Philosophie Musterklauseln

Philosophie. Der LUXiClub begrüßt die Kinder von LuxairTours-Kunden mit einem abwechslungsreichen und angepassten Un- terhaltungsprogramm, im Rahmen des Mini-Clubs (4-7 Jahre), des Maxi-Clubs (8-12 Jahre) und der Junior-Anima- tion (13 -16 Jahre), in deutscher und französischer Spra- che. Zwischen Mitte Juni und Mitte September wird das Animationsprogramm des Mini-Clubs und des Maxi-Clubs auch auf Luxemburgisch angeboten. Von Anfang Juli bis Ende August wird die Animation für Junioren im Alter von 13 bis 16 Jahren von einem engagierten Animateur des Animationsteams des Hotels durchgeführt.
Philosophie. Die Philosophie umfasst die Forschungsbereiche Theoretische Philosophie, Geschichte der Philosophie und Praktische Philosophie. Die Forschung fokussiert drei Forschungsschwer- punkte: Kultur- und Deutungsgeschichte Europas, Heterogenität und Kohäsion sowie Umwelt und Globaler Wandel. Weiters sind die ForscherInnen an zahlreichen interdisziplinären For- schungsprojekten am Standort, in Österreich, aber auch auf europäischer Ebene und inter- national beteiligt.
Philosophie. Die persönlichen, individuellen Wünsche unserer BewohnerInnen sollen in ihrer Einmaligkeit gelebt werden können – sie sind dem Betreuungspersonal prioritäres Gebot! Qualifizierte Fachkräfte begleiten, betreuen und pflegen so viel wie nötig, sowenig wie möglich, aber sicher nach Wunsch des Bewohners. Die mitgebrachten eigenen Haustiere, die freie Arztwahl, das enge Bezugspersonensystem, die flache Hierarchie, der bewusst klein gehaltene Verwaltungsapparat schaffen niedere Kontaktschwellen und ein Gefühl von Vertrautheit. Ein reichhaltiges Aktivitätsprogramm bietet willkommene Abwechslung im Alltagsgeschehen und gesunde Förderung bzw. Erhaltung der eigenen Möglichkeiten. Nebst der Betreuungs-Pflegedienstleistung werden unseren BewohnerInnen, sofern gewünscht oder/und notwendig, weitere Service-Angebote ermöglicht: unser Haus ist eine Oase, aber keine Insel - durch vielfältige Angebote pflegen wir einen gesunden Austausch zwischen dem Leben inner- und außerhalb unserer Einrichtung. und dann wäre da noch unser weitum geschätzter RUNDUM-SERVICE Der Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim ist keine alltägliche Entscheidung. Deshalb bieten wir Ihnen bei Bedarf und sofern gewisse Angelegenheiten nicht durch die Angehörigen erledigt werden können, unseren Rundum-Service... - Persönliches Beratungsgespräch - Besichtigung - Budget-Planung - Psychologische Vorbereitung auf einen möglichen Eintritt - Unterstützung bei der Organisation des Umzugs/ der Haushaltauflösung - Kleider «nämelen» - Unterstützung bei Adress-Ummeldungen - Unterstützung bei Kündigungen von Verträgen, Telefon, etc. Vereinbaren Sie einfach einen Termin - eine selbstverständliche, kostenlose Dienstleistung unseres Hauses! Vom Bahnhof Linie Bern-Neuenburg folgen Sie der Bahnhofstr bis zur Einmündung Dorfstrasse, dann schräg gegenüber in den Kirchrain bis nach ca. 300m die Strasse Im Gostel abzweigt. Vom Bahnhof Linie Biel bzw. Bushaltestelle Dorf her: siehe Beschrieb Bärenplatz. Zwischen: und Für den Fall, dass der/die Bewohnende urteilsunfähig ist, sind für den Abschluss dieses Vertra- ges sowie danach für die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag folgende Personen zur Vertre- tung berechtigt:
Philosophie. Die Veranstaltungen der MO Sportmarketing GmbH dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Trainingsziele sind die Verbesserung des Fahrkönnens, der Fahrtechnik und die realistische Selbsteinschätzung. Die Einteilung in Gruppen erfolgt nach Ihrer auf der Anmeldung angegebenen Selbsteinschätzung. Unter- als auch Überforderung behindert den Lehrvorgang. Durch unsere langjährige Erfahrung modifizieren wir deshalb nach Bedarf die Gruppeneinteilung nach den ersten Trainingseinheiten. Bei Fahrten auf abgesperrten Strecken kann der Versicherungsschutz (Haftpflicht, Vollkasko) erlöschen.

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  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden. F.2 Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. F.3 Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. F.4 Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern, Bierkästen und anderen Gegenständen in den Fluren, den Treppenhäusern oder auf den Vorplätzen der Wohnung ist nicht gestattet.