Pflichten des Bauherrn. Der Bauherr hat insbesondere folgende Pflichten: • Der Bauherr ermittelt die Lage, einschliesslich der zugehörigen Höhenangaben von bestehenden Werklei- tungen und unterirdischen Bauten oder Bauteilen, und hält diese in den Ausführungsunterlagen fest. • Die erforderlichen Ausführungsunterlagen und Werkleitungspläne werden dem Unternehmer durch den Bauherrn zur Verfügung gestellt. • Der Bauherr überprüft die bauseits gelieferten Materialien und Pflanzen auf Qualität bezüglich der vorge- sehenen Verwendung und protokolliert deren Zustand und Menge. • Der Bauherr markiert im Gelände die für die Ausführung notwendigen Hauptachsen, Grenzen und Nivellie- rungsfixpunkte. • Der Bauherr stellt dem Unternehmer sämtliche für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Unterlagen zur Verfügung oder beauftragt den Unternehmer, diese Unterlagen zu beschaffen. • Der Bauherr ist verpflichtet, die erforderlichen Bodenabklärungen auf eigene Kosten zu tätigen. Er hat dem Unternehmer die erforderlichen Bodenangaben, insbesondere zu den Eigenschaften und zur Tragfähigkeit des Bodens, zu liefern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau
Pflichten des Bauherrn. Der Bauherr hat insbesondere folgende Pflichten: • Der Bauherr ermittelt die Lage, einschliesslich der zugehörigen zuge- hörigen Höhenangaben von bestehenden Werklei- tungen Werkleitungen und unterirdischen Bauten oder Bauteilen, und hält diese in den Ausführungsunterlagen fest. • Die erforderlichen Ausführungsunterlagen und Werkleitungspläne Werklei- tungspläne werden dem Unternehmer durch den Bauherrn Bau- herrn zur Verfügung gestellt. • Der Bauherr überprüft die bauseits gelieferten Materialien Materia- lien und Pflanzen auf Qualität bezüglich der vorge- sehenen vorgese- henen Verwendung und protokolliert deren Zustand und Menge. • Der Bauherr markiert im Gelände die für die Ausführung notwendigen Hauptachsen, Grenzen und Nivellie- rungsfixpunkteNivellierungs- fixpunkte. • Der Bauherr stellt dem Unternehmer sämtliche für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Unterlagen zur Verfügung oder beauftragt den Unternehmer, diese Unterlagen zu beschaffen. • Der Bauherr ist verpflichtet, die erforderlichen Bodenabklärungen Bodenab- klärungen auf eigene Kosten zu tätigen. Er hat dem Unternehmer Un- ternehmer die erforderlichen Bodenangaben, insbesondere insbeson- dere zu den Eigenschaften und zur Tragfähigkeit des Bodens, zu liefern.
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Pflichten des Bauherrn. Der Bauherr hat insbesondere folgende Pflichten: • Der Bauherr ermittelt die Lage, einschliesslich der zugehörigen Höhenangaben von bestehenden Werklei- tungen Werkleitungen und unterirdischen Bauten oder Bauteilen, und hält diese in den Ausführungsunterlagen fest. • Die erforderlichen Ausführungsunterlagen und Werkleitungspläne werden dem Unternehmer durch den Bauherrn zur Verfügung gestellt. • Der Bauherr überprüft die bauseits gelieferten Materialien und Pflanzen auf Qualität bezüglich der vorge- sehenen vorgesehenen Verwendung und protokolliert deren Zustand und Menge. • Der Bauherr markiert im Gelände die für die Ausführung notwendigen Hauptachsen, Grenzen und Nivellie- rungsfixpunkteNivellierungsfixpunkte. • Der Bauherr stellt dem Unternehmer sämtliche für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Unterlagen zur Verfügung oder beauftragt den Unternehmer, diese Unterlagen zu beschaffen. • Der Bauherr ist verpflichtet, die erforderlichen Bodenabklärungen auf eigene Kosten zu tätigen. Er hat dem Unternehmer die erforderlichen Bodenangaben, insbesondere zu den Eigenschaften und zur Tragfähigkeit des Bodens, zu liefern.
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