Voraussetzungen für die Stromlieferung. 1.1. Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet der EWR GmbH.
1.2. Der Stromverbrauch beträgt bei Lieferbeginn im Jahr höchstens 100.000 kWh.
1.3. Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederspannung.
1.4. Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Stromlieferungsvertrag mit einem an- deren Lieferanten bestehen.
Voraussetzungen für die Stromlieferung. Die Energieversorgung Greiz GmbH beliefert nach diesen Bedingungen Endkunden mit Anschluss an ein Niederspannungsnetz mit einer Leistung bis max. 30 kW und (oder) einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh. Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet der Energieversorgung Greiz GmbH. Es besteht zu Lieferbeginn kein wirksamer Stromliefervertrag mit einem anderen Lieferanten.
Voraussetzungen für die Stromlieferung. 1.1 Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG, nachstehend SWK genannt.
1.2 Der Stromverbrauch beträgt bei Lieferbeginn im Jahr höchstens 100.000 kWh.
1.3 Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederspannung.
1.4 Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Stromliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.
Voraussetzungen für die Stromlieferung. 3.1 Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet.
3.2 Der Stromverbrauch beträgt höchstens 100.000 kWh im Jahr und die Lieferung erfolgt an einen Standard-Lastprofilzähler.
3.3 Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederspannung.
3.4 Zum Liefebeginn darf kein wirksamer Stromliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.
3.5 badenova behält sich das Recht einer Bonitätsprüfung des Kunden vor und kann bei un- zureichender Bonität die Auftragsannahme ablehnen. Der dazu von badenova beauftrag- te Dienstleister verwendet zum Zwecke der Bonitätsprüfung Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Adressdaten einfließen. Zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Kunden wird badenova die vom Kunden gespeicherten Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum dem mit der Bonitätsprüfung beauftragten Dienstleister über- mitteln.
Voraussetzungen für die Stromlieferung. 1.1 Die Verbrauchsstelle liegt im Vertriebsgebiet für Standard-/regiostrom.
1.2 Der Stromverbrauch beträgt bei Lieferbeginn höchstens 100.000 kWh im Jahr.
1.3 Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederspannung.
1.4 Für die genannte Verbrauchsstelle darf gleichzeitig kein wirksamer Stromliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.
1.5 Die ewk GmbH behält sich das Recht einer Bonitätsprüfung des Kunden vor und kann bei unzureichender Bonität die Auf- tragsannahme ablehnen. Der dazu von der ewk GmbH beauf- tragte Dienstleister verwendet zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berech- nung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
Voraussetzungen für die Stromlieferung. 3.1 Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet.
3.2 Der Stromverbrauch beträgt bei Lieferbeginn höchstens 100.000 kWh im Jahr.
3.3 Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederspannung.
3.4 Für die genannte Verbrauchsstelle darf gleichzeitig kein wirksamer Stromliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.
3.5 badenova AG & Co. KG (badenova) behält sich das Recht einer Bonitätsprüfung des Kunden vor und kann bei unzureichender Bonität die Auftragsannahme ablehnen. Der dazu von badenova beauftragte Dienstleister verwendet zum Zwecke der Bonitätsprüfung Wahr- scheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Adressdaten einfließen. Zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Kunden wird badenova die vom Kunden gespeicherten Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum dem mit der Bonitätsprüfung beauftragten Dienstleister übermitteln.
Voraussetzungen für die Stromlieferung. 1.1 Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet der citiwerke.
Voraussetzungen für die Stromlieferung. 3.2.1 Die Stadtwerke Gelnhausen GmbH beliefert die in diesem Vertrag genannte Verbrauchsstelle des Kunden mit Heizstrom unter der Voraus- setzung, dass die Belieferung ausschließlich über inländische Netze erfolgt, eine fest angeschlossene, unterbrechbare Anlage zur elektri- schen Raumheizung bzw. Warmwasserbereitung mit Speicher gemäß den jeweils geltenden Anschlussbedingungen des örtlich zuständigen Netzbetreibers installiert ist, der Netzbetreiber die Belieferung nach Standardlastprofilen zulässt und der Kunde ausschließlich einen Nieder- spannungszähler gemäß Punkt 3.2.2 nutzt. Nutzt der Kunde einen Prepaid- oder Münzzähler, bleibt es der Stadtwerke Gelnhausen GmbH vor- behalten, den Vertrag anzunehmen. Die Vertragspartner können diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen, wenn eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist.
3.2.2 Die Strombelieferung setzt neben den in Punkt 3.2.1 genannten Bedingungen voraus, dass der Heizstromverbrauch in der Kundenanlage durch einen Niederspannungs-Doppeltarifzähler gemessen wird, ein Tarifsteuergerät zur Steuerung der Unterbrechungs- bzw. Freigabezeiten installiert ist und die Messung des Heizstromverbrauches separat vom Haushaltsstromverbrauch erfolgt. Punkt 3.2.1 Satz 3 gilt entsprechend.
3.2.3 Stromlieferungen zu den vorgenannten Bedingungen sind nur für Verbrauchsstellen im Netzgebiet der Stadtwerke Gelnhausen GmbH mög- lich. Unter diese Preisregelung fallen ausschließlich fest installierte Elektrospeicherheizungssysteme wie z. B. Elektrospeicherheizungen und Elektrofußbodenspeicherheizungen. Eine Kombination von verschiedenen Elektrospeicherheizungssystemen ist möglich. Zu diesen Vertrags- bedingungen kann zusätzlich ein Warmwasserspeicher ab einem Volumen von 80 Litern betrieben werden. Punkt 3.2.1 Satz 3 gilt entsprechend. * Bitte füllen Sie vor allem die mit * gekennzeichneten Xxxxxx aus, damit wir Ihren Auftrag schnell bearbeiten können. Vielen Dank. Weiter auf der nächsten Seite. Zur internen Bearbeitung ST_DWS 1/8 Allgemeine Stromlieferbedingungen
Voraussetzungen für die Stromlieferung. 1.1 Die Vertragsbedingungen gelten für die Lieferung von ESWE Natur STROM außerhalb der Grundversorgung an Kunden mit Haushaltsbe- darf ab 1.000 Kilowattstunden (kWh). Dies sind Letztverbraucher, wel- che Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder, so- fern der Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt, auch für berufli- che, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke benötigen.
1.2 Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Gebiet der Bundesrepub- lik Deutschland.
1.3 Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederspannung an der Verbrauchsstelle.
1.4 Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Stromliefervertrag für die Ver- brauchsstelle mit einem anderen Lieferanten bestehen.
1.5 Die Lieferung von Nachtstrom, beispielsweise zum Betrieb einer Nacht- speicherheizung oder Wärmepumpe, ist mit diesem Vertrag nicht mög- lich. Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruf- lichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufs- belehrung:
Voraussetzungen für die Stromlieferung. 1.1 Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH.
1.2 Der Stromverbrauch beträgt bei Lieferbeginn im Jahr höchstens 100.000 kWh.
1.3 Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederspannung.
1.4 Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Stromliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.