Common use of Preise/Rechnungslegung Clause in Contracts

Preise/Rechnungslegung. 15.1 Die im Vertrag genannten Preise sind einschließlich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge, sofern keine abweichende Vereinbarung vorliegt, Festpreise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 15.2 Die 1-fach auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung/Leistung - getrennt nach Verträgen - an die im Vertrag angegebene Rechnungsanschrift bzw. an die Verwaltung des AG zu senden; Vertragsnummern sind anzugeben, sämtliche Abrechnungsunterlagen (Stücklisten, Arbeitsnachweise, Aufmaße usw.) sind beizufügen. 15.3 Rechnungen über Teillieferungen/-leistungen sind mit dem Vermerk „Teillieferungsrechnung“ bzw. „Teilleistungsrechnung“ Schlussrechnungen mit dem Vermerk „Schlussrechnung“ zu versehen. 15.4 Jede Rechnung muss die nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) vorgeschriebenen Rechnungsangaben enthalten. Die geschuldete Umsatzsteuer ist separat auszuweisen. Bei der Erbringung von steuerfreien Leistungen erfolgt in der Rechnung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)