Common use of Preise/Rechnungslegung Clause in Contracts

Preise/Rechnungslegung. 15.1 Die im Vertrag genannten Preise sind Festpreise und beinhalten sämtliche Nachlässe und Zuschläge. Alle Preise sind netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 15.2 Ist eine Abrechnung von Beratungsleistungen auf Stundenbasis vereinbart, so erfolgt die Abrechnung grundsätzlich viertelstundengenau. Materialaufwand wird nicht gesondert vergütet. Die erfassten und freigegebenen Zeiten werden am Ende der Leistungsperiode durch einen Projektleiter seitens des AG genehmigt. 15.3 Nebenkosten werden – abzüglich der abzugsfähigen Vorsteuern – nur dann erstattet, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart worden ist und die Originalbelege vorgelegt werden. 15.4 Die 1-fach auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung/Leistung - getrennt nach Verträgen - an die im Vertrag angegebene Rechnungsanschrift bzw. an die Verwaltung des AG zu senden; Vertragsnummern sind anzugeben, sämtliche Abrechnungsunterlagen (Arbeitsnachweise usw.) sind beizufügen. 15.5 Rechnungen über Teilleistungen sind mit dem Vermerk „Teilleistungsrechnung“, Schlussrechnungen mit dem Vermerk „Schlussrechnung“ zu versehen. 15.6 Jede Rechnung muss die nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) vorgeschriebenen Rechnungsangaben enthalten. Die geschuldete Umsatzsteuer ist separat auszuweisen. Bei der Erbringung von steuerfreien Leistungen erfolgt in der Rechnung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.

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Samples: Consulting Agreement, Consulting Agreement, Consulting Agreement

Preise/Rechnungslegung. 15.1 14.1 Die im Vertrag genannten Preise sind Festpreise und beinhalten sämtliche einschließlich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge. Alle Preise sind netto zzgl. der gesetzlichen , sofern keine abweichende Vereinbarung vorliegt, Festpreise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 15.2 Ist eine 14.2 Eine Abrechnung von Beratungsleistungen Leistungen erfolgt mangels abweichender Vereinbarungen auf Stundenbasis vereinbartviertelstundengenau, so erfolgt die Abrechnung grundsätzlich viertelstundengenau. Materialaufwand wird nicht gesondert vergütet. . 14.3 Die erfassten und freigegebenen Zeiten werden am Ende der Leistungsperiode durch einen Projektleiter seitens des AG genehmigt. 15.3 14.4 Nebenkosten werden – abzüglich der abzugsfähigen Vorsteuern – nur dann erstattet, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart worden ist und die Originalbelege vorgelegt werden. 15.4 14.5 Die 1-fach auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung/Leistung - getrennt nach Verträgen - an die im Vertrag angegebene Rechnungsanschrift bzw. an die Verwaltung des AG zu senden; Vertragsnummern sind anzugeben, sämtliche Abrechnungsunterlagen (Arbeitsnachweise usw.) sind beizufügen. 15.5 14.6 Rechnungen über Teilleistungen sind mit dem Vermerk „TeilleistungsrechnungTeilrechnung“, Schlussrechnungen mit dem Vermerk „Schlussrechnung“ zu versehen. 15.6 14.7 Jede Rechnung muss die nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) vorgeschriebenen Rechnungsangaben enthalten. Die geschuldete Umsatzsteuer ist separat auszuweisen. Bei der Erbringung von steuerfreien Leistungen erfolgt in der Rechnung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.

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Samples: General Terms and Conditions for Training Services

Preise/Rechnungslegung. 15.1 5.1 Die im Vertrag in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise und beinhalten sämtliche einschließ- lich sämtlicher Nachlässe und ZuschlägeZuschläge Nettofestpreise. Sofern die vom AN zu erbringenden Leistungen den der- zeit gültigen Regelungen des § 13b UStG unterliegen, er- folgt die Rechnungslegung an den AG über den Nettobe- trag (ohne Umsatzsteuer). Alle Preise sind netto zzgl. Rechnungen haben den Anforderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer§§14, 14a UStG zu entsprechen. 15.2 Ist eine Abrechnung von Beratungsleistungen auf Stundenbasis vereinbart, so erfolgt die Abrechnung grundsätzlich viertelstundengenau. Materialaufwand wird nicht gesondert vergütet. 5.2 Die erfassten und freigegebenen Zeiten werden am Ende der Leistungsperiode durch einen Projektleiter seitens des AG genehmigt. 15.3 Nebenkosten werden – abzüglich der abzugsfähigen Vorsteuern – nur dann erstattet, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart worden ist und die Originalbelege vorgelegt werden. 15.4 Die 1-fach zweifach auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung/Leistung - getrennt nach Verträgen - Bestellun- gen – an die im Vertrag in der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift Rechnungsan- schrift bzw. an die Verwaltung den Geschäftssitz des AG zu senden; Vertragsnummern Be- stellnummern und bei Leistungen die Leistungserfas- sungsnummer des AG sind anzugeben, sämtliche durch den AG bestätigte Abrechnungsunterlagen (Arbeitsnachweise Stücklisten, Arbeits- nachweise, Aufmaße usw.) sind beizufügen. Original- rechnungen dürfen der Warenlieferung nicht beigefügt werden. 15.5 5.3 Rechnungen über Teilleistungen Teillieferungen/-leistungen sind mit dem Vermerk „Teilleistungsrechnung“"Teillieferungsrechnung" bzw. "Teilleis- tungsrechnung", Schlussrechnungen mit dem Vermerk „Schlussrechnung“ "Restlieferungsrechnung" bzw. "Restleistungsrechnung" zu versehen. 15.6 Jede Rechnung muss die nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) vorgeschriebenen Rechnungsangaben enthalten. Die geschuldete Umsatzsteuer ist separat auszuweisen. Bei der Erbringung von steuerfreien Leistungen erfolgt in der Rechnung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Preise/Rechnungslegung. 15.1 13.1 Die im Vertrag in der Bestellung genannten Preise sind verbindlich und – einschließlich sämtlicher Nachlässe, Zuschläge, Versicherungs-, Verpackungs-, Fracht-, Zoll- und Installations- sowie Instruktionskosten – Festpreise und beinhalten sämtliche Nachlässe und Zuschläge. Alle Preise sind netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sollten die Parteien hiervon etwas Abweichendes vereinbaren, gilt: Der AN muss die Vertragsgegenstände zu den jeweils niedrigsten Kosten versenden, es sei denn, Materna hat dem AN eine bestimmte Beförderungsart vorgegeben. Mehrkosten wegen einer nicht eingehaltenen Versandvorschrift trägt der gesetzlichen UmsatzsteuerAN. Gleiches gilt für Mehrkosten, die aufgrund einer Eil-Lieferung zur Einhaltung eines Liefertermins entstehen. 15.2 Ist eine Abrechnung von Beratungsleistungen auf Stundenbasis vereinbart, so erfolgt die Abrechnung grundsätzlich viertelstundengenau. Materialaufwand wird nicht gesondert vergütet. 13.2 Die erfassten und freigegebenen Zeiten werden am Ende der Leistungsperiode durch einen Projektleiter seitens des AG genehmigt. 15.3 Nebenkosten werden – abzüglich der abzugsfähigen Vorsteuern – nur dann erstattet, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart worden ist und die Originalbelege vorgelegt werden. 15.4 Die 1-fach zweifach auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung/Leistung - Vertragserfüllung getrennt nach Verträgen - Bestellungen an die im Vertrag in der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift bzw. an die Verwaltung des AG zu senden; Vertragsnummern . Bestellnummern sind anzugeben, sämtliche Abrechnungsunterlagen (Arbeitsnachweise usw.) . Sämtliche Abrechnungs- unterlagen sind beizufügen, z.B. abgezeichnete Stundenzettel, Transportnachweise etc. 15.5 13.3 Rechnungen über vereinbarte Teilleistungen sind mit dem Vermerk „Teilleistungsrechnung“, 13.4 Allgemeine Preiserhöhungen bis zur Lieferzeit können nur auferlegt werden, Schlussrechnungen mit dem Vermerk „Schlussrechnung“ zu versehenwenn sie im Vertrag vorgesehen sind. 15.6 Jede Rechnung muss die nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) vorgeschriebenen Rechnungsangaben enthalten. Die geschuldete Umsatzsteuer ist separat auszuweisen. Bei der Erbringung von steuerfreien Leistungen erfolgt in der Rechnung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Preise/Rechnungslegung. 15.1 12.1 Die im Vertrag genannten vereinbarten Preise sind verbindlich und – einschließlich sämtlicher Nachlässe, Zuschläge, Verpackungs-, Fracht- und Zollkosten – Festpreise und beinhalten sämtliche Nachlässe und Zuschläge. Alle Preise sind netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sollten die Parteien hiervon etwas Abweichendes vereinba- ren, gilt: Der AN muss die Vertragsgegenstände zu den je- weils niedrigsten Kosten versenden, es sei denn, dormakaba hat dem AN eine bestimmte Beförderungsart vorgegeben. Mehrkosten wegen einer nicht eingehaltenen Versandvor- schrift trägt der gesetzlichen UmsatzsteuerAN. Gleiches gilt für Mehrkosten, die auf- grund einer Eil-Lieferung zur Einhaltung eines Liefertermins entstehen. 15.2 Ist eine Abrechnung von Beratungsleistungen auf Stundenbasis vereinbart, so erfolgt die Abrechnung grundsätzlich viertelstundengenau. Materialaufwand wird nicht gesondert vergütet. 12.2 Die erfassten und freigegebenen Zeiten werden am Ende der Leistungsperiode durch einen Projektleiter seitens des AG genehmigt. 15.3 Nebenkosten werden – abzüglich der abzugsfähigen Vorsteuern – nur dann erstattet, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart worden ist und die Originalbelege vorgelegt werden. 15.4 Die 1-fach zweifach auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung/Leistung - Ver- tragserfüllung getrennt nach Verträgen - Bestellungen an die im Vertrag in der Be- stellung angegebene Rechnungsanschrift bzw. an die Verwaltung des AG zu senden; Vertragsnummern . Be- stellnummern sind anzugeben, sämtliche Abrechnungsunterlagen (Arbeitsnachweise usw.) . Sämtliche Abrechnungsun- terlagen sind beizufügen. 15.5 12.3 Rechnungen über vereinbarte Teilleistungen sind mit dem Vermerk „TeilleistungsrechnungTeilleistungs-rechnung“, Schlussrechnungen mit dem Vermerk „SchlussrechnungRestleistungsrechnung“ zu versehen. 15.6 Jede Rechnung muss die nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) vorgeschriebenen Rechnungsangaben enthalten. Die geschuldete Umsatzsteuer ist separat auszuweisen. Bei der Erbringung von steuerfreien Leistungen erfolgt in der Rechnung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung12.4 Preiserhöhungen können dormakaba vom AN nur auferlegt werden, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart sind.

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Samples: Einkaufsbedingungen