Recht, Gerichtsstand. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen AN und AG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.. Liegen die Voraussetzungen nach § 38 ZPO vor, wird der Geschäftssitz des AG als Gerichtsstand vereinbart.
Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Recht, Gerichtsstand. Für die aus diesem Versicherungsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des inländischen Wohnsitzes (Sitzes) des Versicherungsnehmers zuständig. Es ist österreichisches Recht anzuwenden.
Recht, Gerichtsstand. 1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG – wird ausgeschlossen.
Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Montageunternehmer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland
Recht, Gerichtsstand. 11.1 Das deutsche Recht gilt für alle Beziehungen zwischen unseren juristischen Personen mit Sitz in Deutschland, Polen oder Italien und dem Käufer, für die diese
Recht, Gerichtsstand. 12.1 Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf- rechtes und der Kollisionsnormen gilt als vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung in das Ausland erfolgt.
Recht, Gerichtsstand. 13.1 Es kommt deutsches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf das Recht an- derer Staaten verweisen. Die Anwendung der Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie sonstige internationale Abkommen zum Kaufrecht sind in je- dem Fall ausgeschlossen.
Recht, Gerichtsstand. 14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Recht, Gerichtsstand. 23.1. Es gilt österreichisches materielles Recht, ohne dass dabei auf andere Rechtsordnungen Bezug genommen werden darf. Das UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für allfällige Streitigkeiten wird der Gerichtsstand Wien vereinbart. Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0