Common use of Preis und Zahlungsmodalitäten Clause in Contracts

Preis und Zahlungsmodalitäten. Der Abonnementpreis enthält die jeweils gültige Mehrwertsteuer und bei Printabonnements die Zustell- bzw. Versandgebühr. Bei digitalen Abonnements sind etwaig anfallende Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Abonnenten nicht enthalten. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Preisanpassungen werden vor ihrer Wirksamkeit in unserer Zeitung und ggf. auf xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Bezugspreis ist jeweils am 1. Werktag eines Berechnungszeitraums im Voraus fällig. Erstmalige Zahlungen per SEPA-Lastschrift werden dem Abonnenten einmalig vor der Belastung angezeigt. Im Falle individueller Anpassungen des zu belastenden Betrages (z.B. Bezugsunterbrechungen, Reisenachsendungen, individuell veranlasste Belastungen oder Gutschriften) erfolgt keine Voranzeige (Pre- Notification). Für digitale Abonnementverträge ist im Regelfall das SEPA-Lastschriftverfahren notwendig. Eine zusätzliche Rechnungsstellung per Email ist möglich. Xxxxxx und solange sich der Abonnent in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung bzw. den Zugang zum digitalen Abonnement einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Abonnent verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Xxxxxx zu gewährleisten. Rücklastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

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Samples: www.zeitungsvorteil.de, www.solinger-tageblatt.de

Preis und Zahlungsmodalitäten. Der Abonnementpreis enthält die jeweils gültige Mehrwertsteuer und bei Printabonnements die Zustell- bzw. Versandgebühr. Bei digitalen Abonnements sind etwaig anfallende Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Abonnenten nicht enthalten. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Preisanpassungen werden vor ihrer Wirksamkeit in unserer Zeitung und ggf. auf xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx xxx.xx angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Bezugspreis ist jeweils am 1. Werktag eines Berechnungszeitraums im Voraus fällig. Erstmalige Zahlungen per SEPA-Lastschrift werden dem Abonnenten einmalig vor der Belastung angezeigt. Im Falle individueller Anpassungen des zu belastenden Betrages (z.B. Bezugsunterbrechungen, Reisenachsendungen, individuell veranlasste Belastungen oder Gutschriften) erfolgt keine Voranzeige (Pre- Pre-Notification). Für digitale Abonnementverträge ist im Regelfall das SEPA-Lastschriftverfahren notwendig. Eine zusätzliche Rechnungsstellung per Email ist möglich. Xxxxxx und solange sich der Abonnent in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung bzw. den Zugang zum digitalen Abonnement einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Abonnent verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Xxxxxx zu gewährleisten. Rücklastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

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Samples: www.zeitungsvorteil.de, www.rga.de