Beurteilung. Gemäß § 9 Abs. 9 der Fachschulverordnung Sozialwesen erstellt die Ausbildungsstelle einen schrift- lichen Bericht über die fachlichen Leistungen der Berufspraktikantin/des Berufspraktikanten, der min- destens Angaben über Art, Dauer, Inhalte und Erfolg der Ausbildung enthält (Anlage). Der Bericht wird der Fachschule zugesandt, nachdem die Berufspraktikantin/der Berufspraktikant Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hat.
Beurteilung. Die Beurteilung findet anhand der nachfolgenden Merkmale statt: Beurtei- lungs- merkmal z.B. an Hand von: Beurteilungsstufe A normal B gut C sehr gut D über- ragend I Arbeitsqualität - Handlungskompetenz - Zielgruppenorientierung - Güte der Arbeit 0 6 12 24 II Arbeitseinsatz - Bereitschaft zur Fort- u. Weiterbil- dung - Initiative - Belastbarkeit - Vielseitigkeit - Selbstständigkeit 0 6 12 24 III Betriebliches Zusammenwir- ken/Umfeld- orientierung - Teamfähigkeit - Sozialkompetenz - Innovationsfähigkeit - Informationsaustausch - Kommunikationsfähigkeit - Konfliktfähigkeit 0 5 10 20 IV Arbeitssorgfalt - Einhaltung der Bestimmungen zur Arbeitssicherheit - Verantwortungsbewusstsein - Verbrauch und Behandlung von Arbeitsmitteln aller Art - Zuverlässigkeit, rationelles, kosten- bewusstes Verhalten 0 4 8 16 V Arbeitsquantität - Umfang der Arbeitsergebnisse - Arbeitsintensität/Zeitnutzung 0 4 8 16 Die Beurteilungsstufen definieren sich: A = Die Arbeitnehmerin erbringt die arbeitsvertraglich vereinbarten Leistungen.
Beurteilung. Die Wiedergabe von Ergebnissen in Ziffern oder Worten. Das Erlernen eines Berufs in der Praxis, das auf Basis eines Praktikumsvertrags unter der Verantwortung des Alfa-Colleges innerhalb eines Unternehmens, einer Organisation oder eines Instituts stattfindet. Ein schriftlicher Einwand gegen ein Urteil. Dieser Einwand ist an die Instanz gerichtet, die das Urteil gefällt hat. In Examensangelegenheiten erhebt man den Einspruch bei der (Sub-)Prüfungskommission. Ein Teilnehmer ist eine Person, die aufgrund des Bildungsvertrags beim Alfa-College als Benutzer von Ausbildungs- und Prüfungsvorrichtungen angemeldet ist.
Beurteilung. Auf Anforderung der Fachakademie hat die Praktikumsstelle termingerecht mindestens zweimal jährlich eine schriftliche Beurteilung des Praktikanten/der Praktikantin mit Hilfe des gültigen Beurteilungsbogens der Fachakademie auszustellen.
Beurteilung. Aufgrund des oben Genannten sind wir zu dem Urteil gekommen, dass die Erklärung ordnungsgemäß im Einklang mit den darin genannten Grundlagen erstellt wurde. Mit freundlichen Grüßen PricewaterhouseCoopers LLP
Beurteilung. Die Positionsnoten werden mit ganzen und halben Noten nach Ziff. 6.3 bewertet.
Beurteilung. 1. Beurteilung aller Mitarbeiter
1.1. Arbeitsqualität
1.3. Motivation
Beurteilung. Gemäß § 9 Abs. 10 der Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung erstellt die Ausbildungsstelle einen schriftlichen Bericht über die fachlichen Leistungen der Berufspraktikantin/des Berufspraktikanten, der mindestens Angaben über Art, Dauer, Inhalte und Erfolg der Ausbildung enthält (vgl. Vorlage der Schule). Der Bericht wird der Fachschule zugesandt, nachdem die Berufspraktikantin/der Berufspraktikant Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.
Beurteilung. Die Dauerhaftigkeit des PCC bzw. SPCC wird anhand der relativen Biegezugfestigkeit nach Meerwas- serwechsellagerung bezogen auf die Biegezugfestigkeit nach Lagerung im Normalklima 23/50 beurteilt. Anzugeben sind die Einzelwerte und Mittelwerte der Biegezugfestigkeit und der Quotient aus den bei- den Mittelwerten in % mit einer Genauigkeit von 1 %.
Beurteilung. Die einzelnen Maßnahmen, die die Korrosion beeinflussen können (Be- schichtungen, Schrauben, verzinkte oder cadmierte Buchsen, Isolierschich- ten usw.), sind zu beurteilen. Die Prüfdokumentation muss Fotos enthalten, die die Hauptkorrosionsstellen zeigen, die mechanisch abgewaschen wurden, um die Werkstofffehler offen zu legen. Nach einer Prüfzeit von 192 Stunden dürfen keine nennenswerten Korrosi- onserscheinungen auftreten. Nach einer Dauer von 384 Stunden dürfen die Funktionstüchtigkeit des Rades, die Befestigungsteile und die Felgenschulter nicht durch Korrosion beeinträchtigt sein. Dies ist je nach Lage der Korrosi- onserscheinungen durch eine Umlaufbiegeprüfung nach Anhang 6 oder eine Abrollprüfung nach Anhang 7 nachzuweisen.