Preise, Zahlungsbedingungen, Lieferung Musterklauseln

Preise, Zahlungsbedingungen, Lieferung. 3.1. Alle von OPUNITY auf der Plattform angeführten Preise sind – sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist – inklusive der in Österreich jeweils geltenden Umsatzsteuer zu verstehen. Die Liefer- und Versandkosten sind nicht in den angeführten Preisen enthalten und werden geson- dert ausgewiesen.
Preise, Zahlungsbedingungen, Lieferung. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die vereinbarten Preise die vom AN dem AG in Rechnung gestellt werden. Der AN ist an den von ihm genannten Angebotspreis insofern gebunden, als vom AG keine weiteren als die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen gefordert und erbracht wurden. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, zuzüglich der am Liefertag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich eventueller Versand- und Frachtkosten (entfällt bei Leistung per Download). Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis netto, ohne Abzug, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen. Ist in der Auftragsbestätigung ein Skontoabzug vereinbart worden, wird dieser Skontoabzug nur gewährt, sofern uns gegenüber keine anderen fälligen Zahlungsverpflichtungen bestehen. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der AG bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Befindet sich der AG in Zahlungsverzug, so ist der AN berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Verpflichtung des AG zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Im Falle der Auslandslieferung trägt der AG eventuell anfallende Zölle. Bei Zahlungsverzug oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AG, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen zurück zu behalten und alle Rechte aus Eigentumsvorbehalt auszuüben. Aufrechnung seitens des AG sind nur dann an erkennbar, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom AN schriftlich anerkannt sind und es sich nicht um Ansprüche auf Herstellung oder Mangelbeseitigung handelt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der AG nur insofern befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der AN kann Teilleistungen erbringen, soweit diese für den AG sinnvoll nutzbar sind. Die Einhaltung der vereinbarten Leistung ist abhängig von einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung solcher im Vertrag vereinbarten Verpflichtungen des AN. Bei Annahmeverzug seitens des AG bzw. Verletzung vereinbarter Mitwirkungspflichten ist der AG verpflichtet Schadensersatz zu leisten. In diesem Falle geht auch die Gefahr des zufälligen Unterganges / Verschlechterung des Leistungsgegenstandes mit dem...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.