Preisnachlässe Musterklauseln

Preisnachlässe. (§§ 14 und 16 VOB/B) 15.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
Preisnachlässe. (§§ 14 und 16 VOB/B)
Preisnachlässe. 25. Rechnungen
Preisnachlässe. Für Zusatzbett im Doppelzimmer a) Kinderermäßigung: unter Jahre: Gitterbett/Verpflegung obligatorisch Saison.... Saison.... Saison.... Saison.... von ...... bis ...... Jahre von ...... bis ...... Jahre b) Zusatzbettenermäßigung: Saison.... Saison.... Saison.... Saison.... Ermäßigung für Zusatz- bett im Dop- pelzimmer
Preisnachlässe. (§ 14 und § 16 VOB/B) Soweit nichts anderes vereinbart, bezieht sich ein als vom Hundert-Satz angebotener Preisnachlass auf die Abrechnungssummen (netto) der Vertragsleistung und gilt auch für Nachtragsleistungen. Dies gilt auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- oder Auftragssumme bezogen ist. Der Preisnachlass wird bei den Zahlungen ohne besondere Ankündigung abgesetzt. Ein Pauschalnachlass wird in Prozentsätze umgerech- net und wie ein als vom Hundert-Satz angebotener Preisnachlass nach den vorstehenden Regelungen der Sätze 1 bis 3 behandelt.
Preisnachlässe. (§§ 15 u. 17)
Preisnachlässe. 1.4.1 Der Preisnachlass für eine Leistung gilt auch für Vertrags- anpassungen unter Ausübung des Leistungsänderungsrechts sowie Mehr- und Minderleistungen. 1.4.2 Werden Skonti ohne Angabe eines Zahlungsziels angebo- ten, so gelten sie als Preisnachlässe.
Preisnachlässe. 1.3.1 Der Preisnachlass für eine Leistung gilt auch für Teil-, Mehr- und Minderleistungen. 1.3.2 Werden Skonti ohne Angabe eines Zahlungsziels ange- boten, so gelten sie als Preisnachlässe.
Preisnachlässe. Absätze 1 und 2 des Zollkodex)