Beurteilung Musterklauseln

Beurteilung. (1) Die Beurteilung findet anhand der nachfolgenden Merkmale statt: Beurtei- lungs- merkmal z.B. an Hand von: Beurteilungsstufe A normal B gut C sehr gut D über- ragend I Arbeitsqualität - Handlungskompetenz - Zielgruppenorientierung - Güte der Arbeit 0 6 12 24 II Arbeitseinsatz - Bereitschaft zur Fort- u. Weiterbil- dung - Initiative - Belastbarkeit - Vielseitigkeit - Selbstständigkeit 0 6 12 24 III Betriebliches Zusammenwir- ken/Umfeld- orientierung - Teamfähigkeit - Sozialkompetenz - Innovationsfähigkeit - Informationsaustausch - Kommunikationsfähigkeit - Konfliktfähigkeit 0 5 10 20 IV Arbeitssorgfalt - Einhaltung der Bestimmungen zur Arbeitssicherheit - Verantwortungsbewusstsein - Verbrauch und Behandlung von Arbeitsmitteln aller Art - Zuverlässigkeit, rationelles, kosten- bewusstes Verhalten 0 4 8 16 V Arbeitsquantität - Umfang der Arbeitsergebnisse - Arbeitsintensität/Zeitnutzung 0 4 8 16 Die Beurteilungsstufen definieren sich: A = Die Arbeitnehmerin erbringt die arbeitsvertraglich vereinbarten Leistungen.
Beurteilung. Gemäß § 9 Abs. 9 der Fachschulverordnung Sozialwesen erstellt die Ausbildungsstelle einen schrift- lichen Bericht über die fachlichen Leistungen der Berufspraktikantin/des Berufspraktikanten, der min- destens Angaben über Art, Dauer, Inhalte und Erfolg der Ausbildung enthält (Anlage). Der Bericht wird der Fachschule zugesandt, nachdem die Berufspraktikantin/der Berufspraktikant Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hat.
Beurteilung. Gemäß § 9 Abs. 10 der Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung erstellt die Ausbildungsstelle einen schriftlichen Bericht über die fachlichen Leistungen der Berufspraktikantin/des Berufspraktikanten, der mindestens Angaben über Art, Dauer, Inhalte und Erfolg der Ausbildung enthält (vgl. Vorlage der Schule). Der Bericht wird der Fachschule zugesandt, nachdem die Berufspraktikantin/der Berufspraktikant Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.
Beurteilung. 6.21 Die Positionsnoten werden mit ganzen und halben Noten nach Ziff. 6.3 bewertet.
Beurteilung. Die Wiedergabe von Ergebnissen in Ziffern oder Worten. Das Erlernen eines Berufs in der Praxis, das auf Basis eines Praktikumsvertrags unter der Verantwortung des Alfa-Colleges innerhalb eines Unternehmens, einer Organisation oder eines Instituts stattfindet. Ein schriftlicher Einwand gegen ein Urteil. Dieser Einwand ist an die Instanz gerichtet, die das Urteil gefällt hat. In Examensangelegenheiten erhebt man den Einspruch bei der (Sub-)Prüfungskommission. Ein Teilnehmer ist eine Person, die aufgrund des Bildungsvertrags beim Alfa-College als Benutzer von Ausbildungs- und Prüfungsvorrichtungen angemeldet ist.
Beurteilung. Die eingereichten Vorschläge werden vom Vorstand des Arbeitskreises gesammelt und beurteilt. Dessen Beurteilung wird vom Vorsitzenden des Arbeitskreises dem Vorstand der DGZMK unterbreitet. Nach Feststellung der Übereinstimmung mit den Richtlinien über die Vergabe des Preises wird vom Vorstand des Arbeitskreises über die Preisvergabe entschieden. Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Xxxxx Xxxxxxxxx Award des Arbeitskreises ist eine Auszeichnung für die beste wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der forensischen Odonto-Stomatologie. Mit der Preisvergabe ist keine finanzielle Dotierung verbunden. Er dient einzig der Ehrung der Preisträger.
Beurteilung. 1. Die Ausbildungseinrichtung trägt die Endverantwortung bei der Beurteilung, ob der Student die Ziele, die zur Berufspraxisausbildung gehören, realisieren konnte.
Beurteilung. Schwerbehinderte Beschäftigte benötigen zur Erbringung gleichwertiger Leistungen im Vergleich mit Nichtbehinderten vielfach einen größeren Einsatz an Energie und Willenskraft. Bei der Beurteilung der Leistung schwerbehinderter Beschäftigter ist daher eine etwaige Minderung der Arbeits- und Einsatzfähigkeit durch die Behinderung zu berücksichtigen. Ihnen kann unter besonderer Berücksichtigung eines Strebens nach Leistung und Fortbildung die Beurteilung zuerkannt werden, die sie ohne Minderung ihrer Leistungsfähigkeit erhalten würden. Maßgeblich sind die besonderen Bestimmungen zum Beurteilungsverfahren schwerbehinderter Beschäftigter in Abschnitt XI der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte einschließlich der Schulleiter, stellvertretenden Schulleiter und Funktionsstelleninhaber an öffentlichen Schulen (VwV- Lehrkräftebeurteilung) vom 12. Juli 2002.
Beurteilung. Die Dauerhaftigkeit des Betonersatz im Handauftrag bzw. des Spritzmörtels/Spritzbetons (unverankert, unbewehrt) wird anhand der relativen Biegezugfestigkeit nach Meerwasserwechsellagerung bezogen auf die Biegezugfestigkeit nach Lagerung im Normalklima 23/50 beurteilt. Anzugeben sind die Einzel- werte und Mittelwerte der Biegezugfestigkeit und der Quotient aus den beiden Mittelwerten in % mit ei- ner Genauigkeit von 1 %.
Beurteilung. Der Vorsitzende der Berufskommission beaufsichtigt die Durchführung der Beurteilung im Rahmen des Xxxxxx Xxxxx-Stipendiums. Der Beurteilungsausschuss besteht aus mindestens drei zeitweiligen Mitgliedern der Berufskommission. Sämtliche Xxxxxx in der Bewerbung sind von den Bewerbern in eigenen Worten auszufüllen. Die Bewerbungen werden anhand einer Beurteilungsmatrix ausgewertet. Bewerbungen, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht in die nähere Bewertung genommen.