Preise und Zahlungsmodalitäten. Alle Preise des Techno-Zs sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise, die auf techno- x.xxxxxxxxx.xxx einsehbar sind. Eine Anpassung der Preise ist jederzeit möglich. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Mitglieds. Das Mitglied ermächtigt das Techno-Z zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte (mithilfe des Anbieters „Stripe“) über das Online-Buchungssystem OfficeRnD. Das Techno-Z behält sich vor, einzelne Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen auszuschließen und nicht zu akzeptieren. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Techno- Z infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Bei monatlicher Zahlung entspricht die Zahlungsperiode jeweils einem Kalendermonat. Alle diesbezüglichen Gebühren sind im Voraus fällig. Bei monatlicher Zahlung werden für das Anmeldemonat lediglich aliquote Gebühren für die restlichen Tage des Monats verrechnet. Eine Rückvergütung bei nicht konsumierten Leistungen erfolgt nicht. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Entscheidend dabei ist die Wertstellung der Zahlung. Kommt das Mitglied in Zahlungsverzug, hat es dem Techno-Z Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Im Fall des Verzug-Eintritts ist das Techno-Z berechtigt, die einzelnen Dienstleistungen bis zur endgültigen Begleichung des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig zu sperren. Die Sperrung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten unberührt. Das Mitglied hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Einwände berechtigen das Mitglied nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (auch nicht via Rücklastschrift). Erkennt das Techno-Z die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet das Techno-Z dem Mitglied die entsprechenden Beträge. Veranlasst das Mitglied eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten für das Techno-Z zu seinen Lasten und das Techno-Z ist zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Das Techno-Z behält sich vor, für überlassene Sachen wie Schlüssel/Zugangschips/-karten oder Schließfächer eine nicht verzinste Kaution zu erheben.
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Preise und Zahlungsmodalitäten. Alle 6.1 Die Vergütung ergibt sich aus den jeweils getroffenen Vereinbarungen. Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise des Technogemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Werden Tagessätze vereinbart, werden die Konditionen durch die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen näher konkretisiert.
6.2 Sämtliche Preise sind Netto-Zs sind Nettopreise Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer Umsatzsteuer. Die Rechnungen sind bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der Zahlungsfrist nach, so gerät er nach dem Erhalt einer Mahnung in Verzug.
6.3 Bleibt die Zahlung auch nach Erhalt der Mahnung aus, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Zugänge zu sperren oder Dienstleistungen einzustellen. Die Vergütung für Betrieb und beziehen Pflege der Software ist auch bei gesperrten oder eingestellten Dienstleistungen geschuldet.
6.4 Die Zahlungspflicht richtet sich nur auf nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
6.5 Für die angegebenen DienstleistungenDauer der Mindestvertragslaufzeit dürfen die vereinbarten Preise nicht unterschritten werden. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit werden Einheiten, die zwar im System hinterlegt sind, allerdings nicht mehr der aktiven Verwaltung unterliegen (= inaktive Einheiten), mit 10% des Preises für aktive Einheiten fakturiert.
6.6 Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Vertragsgegenstands sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preiseanwendbaren Sätze des Auftragnehmers. Das Vorstehende gilt auch für Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers, Mängelrügen, die auf techno- x.xxxxxxxxx.xxx einsehbar sindnicht der Ziffer 3.2 entsprechen, unsachgemäßen Systemgebrauchs oder Pflichtverletzungen, beispielsweise durch fehlerhaften Datenimport. Eine Anpassung der Preise ist jederzeit möglich. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Mitglieds. Das Mitglied ermächtigt das Techno-Z zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte (mithilfe des Anbieters „Stripe“) über das Online-Buchungssystem OfficeRnD. Das Techno-Z behält sich vor, einzelne Zahlungsarten ohne Angabe Der Auftragnehmer rechnet die erforderlichen Auslagen und Aufwendungen prüffähig zusammen mit den von Gründen auszuschließen und nicht zu akzeptieren. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Techno- Z infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fälligihm erbrachten Leistungen zeitnah gesondert ab. Bei monatlicher Zahlung entspricht die Zahlungsperiode jeweils einem Kalendermonat. Alle diesbezüglichen Gebühren sind im Voraus fällig. Bei monatlicher Zahlung werden für das Anmeldemonat lediglich aliquote Gebühren für die restlichen Tage des Monats verrechnet. Eine Rückvergütung bei nicht konsumierten Leistungen erfolgt nicht. aufwandsbezogener Abrechnung weist der Auftragnehmer Zahl, Namen, Umfang, Tages- oder Stundensätze sowie eine kurze Tätigkeitsbeschreibung der eingesetzten Mitarbeiter aus.
6.7 Eine Aufrechnung ist nur mit wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellten festgestellter oder unstreitigen Ansprüchen solcher Gegenforderungen statthaft, die aus demselben rechtlichen Verhältnis wie die Hauptforderung stammen.
6.8 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Vergütung nach Ankündigung in Textform unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten vor Wirksamwerden in angemessener Weise zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch nur einmal im Kalenderjahr und nur dann zulässig, sofern die Gesamtkosten z.B. aufgrund von Produktverbesserungen, Kostensteigerungen für die Instandhaltung und den Betrieb der Software oder Lizenzkosten für den Auftragnehmer gestiegen sind.
6.9 Soweit Leistungen des Auftragnehmers Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte dem Auftragnehmer nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form bzw. Entscheidend dabei zu geänderten Preisen zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, und sich dadurch die Kosten der Leistungserbringung erhöhen, ist die Wertstellung der Zahlung. Kommt das Mitglied in ZahlungsverzugAuftragnehmer berechtigt, hat es dem Techno-Z Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlendiese Kosten an den Auftraggeber prozentual entsprechend weiterzubelasten. Die Verpflichtung zur Zahlung Anpassung wird dem Auftraggeber mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.
6.10 Für den Fall, dass eine Preiserhöhung gemäß Ziff. 6.8 und 6.9 jährlich mehr als zehn (10) % der bisherigen Vergütung ausmacht, kann der Auftraggeber dieser Preiserhöhung mit einer Frist von Verzugszinsen schließt zwei (2) Wochen ab Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, gelten die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht ausbisher gültigen Preise. Im Fall des Verzug-Eintritts ist das Techno-Z berechtigt, die einzelnen Dienstleistungen bis zur endgültigen Begleichung des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig zu sperren. Die Sperrung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten unberührt. Das Mitglied hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Einwände berechtigen das Mitglied nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (auch nicht via Rücklastschrift). Erkennt das Techno-Z die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet das Techno-Z dem Mitglied die entsprechenden Beträge. Veranlasst das Mitglied eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten für das Techno-Z zu seinen Lasten und das Techno-Z ist zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Das Techno-Z Der Auftragnehmer behält sich für diesen Fall das Recht vor, für überlassene Sachen wie Schlüssel/Zugangschips/-karten oder Schließfächer eine nicht verzinste Kaution den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem (1) Monat zu erhebenkündigen.
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Preise und Zahlungsmodalitäten. Alle 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten immer unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Netto-Preise des Techno-Zs sind Nettopreise zzglzuzüglich der gesetzlichen Um- satzsteuer, soweit anwendbar. der Für alle unsere Lieferungen gilt „EXW Incoterms (2010)“ (bezogen auf das Lager, ab dem wir jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer liefern), soweit nichts anderes vereinbart ist ausschließlich Versicherung, Transport und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise, die auf techno- x.xxxxxxxxx.xxx einsehbar sind. Eine Anpassung der Preise ist jederzeit möglich. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Mitglieds. Das Mitglied ermächtigt das Techno-Z zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte (mithilfe des Anbieters „Stripe“) über das Online-Buchungssystem OfficeRnD. Das Techno-Z behält sich vor, einzelne Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen auszuschließen und nicht zu akzeptieren. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Techno- Z infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fälligVerpackung.
2. Bei monatlicher Zahlung entspricht fehlender Preisabsprache wird der bei Lieferung aktuelle Listenpreis (zuzüg- lich der gesetzlichen Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt. Maßgebend für die Zahlungsperiode jeweils einem KalendermonatPreisberechnung ist die beim Lieferwerk bzw. Alle diesbezüglichen Gebühren sind im Voraus fälligdie in unserem Lager festgestellte Menge in Stück, Meter oder Kilogramm.
3. Bei monatlicher Zahlung werden für das Anmeldemonat lediglich aliquote Gebühren für Legierungs-, Teuerungs- oder Schrottzuschlägen gelten die restlichen Tage am Tag der Liefe- rung von den Lieferwerken veröffentlichen Zuschläge.
4. Unsere Rechnungen sind bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats verrechnet. Eine Rückvergütung bei nicht konsumierten Leistungen erfolgt nicht. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Entscheidend dabei ist die Wertstellung der Zahlung. Kommt das Mitglied ohne jeden Abzug und in Zahlungsverzug, hat es dem Techno-Z Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes EUR (€) zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht ausMit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käu- fer ohne Weiteres, insbesondere ohne Mahnung, in Verzug.
5. Im Fall des Verzug-Eintritts ist das Techno-Z Wir sind berechtigt, unsere innerhalb eines Vertragsverhältnisses ausstehenden Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird (z.B. durch Insolvenzantrag), dass unser Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen Ver- tragsverhältnis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist. Unser Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die einzelnen Dienstleistungen bis zur endgültigen Begleichung des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig Zahlung bewirkt oder Si- cherheit für sie geleistet wird. Wir sind berechtigt, dem Käufer eine angemessene Frist zu sperrenbestimmen, innerhalb derer er Zug-um-Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Zahlung zu bewirken oder Sicherheit für sie zu leisten hat. Die Sperrung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten unberührt. Das Mitglied hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Einwände berechtigen das Mitglied nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (auch nicht via Rücklastschrift). Erkennt das Techno-Z die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet das Techno-Z dem Mitglied die entsprechenden Beträge. Veranlasst das Mitglied eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten für das Techno-Z zu seinen Lasten und das Techno-Z ist zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Das Techno-Z behält sich vor, für überlassene Sachen wie Schlüssel/Zugangschips/-karten oder Schließfächer eine nicht verzinste Kaution zu erhebenNach erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsmodalitäten. Alle Preise des Techno-Zs gelten , wenn andere Abmachungen nicht schriftlich getroffen wurden, ab Werk. In den angegebenen Preisen sind Nettopreise zzglSteuern, Zoll und Versicherung nicht enthalten. Im Preis sind die Montage sowie die Aufstellung der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise, die auf techno- x.xxxxxxxxx.xxx einsehbar sind. Eine Anpassung der Preise ist jederzeit möglich. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Mitglieds. Das Mitglied ermächtigt das Techno-Z zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte (mithilfe des Anbieters „Stripe“) über das Online-Buchungssystem OfficeRnD. Das Techno-Z behält sich vor, einzelne Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen auszuschließen und Ware nicht zu akzeptieren. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Techno- Z infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedsenthalten. Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Bei monatlicher Zahlung entspricht die Zahlungsperiode jeweils einem Kalendermonat. Alle diesbezüglichen Gebühren sind im Voraus fällig. Bei monatlicher Zahlung werden für das Anmeldemonat lediglich aliquote Gebühren für die restlichen Tage des Monats verrechnet. Eine Rückvergütung bei aus den Rechnungen folgenden Rechnungsbeträge gelten der Höhe nach als anerkannt, wenn diesen nicht konsumierten Leistungen erfolgt nichtbinnen sieben Tagen, gerechnet ab Erhalt der Rechnung, widersprochen wird. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur mit ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Entscheidend dabei ist die Wertstellung der Zahlung. Kommt das Mitglied in Zahlungsverzug, hat es dem Techno-Z Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht ausfestgestellt. Im Fall des Verzug-Eintritts von Mängelrügen ist das Techno-Z der Kunde berechtigt, die einzelnen Dienstleistungen bis zur endgültigen Begleichung Zahlungen nur in jenem Umfang zurückzubehalten, welche in einem angemessenen Verhältnis zu den festgestellten Mängeln und den sich daraus ergebenden Sanierungskosten stehen. Alle Rechnungen sind, sofern nichts anders vereinbart und von Symphonic schriftlich bestätigt wurde, sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist Symphonic berechtigt, beginnend vom ersten Tag des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig Zahlungsverzuges gegenüber dem Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 9.2 (neun Komma zwei) Prozentpunkten über dem Basiszinsatz der Österreichischen Nationalbank p.a. zzgl. Mehrwertsteuer und nebst Beitreibungskosten iHv. 40 € je Beitreibung geltend zu sperrenmachen. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, ADA® sämtliche Mahnung- und Inkassospesen, Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, Rechtsanwaltskosten und der gerichtlichen Geltendmachung zu ersetzen. Die Sperrung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche, wie zB. Zinseszinsen bleibt davon unberührt. Das Mitglied hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Einwände berechtigen das Mitglied nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (auch nicht via Rücklastschrift). Erkennt das Techno-Z die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet das Techno-Z dem Mitglied die entsprechenden Beträge. Veranlasst das Mitglied eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten für das Techno-Z zu seinen Lasten und das Techno-Z ist zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Das Techno-Z behält sich vor, für überlassene Sachen wie Schlüssel/Zugangschips/-karten oder Schließfächer eine nicht verzinste Kaution zu erheben.
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