Hausordnung /Vertragsbedingungen Musterklauseln

Hausordnung /Vertragsbedingungen. Die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung, welche dem/der MieterIn ausgehändigt wurde, ist ebenso wie die umseitig aufgeführten Vertragsbedingungen Bestandteil dieses Vertrages. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen nicht wirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Ort, Datum: Unterschrift Vermieter Unterschrift MieterIn Stempel Das Vertragsverhältnis kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden. Eine Auflösung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich. Die Kündigungen sind schriftlich mit 14tägiger Frist zum Ende bzw. zum 15. Eines Monats bekanntzugeben. Diese Fristen gelten auch für den Vermieter. Gesonderte Vereinbarungen werden beachtet. Eine außerordentliche Kündigung durch den Heimträger ist möglich, wenn - der/die HeimbewohnerIn die vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt, durch wiederholtes Fehlverhalten eine unzumutbare Belastung für andere Hausbewohner darstellt, oder das Verhalten zu erkennen gibt, dass ihm/ihr mit den angebotenen Hilfen des Vermieters nicht geholfen werden kann. Die Kündigung kann in diesen Fällen mit einer Frist von einem Monat erfolgen. Sie bedarf der Schriftform. Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn - der/die HausbewohnerIn mit der Zahlung der Miete in Verzug ist; - der/die Hausbewohnerin schuldhaft seine/ihre Verpflichtungen in solchem Maße vernachlässigt, dass eine Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf des Vertrages nicht zumutbar ist. Die Kaution ist aufrechenbar für evtl. Mietrückstände, sowie für Kosten, die der/die MieterIn dem Vermieter durch die Beschädigung am Zimmer, dem Inventar oder anderer Einrichtungen im Heim verursacht hat. Eine Rückzahlung der Kaution erfolgt erst dann, wenn fristgerecht gekündigt wurde und das Zimmer in ordnungsgemäßen Zustand unter Rückgabe aller vom Vermieter ausgehändigten Schlüssel übergeben wurde. Auszüge können nur während der Bürozeiten erfolgen. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit der Hausleitung möglich. Der CVJM Düsseldorf e.V. hat im übrigen das Vermieterpfandrecht aus § 559 BGB. Schlüssel unseres Hauses dürfen nicht ausgeliehen werden! Beim Verlassen des Hauses sind die Zimmerschlüssel an der Rezeption abzugeben. Ein Schlüsselverlust ist der Hausleitung unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten für die Neubeschaffung von Schlüssel und ggf. Schließ...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.