrift einzuziehen. Hierzu erteilt der Anwender Sage eine entsprechende Lastschriftgenehmigung. Widerruft der Anwender diese Lastschriftgenehmigung, ist Xxxx zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt. Im Falle von Rücklastschriften ist Sage berechtigt, vom Kunden die Entgelte gemäß der allgemeinen Preisliste für Rücklastschriften zu verlangen. Sage kann dem Kunden neue Zahlungsmethode während der Laufzeit dieses Vertrages anbieten, deren Bedingungen in dem jeweiligen Angebot mitgeteilt werden. 6.11 Kommt der Anwender mit der Entrichtung der Entgelte verschuldet oder ein Dritterunverschuldet in Rückstand, ist Sage berechtigt, den Leistungsumfang auf einen Lesezugriff sowie eine Datensicherung einzuschränken. Kommt der Anwender mit Entgelten für mehr als zwei Monate in Verzug, ist Xxxx berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Passwörter Anwender hat den Verzug nicht zu vertreten. Ein Verschulden der Erfüllungsgehilfen des Anwenders verwendetwird diesem zugerechnet. 6.12 Der Anwender ist verpflichtet über das Rechte- und Rollenkonzept der Software für die Hinzu- und Abbuchung von insbesondere kostenpflichtigen Funktionen und Leistungen nur solche Nutzer der Software freizuschalten, dieses in rechts- oder sittenwidrige Weise nutzt. Sage wird den Anwender nach Möglichkeit im Voraus, anderenfalls unverzüglich im Nachhinein über die Sperre informierenhierfür bevollmächtigt sind.

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Samples: Software License Agreement

Pflichten des Anwenders. 7.1 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich6.1. Xxxx weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Änderungsmaßnahme erforderlich ist. 7.2 Der Anwender ist für die Schaffung die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Systemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung Telekommunikationsverbin- dung zwischen dem Anwender und Sage, Sage bzw. den Finanzbehörden verantwortlich. 7.3 6.2. Folgende allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen im Rahmen der Support- und Wartungsleistungen, Stammdatenpflege, Daten- sicherung: 6.2.1 Der Anwender benennt Sage einen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender beizuziehender Dritter von Sage mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmänderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann. 6.2.2 Der Anwender ist verpflichtet, stets die aktuelle Version der unterstützten Produkte einzusetzen. 6.2.3 Der Anwender hat ihm mitgeteilte Passwörter unverzüglich durch eigene, nur ihm bekannte sichere Passwörter zu ersetzen und diese vertraulich zu behandeln, regelmäßig während der Vertragslaufzeit zu ändern sowie gegen Zugriff und Nutzung durch Unbefugte angemessen zu sichern. Der Anwender wird Sage unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter oder andere geheime Zugangskennungen Unbefugten bekannt geworden sein könnten. Der Anwender haftet die für die Nutzung seines Zugangs zum Portal unter der unter- stützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten. 6.2.4 Der Anwender hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E-Mail, Internet- Anbindung) erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten. 6.2.5 Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufge- tretenen Symptome, den von ihm gewählten Passwörterneingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der von Sage zur Verfügung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des Anwenders zur Zusammenarbeit mit den von Sage beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet. 6.2.6 Von Sage mitgeteilte Passwörter oder Zugangs- nummern für den Zugang zu Leistungen von Sage sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 6.2.7 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich. Xxxx weist darauf hin, dass eine Datensicherung ins besondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programm- version) erforderlich ist. Die vorgenommene Daten- sicherung ist im Rahmen einer Support- und Wartungsanforderung vollständig an Sage heraus- zugeben, um Sage die Vornahme einer Problem- analyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an Sage heraus, ist Xxxx nicht verpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen. 6.3. Folgende besondere Mitwirkungspflichten des Anwenders bestehen bei Inanspruchnahme der Softwarewartung: 6.3.1 Der Anwender hat regelmäßig die von Sage für die Erbringung der hiernach geschuldeten Leistungen bereitgehaltenen Abrufforen aufzusuchen und dort von Sage zum Download bereitgehaltene Leistungen, Programme oder Programmteile abzurufen. 6.3.2 Der Anwender ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Pro- gramme oder Programmteile unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertragsgemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er weist Xxxx nachSage unverzüglich zu informieren, dass er nicht den neuesten Programmstand der Missbrauch ihm nicht zuzurechnen istunterstützten Produkte einsetzt und hat die Gründe hierfür zu nennen. 7.4 Der Anwender darf von 6.3.3 Von Sage eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten oder in sonstiger Weise funktionsunfähig machenmitgeteilte Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. 7.5 Der Anwender hat 6.3.4 Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen sowie das Anpassen oder Korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. Sage unverzüglich über Störungen ist im Rahmen der Lösung zu unterrichten und Sage in angemessenem Umfang bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie deren Beseitigung zu unterstützenbetrieblichen Möglichkeiten gegen gesonderte Vergütung bereit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. 7.6 Sage kann den Zugang zum Portal mit sofortiger Wirkung sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass 6.4. Folgende besondere Mitwirkungspflichten des Anwen- ders bestehen bei Inanspruchnahme des Hotline- Supports: Vor Inanspruchnahme des Hotline Supports sollte der Anwender oder ein Dritterzunächst prüfen, ob eine Lösung für seine Frage bereits in der Passwörter des Anwenders verwendet, dieses in rechts- oder sittenwidrige Weise nutzt. Sage wird den Anwender nach Möglichkeit im Voraus, anderenfalls unverzüglich im Nachhinein über die Sperre informierenWissensdatenbank bereitgehalten wird.

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Samples: Software License Agreement

Pflichten des Anwenders. 7.1 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung Si- cherung seiner individuellen Daten Daten, insbeson- dere Artikelstammdaten, Kundendaten und Bestelldaten, im Rahmen der technischen Möglichkeiten verantwortlich. Xxxx Eine Beschrei- bung der Vorgehensweise und des möglichen Umfangs der Datensicherung finden sich in der Hilfe-Dokumentation. BS weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Änderungsmaßnahme und vor Vertrags- beendigung erforderlich ist. 7.2 Der Anwender ist für die Schaffung die erforderlichen er- forderlichen kundenseitigen Voraussetzungen für die Nutzung der Lösung, insbesondere die Systemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen zwi- schen dem Anwender und SageBS, verantwortlich. 7.3 Der Anwender hat ihm mitgeteilte Passwörter Passwör- ter unverzüglich durch eigene, nur ihm bekannte bekann- te sichere Passwörter zu ersetzen und diese vertraulich zu behandeln, regelmäßig während der Vertragslaufzeit zu ändern sowie gegen Zugriff und Nutzung durch Unbefugte angemessen ange- messen zu sichern. Der Anwender wird Sage BS unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter oder andere geheime gehei- me Zugangskennungen Unbefugten bekannt geworden sein könnten. Der Anwender haftet für die Nutzung seines Zugangs zum Portal unter un- ter den von ihm gewählten Passwörtern, es sei denn, er weist Xxxx BS nach, dass der Missbrauch ihm nicht zuzurechnen ist. 7.4 Der Anwender darf in der Lösung von Sage BS eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsmaßnahmen, insbe- sondere Kopierschutzmaßnahmen oder ähnli- che Schutzroutinen, nicht umgehen umgehen, entfernen oder ausschalten oder in sonstiger Weise funktionsunfähig funk- tionsunfähig machen. 7.5 Der Anwender hat Sage BS unverzüglich über Störungen der Lösung zu unterrichten und Sage BS in angemessenem Umfang bei der Feststellung Feststel- lung ihrer Ursachen sowie deren Beseitigung zu unterstützen. 7.6 Sage BS kann den Zugang zum Portal mit sofortiger so- fortiger Wirkung sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anwender oder ein Dritter, der Passwörter des Anwenders verwendetverwen- det, dieses in rechts- oder sittenwidrige Weise nutzt. Sage BS wird den Anwender nach Möglichkeit im Voraus, anderenfalls unverzüglich im Nachhinein Nach- hinein über die Sperre informieren.

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Samples: Software Wartung Und Support Agreement