Common use of Preis und Zahlungsmodalitäten Clause in Contracts

Preis und Zahlungsmodalitäten. Der im Mietbus-Vertrag vereinbarte Preis bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag vereinbarte Fahrtstrecke und Fahrtdauer. Mehrleistungen, die aus Gründen entstehen, die der Busmieter bzw. dessen Stellvertreter während der Fahrt zu vertreten haben, werden dem Busmieter in Rechnung gestellt. So werden bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer pro begonnener Stunde und eventuell angefallene Mehrkilometer nach den im Angebot angeführten Tarifen nachverrechnet. Alle mit dem Betrieb des Busses nicht zusammenhängenden Spesen, wie Roadpricing, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland, sind vom Busmieter nur dann zu leisten, wenn dies im Mietbus- Vertrag dementsprechend vereinbart wurde. Andernfalls sind diese Spesen im vereinbarten Preis und Leistungspaket inkludiert. Sondermauten, Fährgebühren, Parkgebühren, Einfahrtsgebühren u. dgl. Sind vom Busmieter zu leisten, wenn dies im Mietbus-Vertrag nicht anders vereinbart wurde. Verpflegung und Unterkunft des Kapitäns und einer etwaigen Bordbegleitung, sowie deren Kosten der Unterkunft jeweils im Einzelzimmer und der Verpflegung auf Basis Halbpension gehen zu Lasten des Busmieters. Liegen mehr als vier Monate zwischen Abschluss des Mietbus-Vertrages und der Busfahrt, kann die Eibisberger GmbH Preiserhöhungen bis zu 10 % des vereinbarten Preises in Rechnung stellen. Dies gilt für den Fall, dass nach Abschluss des Mietbus-Vertrages eine Erhöhung der Beförderungskosten (zB Kraftstoff-, Personalkosten) eintritt, die bei Abschluss des Mietbus-Vertrages nicht einkalkuliert werden konnte. Derartige Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit sich die Kostenerhöhung anteilig auf den Mietpreis auswirkt. Eine demnach zulässige Preiserhöhung hat die Eibisberger GmbH dem Busmieter unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes zu erklären und nachzuweisen. Der vereinbarte Preis ist sofort nach erbrachter Leistung und Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur direkt an die Eibisberger GmbH, nicht aber an den Lenker erfolgen. Eventuelle Teilzahlungen werden vorab im Mietbus- Vertrag vereinbart. Der Busmieter verpflichtet sich bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu bezahlen. Zudem verpflichtet sich der Busmieter im Fall des Verzuges für jede Mahnung Euro 30,- zzgl. etwaiger Inkassospesen zu bezahlen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.

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Samples: www.eibisberger.at

Preis und Zahlungsmodalitäten. Der im Mietbus-Vertrag vereinbarte Preis bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag vereinbarte Fahrtstrecke und Fahrtdauer–dauer. Mehrleistungen, die aus Gründen entstehen, die der Busmieter bzw. dessen Stellvertreter während der Fahrt zu vertreten haben, werden dem Busmieter in Rechnung gestellt. So werden bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer pro begonnener Stunde und eventuell angefallene Mehrkilometer nach den im Angebot angeführten Tarifen nachverrechnet. Alle mit dem Betrieb des Busses nicht zusammenhängenden Spesen, wie Roadpricing, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland, sind vom Busmieter nur dann zu leisten, wenn dies im Mietbus- Mietbus-Vertrag dementsprechend vereinbart wurde. Andernfalls sind diese Spesen im vereinbarten Preis und Leistungspaket inkludiert. Sondermauten, Fährgebühren, Parkgebühren, Einfahrtsgebühren u. dgl. Sind vom Busmieter zu leisten, wenn dies im Mietbus-Vertrag nicht anders vereinbart wurde. Verpflegung und Unterkunft des Kapitäns und einer etwaigen Bordbegleitung, sowie deren Kosten der Unterkunft jeweils im Einzelzimmer und der Verpflegung auf Basis Halbpension gehen zu Lasten des Busmieters. Liegen mehr als vier Monate zwischen Abschluss des Mietbus-Vertrages und der Busfahrt, kann die Eibisberger Schmid GmbH Preiserhöhungen bis zu 10 % des vereinbarten Preises in Rechnung stellenstelle. Dies gilt für den Fall, dass nach Abschluss des Mietbus-Mietbus- Vertrages eine Erhöhung der Beförderungskosten (zB z.B. Kraftstoff-, Personalkosten) eintritt, die bei Abschluss des Mietbus-Vertrages nicht einkalkuliert werden konnte. Derartige Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit sich die Kostenerhöhung anteilig auf den Mietpreis auswirkt. Eine demnach zulässige Preiserhöhung hat die Eibisberger der Schmid GmbH dem Busmieter unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes zu erklären und nachzuweisen. Der vereinbarte Preis ist sofort binnen 8 Tagen nach erbrachter Leistung und Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur direkt an die Eibisberger GmbHSchmid GmbH , nicht aber an den Lenker erfolgen. Eventuelle Anzahlungen oder Teilzahlungen werden vorab im Mietbus- Mietbus-Vertrag vereinbart. Der Busmieter verpflichtet sich bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu bezahlen. Zudem verpflichtet sich der Busmieter im Fall des Verzuges für jede Mahnung Euro 30,- zzgl. etwaiger Inkassospesen zu bezahlen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.

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Samples: www.schmid-reisen.at

Preis und Zahlungsmodalitäten. Der im Mietbus-Vertrag vereinbarte Preis bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag vereinbarte Fahrtstrecke und Fahrtdauer–dauer. Mehrleistungen, die aus Gründen entstehen, die der Busmieter bzw. dessen Stellvertreter während der Fahrt zu vertreten haben, werden dem Busmieter in Rechnung gestellt. So werden bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer pro begonnener Stunde zusätzlich Euro 45,- und eventuell angefallene Mehrkilometer nach den im Angebot angeführten Tarifen nachverrechnet. Alle mit dem Betrieb des Busses nicht zusammenhängenden Spesen, wie RoadpricingStraßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland, sind vom Busmieter nur dann zu leisten, wenn dies im Mietbus- Mietbus-Vertrag dementsprechend vereinbart wurde. Andernfalls sind diese Spesen im vereinbarten Preis und Leistungspaket inkludiert. Sondermauten, Fährgebühren, Parkgebühren, Einfahrtsgebühren u. dgl. Sind vom Busmieter zu leisten, wenn dies im Mietbus-Vertrag nicht anders vereinbart wurde. Verpflegung und Unterkunft des Kapitäns und einer etwaigen BordbegleitungKapitäns, sowie deren Kosten der Unterkunft jeweils im Einzelzimmer und der Verpflegung auf Basis Halbpension gehen zu Lasten des Busmieters. Liegen mehr als vier Monate zwischen Abschluss des Mietbus-Vertrages und der Busfahrt, kann die Eibisberger Peterbus GmbH Preiserhöhungen bis zu 10 % des vereinbarten Preises in Rechnung stellenstelle. Dies gilt für den Fall, dass nach Abschluss des Mietbus-Mietbus- Vertrages eine Erhöhung der Beförderungskosten (zB z.B. Kraftstoff-, Personalkosten) eintritt, die bei Abschluss des Mietbus-Vertrages nicht einkalkuliert werden konnte. Derartige Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit sich die Kostenerhöhung anteilig auf den Mietpreis auswirkt. Eine demnach zulässige Preiserhöhung hat die Eibisberger Peterbus GmbH dem Busmieter unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes zu erklären und nachzuweisen. Der vereinbarte Preis ist sofort nach erbrachter Leistung und Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur direkt an die Eibisberger Peterbus GmbH, nicht aber an den Lenker erfolgen. Eventuelle Teilzahlungen werden vorab im Mietbus- Mietbus-Vertrag vereinbart. Der Busmieter verpflichtet sich bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu bezahlen. Zudem verpflichtet sich der Busmieter im Fall des Verzuges für jede Mahnung Euro 30,- zzgl. etwaiger Inkassospesen zu bezahlen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.

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Samples: www.peterbus.at

Preis und Zahlungsmodalitäten. Der im Mietbus-Vertrag vereinbarte Preis bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag vereinbarte Fahrtstrecke und Fahrtdauer–dauer. Mehrleistungen, die aus Gründen entstehen, die der Busmieter bzw. dessen Stellvertreter während der Fahrt zu vertreten haben, werden dem Busmieter in Rechnung gestellt. So werden bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer pro begonnener begonnene Stunde zusätzlich Euro 45,- und eventuell angefallene Mehrkilometer nach den im Angebot angeführten Tarifen nachverrechnet. Alle mit dem Betrieb des Busses nicht zusammenhängenden Spesen, wie RoadpricingStraßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland, sind vom Busmieter nur dann zu leisten, wenn dies im Mietbus- Mietbus-Vertrag dementsprechend vereinbart wurde. Andernfalls sind diese Spesen im vereinbarten Preis und Leistungspaket inkludiert. Sondermauten, Fährgebühren, Parkgebühren, Einfahrtsgebühren u. dgl. Sind vom Busmieter zu leisten, wenn dies im Mietbus-Vertrag nicht anders vereinbart wurde. Verpflegung und Unterkunft des Kapitäns und einer etwaigen BordbegleitungKapitäns, sowie deren Kosten der Unterkunft jeweils im Einzelzimmer und der Verpflegung auf Basis Halbpension gehen zu Lasten des Busmieters. Liegen mehr als vier Monate zwischen Abschluss des Mietbus-Vertrages und der Busfahrt, kann die Eibisberger GmbH Reisebüro Zoller Preiserhöhungen bis zu 10 % des vereinbarten Preises in Rechnung stellenstelle. Dies gilt für den Fall, dass nach Abschluss des Mietbus-Vertrages eine Erhöhung der Beförderungskosten (zB z.B. Kraftstoff-, Personalkosten) eintritt, die bei Abschluss des Mietbus-Mietbus- Vertrages nicht einkalkuliert werden konnte. Derartige Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit sich die Kostenerhöhung anteilig auf den Mietpreis auswirkt. Eine demnach zulässige Preiserhöhung hat die Eibisberger GmbH Reisebüro Zoller dem Busmieter unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes zu erklären und nachzuweisen. Der vereinbarte Preis ist sofort nach erbrachter Leistung und Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur direkt an die Eibisberger GmbHReisebüro Zoller, nicht aber an den Lenker erfolgen. Eventuelle Teilzahlungen werden vorab im Mietbus- Mietbus-Vertrag vereinbart. Der Busmieter verpflichtet sich bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu bezahlen. Zudem verpflichtet sich der Busmieter im Fall des Verzuges für jede Mahnung Euro 30,- zzgl. etwaiger Inkassospesen zu bezahlen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.

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Samples: www.zollerreisen.com