Pflichtversicherung Musterklauseln

Pflichtversicherung. (1) 1Die Beschäftigten sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 zu versichern, wenn sie
Pflichtversicherung. 26. Innovationsklausel/ Bedingungsverbesserungen
Pflichtversicherung. Die gesetzlichen Vorschriften über die Pflichtversicherung finden auf versicherte Haftpflichtansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer direkte Anwendung, nur soweit eine gesetzliche Versicherungspflicht (z.B. § 7 a GüKG) besteht.
Pflichtversicherung. 1.1 Für eine Haftpflichtversicherung, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht (Pflichtversicherung), gelten die besonderen Vorschriften der §§ 158 c bis 158 i VersVG.
Pflichtversicherung. 113 Pflichtversicherung § 114 Umfang des Versicherungsschutzes § 115 Direktanspruch § 116 Gesamtschuldner § 117 Leistungspflicht gegenüber Dritten § 118 Rangfolge mehrerer Ansprüche § 119 Obliegenheiten des Dritten § 120 Obliegenheitsverletzung des Dritten § 121 Aufrechnung gegenüber Dritten § 122 Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache § 123 Rückgriff bei mehreren Versicherten § 124 Rechtskrafterstreckung
Pflichtversicherung. 6 Rechte an verlorenen oder beschädigten Gütern
Pflichtversicherung. Gesetzlichen Unfallversicherungs- schutz haben alle entgeltlich und un- entgeltlich tätigen Helfer wie Freunde, Verwandte und Nachbarn. Für den Bauherrn selbst und seinen Ehegatten besteht dagegen Versicherungs- schutz nur, wenn ein formloser Antrag bei der Bau-Berufsgenossenschaft gestellt wird.
Pflichtversicherung. (1) 1Die Beschäftigten sind vorbehaltlich des Absatzes 2 zu versi- chern, wenn sie
Pflichtversicherung. 2.1. Für zurückgelegte Versicherungszeiten bei der ZVK Thüringen muss kein Antrag auf Überleitung / Anerkennung von Versicherungszeiten gestellt werden. Diese werden bereits berücksichtigt.
Pflichtversicherung. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Tätigkeiten, für die eine Pflichtversicherung nachzuweisen ist (z. B. Zertifizierungsdienste- Anbieter nach SigG/SigV, DE-Mail-Gesetz) Ausgeschlossen sind Ansprüche aus