Common use of Preise, Zahlungen Clause in Contracts

Preise, Zahlungen. 2.1 Unsere Preise sind Nettopreise in EUR und verstehen sich gemäß EXW Auslieferungswerk des Liefe- ranten (Incoterms 2010®). Das Auslieferungswerk des Lieferanten wird in der jeweiligen Auftragsbes- tätigung genannt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. 2.2 Soweit sich bei einer Lieferfrist von mehr als 2 Monaten unsere Material-, Energie-, Arbeits- oder Rohstoffkosten nach Vertragsschluss aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erheblich erhö- hen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzugleichen. Sollte eine Preiserhö- hung 5 % überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zu lösen. 2.3 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unseres Bank- xxxxxx zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der unwiderrufliche Zahlungs- eingang auf unserem Konto. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber und auch nur nach schriftlicher Vereinbarung an; Bankspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig. 2.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 10 %. 2.5 Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Ge- genforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 2.6 Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, wie beispielsweise durch schleppende Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest, so können wir Sicher- heitsleistungen oder Barzahlung Zug um Zug gegen Leistung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, können wir vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurücktreten. Die Frist ist entbehrlich, wenn der Kunde zur Sicherheitsleistung er- kennbar nicht imstande ist, beispielsweise wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wurde.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise, Zahlungen. 2.1 3.1 Unsere Preise sind Nettopreise in EUR und verstehen sich gemäß EXW Auslieferungswerk des Liefe- ranten (Incoterms 2010®)sich, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Das Auslieferungswerk des Lieferanten wird in der jeweiligen Auftragsbes- tätigung genannt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestelltSkonti, Rabatte oder Boni werden nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung gewährt. 2.2 Soweit sich bei einer Lieferfrist von mehr als 2 Monaten unsere Material-, Energie-, Arbeits- oder Rohstoffkosten nach Vertragsschluss aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erheblich erhö- hen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzugleichen3.2 Von uns eingeräumte Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Sollte eine Preiserhö- hung 5 % überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zu lösen. 2.3 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unseres Bank- xxxxxx zu leisten. Maßgeblich für Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich ist der unwiderrufliche Zahlungs- eingang die entsprechende Gutschrift auf unserem Konto. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber und auch nur nach schriftlicher Vereinbarung an; Bankspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fälligGeschäftskonto. 2.4 Bei Zahlungsverzug 3.3 Zahlungen sind in EURO abzugs-, spesen- und kostenfrei an ein von uns bezeichnetes Bankinstitut zu zahlen. Vereinbarte Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sich der Kunde nicht im Verzug mit einer anderen Forderung aus unserer Geschäftsbeziehung befindet. 3.4 Wir berechnen wir Zinsen im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit zunächst Fälligkeitszinsen von 5 Prozentpunkten p.a.; ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8 9 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 10 %. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. 2.5 Der 3.5 Eingeräumte Zahlungsziele entfallen, wenn für uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden erkennbar wird oder unser Kunde kann nur aufrechnen unrichtige oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit unvollständige oder trotz Aufforderung keine Angaben über seine Ge- genforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 2.6 Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, wie beispielsweise durch schleppende Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest, so Kreditwürdigkeit macht. Ferner können wir Sicher- heitsleistungen unsere Sicherungsrechte geltend und ausstehende Lieferungen von der Leistung angemessener Sicherheit oder Barzahlung der Bezahlung Zug um Zug gegen Leistung verlangenLieferung abhängig machen. Kommt Verweigert der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachdiese, können wir, soweit wir vom unsere Leistung noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages erbracht haben, vom Vertrag zurücktreten. Die Frist ist entbehrlich, wenn ohne dass der Kunde hieraus Rechte herleiten kann. 3.6 Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Sicherheitsleistung er- kennbar nicht imstande istTilgung der ältesten fälligen Rechnungsposten einschließlich der angefallenen Zinsen und Kosten zu verwenden in der Reihenfolge: Kosten, beispielsweise wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wurdeZinsen, Hauptforderung.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Preise, Zahlungen. 2.1 Unsere 4.1 Falls nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise sind Nettopreise ab Werk Blumberg in EUR und verstehen sich gemäß EXW Auslieferungswerk des Liefe- ranten (Incoterms 2010®)Euro zuzüglich MwSt. Das Auslieferungswerk des Lieferanten wird in der jeweiligen Auftragsbes- tätigung genannt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestelltjeweils gesetzlichen Höhe. 2.2 4.2 Soweit sich bei einer Lieferfrist wir Stornierungen aus Kulanzgründen im Einzelfall schriftlich zustim- men, erheben wir hierfür eine Stornierungspauschale in Höhe von mehr als 2 Monaten unsere Material-, Energie-, Arbeits- oder Rohstoffkosten nach Vertragsschluss aus Gründen5 % des stor- nierten Umsatzes. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die uns durch die Stornie- rung zusätzlich entstandenen Kosten zu erstatten. Entsprechendes gilt für die von dem Besteller veranlasste Änderung von Verträgen, soweit wir nicht zu vertreten mit dieser aus Kulanzgründen einverstanden sind. 4.3 Die Zahlungen haben, erheblich erhö- henfalls nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigtbinnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen, die vereinbarten Preise entsprechend anzugleichen. Sollte eine Preiserhö- hung 5 % überschreitenvorausgesetzt, hat der Kunde das Recht, sich hat die Ware und die Rechnung innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zu lösen. 2.3 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen 10 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unseres Bank- xxxxxx zu leistendem auf das Rech- nungsdatum folgenden Tag, erhalten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der unwiderrufliche Zahlungs- eingang die Gutschrift auf unserem Konto. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber und auch nur nach schriftlicher Vereinbarung an; Bankspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fälligeinem unserer Geschäftskonten. 2.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe 4.4 Sollten sich die Material- und Transportkosten der von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatzuns für die Produktion der Liefergegenstände benötigten Vormaterialien und/oder Zulieferteile nachweislich um mehr als 5 % gegenüber den Material- und Transportkosten bei Vertragsbe- ginn/Angebotserstellung bzw. gegenüber der letzten Preisvereinbarung erhöhen, mindestens jedoch 10 %so erfolgt eine den veränderten Verhältnissen entsprechende Neufestsetzung des Lieferpreises durch uns unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsteile entsprechend § 315 BGB. 2.5 4.5 Werden wir selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig durch unsere Unterlieferan- ten beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Unterlieferanten rechtzeitig deckungs- gleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können von dem betreffenden Teilvertrag zurücktreten. Wir sind verpflich- tet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unter- richten und eventuell schon gezahlte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Eine Haftung für Verzugsschäden ist in den vorgenannten Fällen des von uns nicht zu vertretenden Lieferengpasses ausgeschlossen. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Störungen in der Belieferung durch unsere Unterlieferanten, wenn und soweit wir diese Störung zu vertreten haben. 4.6 Der Kunde kann nur aufrechnen ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machenmit Gegenan- sprüchen aufzurechnen, soweit seine Ge- genforderungen unbestritten falls diese nicht aus demselben Vertragsverhältnis resul- tieren oder rechtskräftig festgestellt mangelbedingt sind. 2.6 Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, wie beispielsweise durch schleppende Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest, so können wir Sicher- heitsleistungen oder Barzahlung Zug um Zug gegen Leistung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, können wir vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurücktreten. Die Frist ist entbehrlich, wenn der Kunde zur Sicherheitsleistung er- kennbar nicht imstande ist, beispielsweise wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Aufrechnung des Kunden beantragt wurdewegen von ihm behaupteter, aber von uns nicht anerkannter Sachmängel unserer Lieferungen ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestell- ten, anerkannten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise, Zahlungen. 2.1 Unsere 4.1 Falls nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise sind Nettopreise ab Werk Blumberg in EUR und verstehen sich gemäß EXW Auslieferungswerk des Liefe- ranten (Incoterms 2010®)Euro zuzüglich MwSt. Das Auslieferungswerk des Lieferanten wird in der jeweiligen Auftragsbes- tätigung genannt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestelltjeweils gesetzlichen Höhe. 2.2 4.2 Soweit wir Stornierungen aus Kulanzgründen im Einzelfall schriftlich zustim- men, erheben wir hierfür eine Stornierungspauschale in Höhe von 5 % des stornierten Netto-Umsatzes. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die uns durch die Stornierung zusätzlich entstandenen Kosten zu erstatten. Entsprechendes gilt für die von dem Kunden veranlasste Änderung von Verträgen, soweit wir mit dieser aus Kulanzgründen einverstanden sind. 4.3 Die Zahlungen haben, falls nichts anderes vereinbart ist, binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zu erfolgen. Maßgeblich für die Recht- zeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf einem unserer Geschäftskonten. Erfüllungsort für die Zahlungen ist unser Firmensitz in Wien, Österreich. 4.4 Sollten sich bei einer Lieferfrist die Material- und Transportkosten der von uns für die Produktion der Liefergegenstände benötigten Vormaterialien und/oder Zulieferteile nach- weislich um mehr als 2 Monaten unsere Material-, Energie-, Arbeits- oder Rohstoffkosten nach Vertragsschluss aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erheblich erhö- hen5 % gegenüber den Material- und Transportkosten ab An- gebotserstellung erhöhen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzugleichen. Sollte eine Preiserhö- hung 5 % überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 Wochen den Preis nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zu lösenbilligem Ermessen verbindlich festzusetzen. 2.3 Zahlungen 4.5 Werden wir selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig durch unsere Unterlieferanten beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Unterlieferanten rechtzeitig deckungs- gleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können von dem betreffenden Teilvertrag zurücktreten. Wir sind innerhalb ver- pflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und eventuell schon gezahlte Gegenleistungen des Kunden unver- züglich zu erstatten. Eine Haftung für Verzugsschäden ist in den vorgenannten Fällen des von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unseres Bank- xxxxxx uns nicht zu leistenvertretenden Lieferengpasses ausgeschlossen. Maßgeblich Die vorstehende Regelung gilt nicht für die Rechtzeitigkeit Störungen in der Zahlung ist der unwiderrufliche Zahlungs- eingang auf unserem Konto. Schecks Belieferung durch unsere Unterlieferanten, wenn und Wechsel nehmen soweit wir nur zahlungshalber und auch nur nach schriftlicher Vereinbarung an; Bankspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fälligdiese Störung verschuldet haben. 2.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe 4.6 Die Zurückbehaltung und die Aufrechnung von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 10 %. 2.5 Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Ge- genforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 2.6 Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit Ansprüchen des Kunden, wie beispielsweise durch schleppende Zahlungsweiseein- schließlich solcher aus Mängeln unserer Lieferung gegen Ansprüche von uns aus diesem Vertrag sind ausgeschlossen, Zahlungsverzugsofern es sich bei Aufrechnung nicht um Ansprüche des Kunden, Wechsel- die gerichtlich festgestellt oder Scheckprotestvon uns ausdrücklich anerkannt wurden, so können wir Sicher- heitsleistungen handelt. 4.7 Wir sind berechtigt, trotz entgegenstehender Widmung des Kunden Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelau- fenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Erbrachte Teillieferungen sind mit dem Betrag fällig, der dieser Teillieferung entspricht. 4.8 Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- oder Barzahlung Zug um Zug gegen Leistung verlangenNichterfüllungs- schadens bleibt vorbehalten. Kommt Im Falle des Verzuges ist der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachverpflichtet, können wir vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurücktreten. Die Frist ist entbehrlichuns sämtliche aus der Geltendmachung unserer Forderung resultierenden Kos- ten (insbesondere Mahnspesen und Gebühren), wenn welche zur zweckentsprechen- den Betreibung und Einbringung der Forderung notwendig waren, zu ersetzen. 4.9 Ist der Kunde zur Sicherheitsleistung er- kennbar nicht imstande istmit einer Zahlung länger als zwei Wochen in Verzug, beispielsweise wenn die Eröffnung hat er seine Zahlungen eingestellt oder wird nach Abschluss des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Vertrages aus sonstigen Umständen erkennbar, dass unsere Forderungen wegen mangelnder Leistungs- fähigkeit des Kunden beantragt wurdegefährdet sind, sind wir berechtigt, unsere Forderungen aus sämtlichen Verträgen sofort fällig zu stellen, weitere Lieferungen einzustel- len, Sicherheiten zu verlangen und Vorauszahlung zu fordern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Preise, Zahlungen. 2.1 Unsere 4.1. Falls nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise sind Nettopreise ab Werk Donaueschingen in EUR und verstehen sich gemäß EXW Auslieferungswerk des Liefe- ranten (Incoterms 2010®)Euro zuzüglich MwSt. Das Auslieferungswerk des Lieferanten wird in der jeweiligen Auftragsbes- tätigung genanntjeweils gesetzlichen Höhe. 4.2. Soweit wir Stornierungen aus Kulanzgründen im Einzelfall schriftlich zustimmen, erheben wir hierfür eine Stornierungspauschale in Höhe von 5% des stornierten Umsatzes. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die uns durch die Stornierung zusätzlich entstandenen Kosten zu erstatten. Entsprechendes gilt für die von dem Besteller veranlasste Änderung von Verträgen, soweit wir mit dieser aus Kulanzgründen einverstanden sind. 4.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. 2.2 Soweit sich bei einer Lieferfrist von mehr als 2 Monaten unsere Material-, Energie-, Arbeits- oder Rohstoffkosten nach Vertragsschluss aus Gründen, die wir nicht zu vertreten Zahlungen haben, erheblich erhö- henfalls nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigtbinnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen, die vereinbarten Preise entsprechend anzugleichen. Sollte eine Preiserhö- hung 5 % überschreitenvorausgesetzt, hat der Kunde das Recht, sich hat die Ware und die Rechnung innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zu lösen. 2.3 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen 10 Tagen, gerechnet ab dem auf das Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unseres Bank- xxxxxx zu leistenfolgenden Tag, erhalten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der unwiderrufliche Zahlungs- eingang die Gutschrift auf unserem Konto. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber und auch nur nach schriftlicher Vereinbarung an; Bankspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fälligeinem unserer Geschäftskonten. 2.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe 4.4. Sollten sich die Material- und Transportkosten der von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatzuns für die Produktion der Liefergegenstände benötigten Vormaterialien und/oder Zulieferteile nachweislich um mehr als 5% gegenüber den Material- und Transportkosten bei Vertragsbeginn/Angebotserstellung bzw. gegenüber der letzten Preisvereinbarung erhöhen, mindestens jedoch 10 %so erfolgt eine den veränderten Verhältnissen entsprechende Neufestsetzung des Lieferpreises durch uns unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsteile entsprechend § 315 BGB. 2.5 4.5. Werden wir selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig durch unsere Unterlieferanten beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Unterlieferanten rechtzeitig deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können von dem betreffenden Teilvertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und eventuell schon gezahlte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Eine Haftung für Verzugsschäden ist in den vorgenannten Fällen des von uns nicht zu vertretenden Lieferengpasses ausgeschlossen. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Störungen in der Belieferung durch unsere Unterlieferanten, wenn und soweit wir diese Störung zu vertreten haben. 4.6. Der Kunde kann nur aufrechnen ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machenmit Gegenansprüchen aufzurechnen, soweit seine Ge- genforderungen unbestritten falls diese nicht aus demselben Vertragsverhältnis resultieren oder rechtskräftig festgestellt mangelbedingt sind. 2.6 Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, wie beispielsweise durch schleppende Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest, so können wir Sicher- heitsleistungen oder Barzahlung Zug um Zug gegen Leistung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, können wir vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurücktreten. Die Frist ist entbehrlich, wenn der Kunde zur Sicherheitsleistung er- kennbar nicht imstande ist, beispielsweise wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Aufrechnung des Kunden beantragt wurdewegen von ihm behaupteter aber von uns nicht anerkannter Sachmängel unserer Lieferungen ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.

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