Recht, Gerichtsstand Musterklauseln

Recht, Gerichtsstand. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen AN und AG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.. Liegen die Voraussetzungen nach § 38 ZPO vor, wird der Geschäftssitz des AG als Gerichtsstand vereinbart.
Recht, Gerichtsstand. Für die aus diesem Versicherungsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des inländischen Wohnsitzes (Sitzes) des Versicherungsnehmers zuständig. Es ist österreichisches Recht anzuwenden.
Recht, Gerichtsstand. 24.1. Es gilt deutsches materielles Recht, ohne dass dabei auf andere Rechtsordnungen Bezug genommen werden darf. Das UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen. 24.2. Für Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Frequentis vereinbart.
Recht, Gerichtsstand. 13.1 Es kommt deutsches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf das Recht an- derer Staaten verweisen. Die Anwendung der Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie sonstige internationale Abkommen zum Kaufrecht sind in je- dem Fall ausgeschlossen. 13.2 Zur Entscheidung von Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen eines Vertrages oder über die sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, ist für den Fall, dass der Lieferer Kaufmann ist ausschließlich das Handelsgericht Mönchengladbach zuständig. Der Besteller ist jedoch berechtigt, den Lieferer auch an ei- nem anderen, etwa seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 13.3 Der Lieferer hat dem Besteller jedenfalls sämtliche Kosten seiner Rechtsverfolgung, insbesondere Kosten der berufsmäßigen Parteienvertreter des Bestellers und vorprozessuale Kosten, zu ersetzen.
Recht, Gerichtsstand. 14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 14.2. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz der bestellenden Securitas Gesellschaft.
Recht, Gerichtsstand. 1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG – wird ausgeschlossen. 2. Gerichtsstand ist Sondershausen.
Recht, Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht. Liegen die Voraussetzungen nach § 38 ZPO vor, wird der Geschäftssitz des jeweiligen Betriebsteils als Gerichtsstand vereinbart. 15.1 15.2 15 Datenschutz, Verschwiegenheit Der AN stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den AG zu, wenn dies zur Durchführung der Leistung erforderlich ist. Der AG gewährleistet den Schutz der personenbezogenen Daten des AN sowie seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der AN verpflichtet sich, die Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Er verpflichtet sich 15.3 insbesondere, die erhobenen oder übermittelten Daten nur zur Erfüllung der aus dem Vertrag mit dem AG resultierenden Pflichten zu nutzen. Sämtliche für den AG erhobene und gespeicherte Daten sind nach Erfüllung der aus dem Vertrag mit 15.4 dem AG resultierenden Pflicht zur Ablieferung unverzüglich zu löschen. Bei der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung personenbezogener Daten, hat der Auftragnehmer die 15.5 technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführungen der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu gewährleisten. Der AN ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den AG zur Kenntnis gelangt sind (einschließlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse). Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
Recht, Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus kann ein Teilnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem weiteren Ort, an dem eine gesetzliche Zuständigkeit besteht, gerichtlich in Anspruch genommen werden.
Recht, Gerichtsstand. 12.1 Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf- rechtes und der Kollisionsnormen gilt als vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung in das Ausland erfolgt. 12.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstandenen Streitigkeiten ist das für den Sitz von IED zuständige Ge- richt. IED ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben. Die Vereinbarung zum Gerichtsstand gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 12.3 Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch.
Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen in- ländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bun- desrepublik Deutschland. 2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.