Preise und Zahlungsmodalitäten. 4.1 Es gelten die Verkäuferpreise zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß der Preisliste des VERKÄUFERS, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto des VERKÄUFERS. 4.3 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der KÄUFER hat Zahlungen so vorzunehmen, dass diese spätestens am 30. (dreißigsten) Tag nach Rechnungsdatum beim VERKÄUFER eingehen. 4.4 Bei Zahlung innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der VERKÄUFER 1 (ein) % Skonto vom Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn dem VERKÄUFER der Rechnungsbetrag in voller Höhe vorbehaltlos dem Konto des VERKÄUFERS gutgeschrieben ist. 4.5 Verzugszinsen werden in Höhe von 8 (acht) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der KÄUFER ist berechtigt nachzuweisen, dass durch den Zahlungsverzug kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 4.6 Kommt der KÄUFER mit einer Zahlung in Verzug, so steht es dem VERKÄUFER frei, weitere Lieferungen zurückzubehalten oder nur im Falle einer Vorauszahlung auszuliefern. Weitere gesetzliche Ansprüche des VERKÄUFERS bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsmodalitäten. 4.1 Es gelten die Verkäuferpreise Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß der Preisliste des VERKÄUFERS, zuzüglich der jeweils Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages Auf die Rechnungssumme wird generell eine Pauschale von 2,5% für die Reinigung der Geräte und Anlagen, sowie für Verbrauchsmaterialien aufgeschlagen. Sind die Anlagen oder das Zubehör übermäßig verschmutzt erfolgt ausschließlich auf das auf die Abrechnung der Rechnung genannte Konto des VERKÄUFERSReinigung zusätzlich nach Aufwand.
4.3 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug zur Die Zahlung fällig. Der KÄUFER hat Zahlungen so vorzunehmen, dass diese spätestens am 30. (dreißigsten) Tag binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum beim VERKÄUFER eingehenzu erfolgen.
4.4 Bei Zahlung innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der VERKÄUFER Der Rechnungsempfänger gerät spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug gem. § 286 III Satz 1 (ein) % Skonto vom Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn dem VERKÄUFER der Rechnungsbetrag in voller Höhe vorbehaltlos dem Konto des VERKÄUFERS gutgeschrieben istBGB.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist die Tronex GmbH berechtigt, Verzugszinsen werden in Höhe von 8 (acht) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.agemäß §§ 288, 247 Abs. berechnet1 BGB zu erheben. Die Geltendmachung eines höheren konkreten Verzugsschadens Verzugschadens bleibt vorbehalten. Der KÄUFER ist berechtigt nachzuweisen, dass durch den Zahlungsverzug kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.6 Kommt Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der KÄUFER mit einer Zahlung in Verzug, so steht es dem VERKÄUFER frei, weitere Lieferungen zurückzubehalten oder nur Rechnungsempfänger bei Bezahlung früherer Rechnungen im Falle einer Verzug befindet.
4.7 Eine Aufrechnung mit etwaigen von Tronex GmbH bestrittenen Gegenforderungen ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4.8 Werden vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, oder liegen Umstände vor, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, behalten wir uns das Recht vor, unsere Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel fällig zu stellen. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen und Dienstleistungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern. Weitere gesetzliche Ansprüche des VERKÄUFERS bleiben unberührtund Sicherheitsleistung auszuführen.
4.9 Vereinbarte Abschlagszahlungen sind zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt fällig.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlungsmodalitäten. 4.1 Es gelten die Verkäuferpreise zum Zeitpunkt 1. Alle Preise gelten, wenn andere Abmachungen nicht schriftlich getroffen wurden, ex works (EXW – Incoterms 2010) an der Lieferung gemäß Geschäftsanschrift der Preisliste des VERKÄUFERSEOM. In den angegebenen Preisen sind (Umsatz-) Steuern, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MehrwertsteuerZoll und Versicherung nicht enthalten.
4.2 2. Die Zahlung EOM ist an die in ihren Anboten enthaltenen freibleibenden Tagespreise – sofern darin keine kürzere Bindungsfrist genannt ist – für maximal acht Wochen gebunden. Bei späterer Auftragserteilung steht es der EOM frei, anlässlich der Rechnungslegung eine Preisanpassung auf Basis des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto des VERKÄUFERSbei Vertragsabschluss gültigen Verbraucherpreis-Index oder einer tatsächlich eintretenden darüber hinaus gehenden Preissteigerung einzufordern oder den Auftrag abzulehnen.
4.3 Soweit 3. Der Mindestrechnungswert beträgt für Waren, Reparaturen und Kundendienste € 25,- - netto. Die aus den Rechnungen folgenden Rechnungsbeträge gelten der Höhe nach als vom Besteller anerkannt, wenn diesen nicht anders schriftlich vereinbartbinnen zehn Tagen, gerechnet ab Absendung der Rechnung, widersprochen wird.
4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wären anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Insbesondere auch im Fall von Mängelrügen ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der KÄUFER hat Besteller nicht berechtigt, Zahlungen so vorzunehmen, dass diese spätestens am 30. (dreißigsten) Tag nach Rechnungsdatum beim VERKÄUFER eingehenzurückzubehalten.
4.4 Bei Zahlung innerhalb 5. Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist und von 10 (zehn) der EOM schriftlich bestätigt wurde, sofort binnen acht Tagen ab Rechnungsdatum gewährt abzugsfrei an die Zahlstelle der VERKÄUFER 1 (ein) % Skonto vom Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn dem VERKÄUFER der Rechnungsbetrag in voller Höhe vorbehaltlos dem Konto des VERKÄUFERS gutgeschrieben istEOM zu leisten.
4.5 Verzugszinsen werden in Höhe von 8 (acht) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a6. berechnet. Die Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten – unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche sowie der Geltendmachung eines höheren konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehaltengesetzlichen Zinssatzes gemäß § 1333 Abs. Der KÄUFER ist berechtigt nachzuweisen, dass durch den Zahlungsverzug kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist2 ABGB – in jedem Fall Verzugszinsen in einer Höhe von 12 % p.a. als vereinbart.
4.6 Kommt der KÄUFER mit einer Zahlung in Verzug, so steht es dem VERKÄUFER frei, weitere Lieferungen zurückzubehalten oder nur im Falle einer Vorauszahlung auszuliefern. Weitere gesetzliche Ansprüche des VERKÄUFERS bleiben unberührt.
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