Common use of Preise, Zahlungen Clause in Contracts

Preise, Zahlungen. (1) Die vom Vertragspartner zu entrichtenden Preise richten sich nach der im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei PAYONE gültigen Preisliste. Hat PAYONE dem Vertragspartner ein verbindliches Angebot unterbreitet, welches von den Konditionen der Preisliste abweicht, so hat dieses Vorrang. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Reisekosten und Spesen sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten und werden gesondert zu den bei PAYONE üblichen Sätzen berechnet. (2) PAYONE kann die Preise nach billigem Ermessen mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen erhöhen oder senken, insbesondere wenn PAYONE selbst von Preisanpassungen Dritter (z. B. der Zulieferer, seiner Erfüllungsgehilfen oder der Transporteure) betroffen ist und seine Leistung gegenüber dem Vertragspartner noch nicht erbracht ist. Der Vertragspartner erhält für den Fall einer Preiserhöhung das innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen ab der Bekanntgabe der Preiserhöhung auszuübende Recht, den Vertrag mit einer weiteren Frist von sechs (6) Wochen zu kündigen, es sei denn, die Preiserhöhung erfolgt nachweislich ausschließlich aufgrund von Preisanpassungen Dritter im Sinne des Satzes 1 dieser Ziffer 5. (2). (3) Abrechnungszeitraum ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Kalendermonat. (4) PAYONE wird im Hinblick auf die nutzungsabhängige Vergütung monatlich bis zur Mitte des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats eine Rechnung über die im Abrechnungszeitraum angefallene Vergütung erstellen. (5) Sämtliche Beträge sind mit Rechnungseingang beim Vertragspartner zur Zahlung fällig, sofern die Rechnung nicht anderweitige Fälligkeit ausweist. Der Eingang der Rechnung gilt mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ihm die Rechnung nicht oder später zugegangen ist. (6) Alle Zahlungen des Vertragspartners sind in Euro (€) zu leisten, es sei denn, die Parteien haben Zahlungen in einer anderen Währung vereinbart. (7) Unabhängig von den Bestimmungen unter Ziffer 5. (8) ist PAYONE bei Zahlungsverzug des Vertragspartners nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen. Dies gilt nicht, wenn sich der Vertragspartner nur mit einem unwesentlichen Teil in Verzug befindet. Bei wiederholtem Zahlungsverzug mit einem nicht nur unwesentlichen Teil ist PAYONE darüber hinaus berechtigt, vom Vertragspartner die Stellung einer Sicherheitsleistung zu verlangen. (8) Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist PAYONE vorbehaltlich eines weiteren Schadensersatzes berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils bekannt gegebenen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber in Höhe von 7 % von dem Vertragspartner zu verlangen. Handelt es sich beim Vertragspartner nicht um einen Verbraucher, ist PAYONE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils bekannt gegebenen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise, Zahlungen. BSPO_PAYONE_AGB-PAC_2020-02-13_DE (1) Die vom Vertragspartner zu entrichtenden Preise richten sich nach der im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei PAYONE gültigen Preisliste. Hat PAYONE dem Vertragspartner ein verbindliches Angebot unterbreitet, welches von den Konditionen der Preisliste abweicht, so hat dieses Vorrang. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Reisekosten und Spesen sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten und werden gesondert zu den bei PAYONE üblichen Sätzen berechnet. (2) PAYONE kann die Preise nach billigem Ermessen mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen erhöhen oder senken, insbesondere wenn PAYONE selbst von Preisanpassungen Preisanassungen Dritter (z. B. der Zulieferer, seiner Erfüllungsgehilfen oder der Transporteure) betroffen ist und seine Leistung gegenüber dem Vertragspartner noch nicht erbracht ist. Der Vertragspartner erhält für den Fall einer Preiserhöhung das innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen ab der Bekanntgabe der Preiserhöhung auszuübende Recht, den Vertrag mit einer weiteren Frist von sechs (6) Wochen zu kündigen, es sei denn, die Preiserhöhung erfolgt nachweislich ausschließlich aufgrund von Preisanpassungen Dritter im Sinne des Satzes 1 dieser Ziffer 5. 5 (2). (3) Abrechnungszeitraum ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Kalendermonat. (4) PAYONE wird im Hinblick auf die nutzungsabhängige Vergütung monatlich bis zur Mitte des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats eine Rechnung über die im Abrechnungszeitraum angefallene Vergütung erstellen. (5) Sämtliche Beträge sind mit Rechnungseingang beim Vertragspartner zur Zahlung fällig, sofern die Rechnung nicht anderweitige Fälligkeit ausweist. Der Eingang der Rechnung gilt mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ihm die Rechnung nicht oder später zugegangen ist. (6) Alle Zahlungen des Vertragspartners sind in Euro (€) zu leisten, es sei denn, die Parteien haben Zahlungen in einer anderen Währung vereinbart. (7) Unabhängig von den Bestimmungen unter Ziffer 5. Xxxxxx 5 (8) ist PAYONE bei Zahlungsverzug des Vertragspartners nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen. Dies gilt nicht, wenn sich der Vertragspartner nur mit einem unwesentlichen Teil in Verzug befindet. Bei wiederholtem Zahlungsverzug mit einem nicht nur unwesentlichen Teil ist PAYONE darüber hinaus berechtigt, vom Vertragspartner die Stellung einer Sicherheitsleistung zu verlangen. (8) Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist PAYONE vorbehaltlich eines weiteren Schadensersatzes berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils bekannt gegebenen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber in Höhe von 7 % von dem Vertragspartner zu verlangen. Handelt es sich beim Vertragspartner nicht um einen Verbraucher, ist PAYONE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils bekannt gegebenen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise, Zahlungen. (1) Die vom Vertragspartner zu entrichtenden Preise richten sich nach 5.1 Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Preiserhöhungen, insbesondere auch für im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei PAYONE gültigen PreislisteRahmen von Dauerschuldverhältnissen vereinbarte Preise, bedürfen der vertraglichen Vereinbarung. Hat PAYONE dem Vertragspartner ein verbindliches Angebot unterbreitet, welches von den Konditionen der Preisliste abweicht, so hat dieses Vorrang. Sämtliche Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Reisekosten und Spesen sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten und werden gesondert zu den bei PAYONE üblichen Sätzen berechnetausschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. (2) PAYONE kann die Preise nach billigem Ermessen mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen erhöhen oder senken, insbesondere wenn PAYONE selbst von Preisanpassungen Dritter (z. B. der Zulieferer, seiner Erfüllungsgehilfen oder der Transporteure) betroffen ist und seine Leistung gegenüber dem Vertragspartner noch nicht erbracht ist. Der Vertragspartner erhält für den Fall einer Preiserhöhung das innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen ab der Bekanntgabe der Preiserhöhung auszuübende Recht, den Vertrag mit einer weiteren Frist von sechs (6) Wochen zu kündigen, es sei denn, die Preiserhöhung erfolgt nachweislich ausschließlich aufgrund von Preisanpassungen Dritter 5.2 Sofern im Sinne Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Satzes 1 dieser Ziffer 5. Lieferanten (2)z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. (3) Abrechnungszeitraum ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Kalendermonat5.3 Der Lieferant wird AMK einen Cost Breakdown gemäß den Vorgaben des AMK Anfrageprozesses und den darin vorgesehenen Fristen zur Verfügung stellen. Darin sind die Transport- und Verpackungskosten separat auszuweisen. 5.4 Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (4einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) PAYONE wird im Hinblick auf die nutzungsabhängige Vergütung monatlich bis zur Mitte des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats eine sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung über die im Abrechnungszeitraum angefallene Vergütung erstellen. (5) Sämtliche Beträge sind mit Rechnungseingang beim Vertragspartner zur Zahlung fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen gewährt der Lieferant einen Abzug von 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Die Zahlung der Rechnung 5.5 Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, sofern wenn der Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei der Bank von AMK eingeht; für Verzögerungen durch die Rechnung am Zahlungsvorgang beteiligten Banken ist AMK nicht anderweitige Fälligkeit ausweistverantwortlich. AMK schuldet keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. 5.6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen AMK in gesetzlichem Umfang zu. AMK ist insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange AMK noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen. In diesem Fall verlängert sich die Zahlungsmöglichkeit mit 3% Skonto um den Zeitraum der Zurückbehaltung. 5.7 Der Eingang der Rechnung gilt Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen. 5.8 Nimmt AMK verfrühte Lieferungen an, beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ihm die Rechnung nicht oder später zugegangen istvereinbarten Liefertermin. (6) Alle Zahlungen des Vertragspartners 5.9 Von AMK geleistete Anzahlungen sind in Euro (€) zu leisten, es sei denn, die Parteien haben Zahlungen in einer anderen Währung vereinbartdurch selbstschuldnerische unbefristete Bankbürgschaft durch den Lieferanten abzusichern. (7) Unabhängig von den Bestimmungen unter Ziffer 5. (8) ist PAYONE bei Zahlungsverzug des Vertragspartners nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen. Dies gilt nicht, wenn sich der Vertragspartner nur mit einem unwesentlichen Teil in Verzug befindet. Bei wiederholtem Zahlungsverzug mit einem nicht nur unwesentlichen Teil ist PAYONE darüber hinaus berechtigt, vom Vertragspartner die Stellung einer Sicherheitsleistung zu verlangen. (8) Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist PAYONE vorbehaltlich eines weiteren Schadensersatzes berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils bekannt gegebenen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber in Höhe von 7 % von dem Vertragspartner zu verlangen. Handelt es sich beim Vertragspartner nicht um einen Verbraucher, ist PAYONE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils bekannt gegebenen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

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Samples: Einkaufsbedingungen