Änderung des Vertrages. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der vorherigen Schriftform.
Änderung des Vertrages. (1) Verlangt der Kunde eine Änderung des Umfangs oder Inhalts des Vertrages oder der Vorgehens- oder Arbeitsweise, wird er dies ED schriftlich unter Xxxxxx sämtlicher für die Beurteilung des Änderungsverlangens notwendigen Informationen mitteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob Änderungen durch Umstände erforderlich werden, die vom Kunden zu vertreten sind oder nicht.
(2) ED wird das Änderungsverlangen prüfen und dem Kunden möglichst binnen 10 Werktagen mitteilen, ob die gewünschten Änderungen ohne Einfluss auf die wirtschaftlichen und technischen Parameter des Auftrags umgesetzt werden können.
(3) Sollten die vom Kunden gewünschten Änderungen Einfluss auf den Umfang, die Vergütung oder den Zeitplan etc. haben, unterbreitet ED dem Kunden möglichst innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ein Änderungsangebot. Nimmt der Kunde das Änderungsangebot binnen 3 Werktagen an, ändert sich der Vertrag entsprechend. Lehnt der Kunde das Angebot ab oder reagiert er nicht, wird die Leistung, sofern ED dies zumutbar ist, gemäß dem Änderungsverlangen ausgeführt und der sofort bzw. entsprechend getroffener Entgeltabsprachen fällige modifizierte Entgeltanspruch von ED bemisst sich nach der Billigkeit (im Sinne von § 315 BGB). Ist der geänderte Umfang ED nicht zumutbar, hat ED ein Rücktritts- und Schadensersatzrecht mit allen weiteren gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen.
Änderung des Vertrages. (1) Wir sind berechtigt, in den vertraglich vereinbarten Fällen vertragliche Bestimmungen nach billigem Ermessen und unter den weiteren vertraglichen Voraussetzungen gemäß dem nachfolgenden Verfahren anzupassen.
(2) Wir bieten dem Kunden zur Anpassung der vertraglichen Bestimmungen rechtsverbindlich eine Änderung des Vertrages an (Anpassungsmitteilung).
(3) Im Falle einer Anpassung der vereinbarten Vergütung bei Leistungen, die wir auf Grundlage eines Dauerschuldverhält- nisses (z.B. eines Software-Pflegevertrages) erbringen, gilt Folgendes: Wir dürfen die vereinbarte Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der unter dem nachfolgenden Absatz bezeichnete Index geändert hat (Änderungs- rahmen). Im Falle der ersten Preisanpassung ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeit- punkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Im Falle weiterer Anpassungen der Vergütung ist für den Änderungsrah- men die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungsmitteilung zuletzt veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungsmitteilung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie“ (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16, Reihe 2.4, Gruppe J 62) maßgeblich. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statisti- schen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet. Bei der Anpassung der Vergütung sind wir berechtigt, die so be- rechneten Ergebnisse kaufmännisch bis auf zwei Nachkommastellen zu runden.
(4) Im Falle der Änderung sonstiger Vertragsbedingungen dürfen keine Bestimmungen geändert werden, welche das Äqui- valenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung zu unserem Vorteil verändern oder welche für den Kunden aus anderen Gründen nicht zumutbar sind.
(5) Die Anpassungsmitteilung muss insbesondere folgende Informationen enthalten:
a) den Inhalt der angebotenen Änderung des Vertrages;
b) das Änderungsdatum (d.h....
Änderung des Vertrages. A5.1 Die Gesellschaft kann mit Wirkung ab der folgenden Versiche- rungsperiode den Vertrag anpassen (z.B. Prämien, Selbstbehalte, Versicherungsbedingungen und gesetzliche Änderungen). A5.2 Sie gibt dem Versicherungsnehmer die Änderungen spätestens 90 Tage vor Ablauf der Versicherungsperiode bekannt. Ist der Versi- cherungsnehmer damit nicht einverstanden, kann er den von der Änderung betroffenen Teil oder den ganzen Vertrag auf Ende der Versicherungsperiode kündigen. Die Kündigung ist gültig, wenn sie spätestens am letzten Tag der Versicherungsperiode bei der Ge- sellschaft eintrifft. A5.3 Nicht zur Kündigung berechtigen Änderungen von Prämien oder Selbstbehalten gesetzlich geregelter Deckungen (z.B. in der Ele- mentarschadenversicherung), wenn eine Bundesbehörde diese vorschreibt. A5.4 Unterlässt der Versicherungsnehmer die Kündigung, so gilt dies als Zustimmung zur Anpassung des Vertrages. A5.5 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Änderung des Vertrages. Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen so- wie des Online Banking-Dienstleistungsangebotes vor. Eine solche wird dem Kunden für sich und für die Benutzer schriftlich oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt und gilt ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe, auf jeden Fall aber mit der nächsten Nut- zung der Online Banking-Dienstleistung als genehmigt.
Änderung des Vertrages. Wie und wann wir die Vertragsbedingungen ändern können, und was Sie in diesem Zusammenhang tun können
Änderung des Vertrages. Wie und wann wir die Vertragsbedingungen ändern können, und was Sie in diesem Zusammenhang tun können
10.1. MoneyToPay kann Ihnen Änderungen der Vertragsbedingungen oder der Höhe der Gebühren für Dienstleistungen vorschlagen und neue Gebühren für Dienstleistungen festlegen.
10.2. Wenn die Änderungen für Sie ungünstig sind, werden wir Sie auf dem von Ihnen angegebenen elektronischen Weg informieren. Wir werden dies innerhalb der folgenden Fristen tun:
10.3. Wenn die Änderungen für Sie günstig sind, können wir sie sofort anwenden.
10.4. Wenn Sie mit der Ihnen mitgeteilten Änderung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, der Änderung zu widersprechen, indem Sie die sofortige und kostenlose Beendigung (Kündigung) des Vertrags erklären. Sie können eine solche Kündigung von dem Zeitpunkt an erklären, zu dem Sie die Mitteilung über die vorgeschlagene Änderung erhalten, bis zum Inkrafttreten der Änderung. Die Kündigung des Vertrags wird 24 Stunden nach Ihrer Erklärung wirksam, und die vorgeschlagene Änderung tritt nicht in Kraft.
10.5. Wir gehen davon aus, dass Sie die von uns vorgeschlagene Änderung akzeptieren, wenn Sie uns nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens Ihren Widerspruch (und damit Ihre Absicht, den Vertrag zu kündigen) mitteilen.
Änderung des Vertrages. 13.1 Belimo behält sich das Recht vor die Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung jederzeit einseitig anzupassen. Änderungen werden dem Lieferanten vorgängig mitgeteilt.
Änderung des Vertrages. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden jedoch unwirksame Bestimmungen unverzüglich durch solche Vereinbarung ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
Änderung des Vertrages. (1) HK hat jederzeit das Recht, Änderungen der Hauptleistung hinsichtlich Qualität, Menge, Design, Gewicht oder sonstiger Ausführung der Leistung, sowie der Leistungs- und Erfüllungsmodalitäten zu verlangen, sofern die Änderung nicht offensichtlich verkehrsuntypisch oder dem Lieferanten offensichtlich unzumutbar ist.
(2) Sollten die von HK gewünschten Änderungen Einfluss auf den Umfang, die Vergütung oder den Zeitplan etc. haben, unterbreitet der Lieferant HK möglichst innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ein Änderungsangebot. Nimmt HK das Änderungsangebot binnen 10 Werktagen an, ändert sich der Vertrag entsprechend. Lehnt HK das Angebot ab oder reagiert sie nicht, wird die Leistung, sofern dem Lieferant dies zumutbar ist, inhaltlich gemäß dem Änderungsverlangen im Wege der Vorleistung ausgeführt und der modifizierte Entgeltanspruch des Lieferanten bemisst sich gemäß den konkreten Umständen nach der Billigkeit (im Sinne von § 315 BGB). Ist die geänderte Ausführung der Leistung dem Lieferant nicht zumutbar, hat er unter Ausschluss weiterer Rechte und Ansprüche ein Rücktrittsrecht, mit Ausnahme des vereinbarten Entgeltanspruchs für die bereits vollständig und ordnungsgemäß erbrachten Leistungen (bei Pauschalpreis ist HK eine entsprechende nachvollziehbare Kalkulation vorzulegen).
(3) Verlangt der Lieferant eine Änderung des Umfangs oder Inhalts des Vertrages oder der Vorgehens- oder Arbeitsweise oder -zeit, wird er dies HK schriftlich unter Angabe sämtlicher für die Beurteilung des Änderungsverlangens notwendigen Informationen mitteilen. HK wird das Änderungsverlangen prüfen und dem Lieferanten möglichst binnen 10 Werktagen mitteilen, ob die gewünschten Änderungen ohne Einfluss auf die wirtschaftlichen und technischen Parameter des Auftrags vollzogen werden können. Sind die Änderungen HK zumutbar, bestimmt HK nach der Billigkeit (§ 315 BGB) eventuelle dementsprechende Änderungen betreffend das Entgelt oder weitere Umstände des geschäftlichen Austausches. Sind die Änderungen HK nicht zumutbar, ist der Auftrag nach den ursprünglichen Festlegungen auszuführen und, wenn dem Lieferant dies nicht möglich ist, hat HK alle gesetzlichen und rechtlichen Ansprüche und Rechte, die für einen solchen Fall im deutschen Recht vorgesehen sind.