Preisart. (Zu 6.3 der ÖNORM B 2110) 3.1.1. Einheitspreisvertrag Wird nicht ausdrücklich eine andere Art der Vergütung schriftlich vereinbart, so erfolgt die Vergütung nach den abzurechnenden Maßen mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen laut dem vertragsgegenständlichen Leistungsverzeichnis. Es liegt ein unverbindlicher Kostenvoranschlag vor.
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Samples: Bauvertrag, Bauvertrag, Bauvertrag
Preisart. (Zu 6.3 der ÖNORM B 2110)
3.1.1. Einheitspreisvertrag Wird nicht ausdrücklich eine andere Art der Vergütung schriftlich vereinbart, so erfolgt die Vergütung nach den abzurechnenden Maßen mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen Einheitsprei- sen laut dem vertragsgegenständlichen LeistungsverzeichnisLeis- tungsverzeichnis. Es liegt ein unverbindlicher Kostenvoranschlag vor.
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Samples: Bauvertrag
Preisart. (Zu 6.3 der ÖNORM B 2110)
3.1.14.1.1. Einheitspreisvertrag Wird nicht ausdrücklich eine andere Art der Vergütung schriftlich vereinbart, so erfolgt die Vergütung nach den abzurechnenden Maßen mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen Ein- heitspreisen laut dem vertragsgegenständlichen vertragsgegenständ- lichen Leistungsverzeichnis. Es liegt ein unverbindlicher ver- bindlicher Kostenvoranschlag vor.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen