Praktikumsvereinbarung Musterklauseln

Praktikumsvereinbarung. Zwischen folgenden Unterzeichnenden: Vertreten durch: Frau / Herr: __________________________________________________ Funktion: __________________________________________________ E-Mail: __________________________________________________ Adresse: Tel: Schule Europäische Schule Brüssel III Xxxxxxxxx xx Xxxxxxxx, 000 0000 Xxxxxxxxx (Xxxxxxx) Vertreten durch: Xxxxx Xxxxx Xxxxx- Stellvertretender Schulleiter Tel: 02 / 000.00.00 Fax: 02 /629. 47. 92 Xxxxxxx / Schülerin ________________________________________________________ Adresse: Geboren am: __________________ Klasse: __________________________ Handy: ___________________________ NISS (Numéro de registre national) : - - . - - . - - . - - - . - - Der/die minderjährige Xxxxxxx/in wird vertreten durch: Vorname und Name des/der Erziehungsberechtigen: _________________________________________ E-Mail: ______________________________________________________________________________ Handy: ______________________________________________________________________________
Praktikumsvereinbarung. Unternehmen:
Praktikumsvereinbarung. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen Hochschule und dem Xxxxxx der Praxisstelle wird zwischen der Studentin/dem Studenten und der zuständigen Stelle des Trägers eine Praktikumsvereinbarung getroffen. Diese ist dem Praxisreferat von der Studentin/dem Studenten vor Antritt des Studiengruppenpraktikums zur Kenntnisnahme vorzulegen. Sollte das praktische Studiensemester nicht beim gleichen Xxxxxx absolviert werden wie das Studiengruppenpraktikum, bedarf es einer weiteren Praktikumsvereinbarung. Durch die Praktikumsvereinbarung wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Die Hochschule geht davon aus, dass die Xxxxxx von Praxisstellen, jeder Studentin/ jedem Studenten im praktischen Studiensemester eine Aufwandsentschädigung von monatlich 500 Euro gewähren.
Praktikumsvereinbarung. Eine Praktikumsvereinbarung ist für ein Pflichtpraktikum obligatorisch und wird vom Praktikanten / gesetzlichen Vertreter, wenn er minderjährig ist, vom Praktikumsgeber und der Bildungseinrichtung unterzeichnet. Die Modalitäten eines freiwilligen Prakti- kums werden in einem Praktikumsvertrag geregelt und wird vom Praktikanten / gesetz- lichen Vertreter, wenn er minderjährig ist, und vom Praktikumsgeber unterzeichnet. Die Vereinbarung bzw. der Praktikumsvertrag müssen folgende Angaben enthalten: • • die zugeteilten Aufgaben; • • • die Ernennung eines Tutors; Anfangs- und Enddatum des Prak- • etwaige Vergünstigungen; tikums sowie die wöchentliche • der Sozialversicherungsschutz des Höchstarbeitszeit des Praktikanten; Praktikanten, insbesondere in Be- Modalitäten für die Genehmigung zug auf die Unfallversicherung; von Abwesenheiten, insbesondere • die Modalitäten der einseitigen oder für Vorstellungsgespräche; einvernehmlichen Kündigung vor die Vergütung des Praktikanten; Ablauf des Praktikums. Die Plattform „Jobs & Praktika“ der Nationalen Agentur für Jugendinformation (ANIJ) bietet Jugendlichen Ferienjobs, Studentenjobs (CDD) und Praktika an, um ihnen die Suche zu erleichtern und gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Stellen- angebote zu veröffentlichen, um junge Leute zu rekrutieren.

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  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Gesamte Vereinbarung 9.1 Sie sind damit einverstanden, dass dieser Rahmenvertrag und die durch schriftlichen Verweis in Bezug genommenen Angaben bzw. Informationen (darunter auch Hinweise auf Angaben, die dem Internet oder einschlägigen Oracle Richtlinien und Policies zu entnehmen sind) zusammen mit dem dazugehörigen Auftrag den gesamten Rahmenvertrag für Produkte und/oder Service Offerings, die von Ihnen bestellt wurden, darstellen und dass alle zuvor oder gleichzeitig, mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen oder Abmachungen in Bezug auf derartige Produkte und/oder Service Offerings ersetzt. 9.2 Es wird ausdrücklich vereinbart dass die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und jeglicher Oracle Aufträge vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen, die gegebenenfalls in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Procurement Internet Portal, solche Bestimmungen die in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Portal haben keinerlei Geltung für bestellte Produkte und/oder Service Offerings. Sollten der/die Anhang/Anhänge und die Allgemeingültigen Bestimmungen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, ist/sind der/die Anhang/Anhänge massgeblich. Sollten der Auftrag und dieser Rahmenvertrag widersprüchliche Bestimmungen haben, ist der Auftrag massgeblich. Änderungen zu diesem Rahmenvertrag und den dazugehörigen Aufträgen sind ausgeschlossen, ausser die Änderung erfolgt im gegenseitigen Einverständnis entweder schriftlich oder online im Oracle Store durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter von Ihnen und Oracle. Jegliche Mitteilung nach diesem Rahmenvertrag erfolgt gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Eigentumsverhältnisse Der AG erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegen- stand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme. Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum des AG. Sie sind als solches zu kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Erkennbare Män- gel am beigestellten Material hat der AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Werden Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt der AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unentgeltlich für den AG. Eigentum und Urheberrecht an Un- terlagen des AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben beim AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Ver- vielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen des AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrages festge- setzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen haftet der AN für den gesamten Schaden.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.