Preisänderung. Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz- Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, kann sich das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preisänderung. Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz- Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, kann sich ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preisänderung. Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz- Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, kann sich das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preisänderung. Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, VersicherungsprämienVersicherungs- prämien, Kfz- Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, kann sich ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Ausreichend für die Geltendmachung veränderter Lohnkosten ist eine entsprechende Bestätigung des BDWS.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preisänderung. Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz- Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, kann sich ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preisänderung. Im Falle der Veränderung/Neueinführung Veränderung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz- Betriebskosten, Lohnkosten und LohnnebenkostenLohnkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, kann sich ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hathaben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und AbgabenUmsatzsteuer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preisänderung. Im Falle der Veränderung/Veränderung/ Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz- Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, kann sich das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben.
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Samples: Mietvertrag
Preisänderung. Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, VersicherungsprämienVersiche- rungsprämien, Kfz- Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, kann sich ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der LohnkostenLohn- kosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Ausreichend für die Geltendmachung veränderter Lohnkosten ist eine entsprechende Bestätigung des BDWS.
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