Preisänderung. 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte. Pneu = Palt * (0,25 * Sneu/Salt + 0,20 * Lneu/Lalt + 0,10 * Hneu/Halt + 0,20 * Mneu/Malt + 0,25 * Gneu/Galt) GPBasis 2024 = 24,85 €/Monat * (0,078 + 0,2875 + 0,212 + 0,214 + 0,25) = 25,89 €/Monat (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) APBasis 2024 = 9,39 ct/kWh * (0,078 + 0,2875 + 0,212 + 0,214 + 0,25) = 9,78 ct/kWh (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) Pneu = neuer Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Palt = alter Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Sneu = neuer Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Salt = alter Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Hneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0453001100) Halt = alter Index, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0453001100) Mneu = neuer Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Malt = alter Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Gneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: Erdgas, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0452103000) Galt = alter Index, Energiepreisentwicklung: Erdgas, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0452103000) Datenquelle: Preisindizes des Statistischen Bundesamts, veröffentlicht unter: xxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxx 2.2 Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen. 2.3 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann das FVU hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Abgabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist das FVU zu einer Weitergabe verpflichtet. 2.4 Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, die Belieferung oder die Verteilung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, ist das FVU verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.
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Preisänderung. 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte. Pneu = Palt * (0,25 * Sneu/Salt + 0,20 * Lneu/Lalt + 0,10 * Hneu/Halt + 0,20 0,25 * Mneu/Malt + 0,25 0,50 * GneuFWneu/GaltFWalt) GPBasis 2024 GP2023 = 24,85 21,33 €/Monat * (0,078 0,62 + 0,2875 0,26 + 0,212 + 0,214 + 0,250,27) = 25,89 24,47 €/Monat (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) APBasis 2024 AP2023 = 9,39 7,17 ct/kWh * (0,078 0,62 + 0,2875 0,26 + 0,212 + 0,214 + 0,250,27) = 9,78 8,22 ct/kWh (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) Pneu = neuer Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Palt = alter Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Sneu = neuer Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Salt = alter Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Hneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0453001100) Halt = alter Index, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0453001100) Mneu = neuer Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Malt = alter Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Gneu FWneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasFernwärme, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000455002200) Galt FWalt = alter Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasFernwärme, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000455002200) Datenquelle: Preisindizes des Statistischen Bundesamts, veröffentlicht unter: xxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxx
2.2 Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen.
. 2.3 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann das FVU hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Abgabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist das FVU zu einer Weitergabe verpflichtet.
. 2.4 Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, die Belieferung oder die Verteilung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, ist das FVU verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag
Preisänderung. 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte. Pneu = Palt * (0,25 * Sneu/Salt + 0,20 * Lneu/Lalt + 0,10 * Hneu/Halt + 0,20 0,25 * Mneu/Malt + 0,25 0,50 * GneuFWneu/GaltFWalt) GPBasis 2024 = 24,85 19,22 €/Monat * (0,078 0,268 + 0,2875 0,265 + 0,212 + 0,214 + 0,250,55) = 25,89 20,82 €/Monat (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) APBasis 2024 = 9,39 7,56 ct/kWh * (0,078 0,268 + 0,2875 0,265 + 0,212 + 0,214 + 0,250,55) = 9,78 8,19 ct/kWh (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) Pneu = neuer Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Palt = alter Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Sneu = neuer Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Salt = alter Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Hneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0453001100) Halt = alter Index, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0453001100) Mneu = neuer Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Malt = alter Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Gneu FWneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasFernwärme, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000455002200) Galt FWalt = alter Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasFernwärme, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000455002200) Datenquelle: Preisindizes des Statistischen Bundesamts, veröffentlicht unter: xxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxx
2.2 Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen.
2.3 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann das FVU hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Abgabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist das FVU zu einer Weitergabe verpflichtet.
2.4 Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, die Belieferung oder die Verteilung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, ist das FVU verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.
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Preisänderung. 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Der Arbeitspreis sind variable Preiseist ein variabler Preis. Sie Er bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu, erstmalig zum 01.01.2036. Unter Beachtung der zurückliegenden Jahre wird eine maximale Anpassung von 3 % pro Jahr berücksichtigt, Preissenkungen gehen nicht verloren. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres Jahres von Oktober bis September für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres Basisjahres 2026 für mit „alt0“ gekennzeichnete Indexwerte. Pneu Für Preisanpassungen ab 01.01.2037 wird das Basisjahr auf 2036 geändert, die Deckelung von 3 % pro Jahr entfällt. Die Formel zur Berechnung wurde gemeinsam mit der Stadt Südliches-Anhalt entwickelt.
2.1 Arbeitspreis APneu = Palt AP0 * (0,15 * WWneu/WW0 + 0,25 * Mneu/M0 + 0,1 * Lneu/L0 + 0,25 * STneu/ST0 + 0,25 * Sneu/Salt + 0,20 * Lneu/Lalt + 0,10 * Hneu/Halt + 0,20 * Mneu/Malt + 0,25 * Gneu/GaltS0) GPBasis 2024 P0 = 24,85 €/Monat * Basisjahr (0,078 + 0,2875 + 0,212 + 0,214 + 0,252026) = 25,89 €/Monat (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) APBasis 2024 = 9,39 ct/kWh * (0,078 + 0,2875 + 0,212 + 0,214 + 0,25) = 9,78 ct/kWh (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) Pneu APneu = neuer Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Palt AP0 = alter Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Sneu WWneu = neuer Wärmepreisindex, (61111-0006, Sonderpositionen: CC13-77) WW0 = Wärmepreisindex Basisjahr 2026, (61111-0006, Sonderpositionen: CC13-77) Mneu = neuer Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher gewerblicher Produkte: Maschinen, (6121161241-0003; LWPR0004, 2-Steller: GP09-28) Salt M0 = alter IndexIndex Basisjahr 2026, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher gewerblicher Produkte: Maschinen, (6121161241-0003; LWPR0004, 2-Steller: GP09-28) Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und DienstleistungsbereichGewerbe, (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt L0 = alter LohnpreisindexLohnpreisindex Basisjahr 2026, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und DienstleistungsbereichGewerbe, (62361-0016, WZ08-B-S) Hneu STneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: leichtes HeizölStrom, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04530011000451010000) Halt ST0 = alter IndexIndex Basisjahr 2026, Energiepreisentwicklung: leichtes HeizölStrom, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04530011000451010000) Mneu Sneu = neuer Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse)Elektrischer Strom, bei Abgabe an gewerbliche Anlagen, (61241-0004, 26-Steller: GP09-28GP09- 351113) Malt S0 = alter IndexIndex Basisjahr 2026, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse)Elektrischer Strom, bei Abgabe an gewerbliche Anlagen, (61241-0004, 26-Steller: GP09-28) Gneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: Erdgas, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0452103000) Galt = alter Index, Energiepreisentwicklung: Erdgas, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0452103000351113) Datenquelle: Preisindizes des Statistischen Bundesamts, veröffentlicht unter: xxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxx
2.2 Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen.
. 2.3 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann das FVU hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Abgabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist das FVU zu einer Weitergabe verpflichtet.
. 2.4 Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, die Belieferung oder die Verteilung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, ist das FVU verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.
Appears in 1 contract
Preisänderung. 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte. Pneu .
2.2 Grundpreis GPneu = Palt GPalt * (0,25 * Sneu/Salt + 0,20 0,5 * Lneu/Lalt + 0,10 0,5 * HneuIneu/Halt + 0,20 * Mneu/Malt + 0,25 * Gneu/GaltIalt) GPBasis 2024 GP2023 = 24,85 19,36 €/Monat * (0,078 0,52 + 0,2875 + 0,212 + 0,214 + 0,250,54) = 25,89 20,56 €/Monat (Gerundete Darstellung für eine bessere Lesbarkeit) APBasis 2024 = 9,39 ct/kWh * (0,078 + 0,2875 + 0,212 + 0,214 + 0,25) = 9,78 ct/kWh (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) Pneu GPneu = neuer Grund- bzw. Arbeitspreis Grundpreis in Euro netto Palt GPalt = alter Grund- bzw. Arbeitspreis Grundpreis in Euro netto Sneu = neuer Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Salt = alter Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich(B-F), (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich(B-F), (62361-0016, WZ08-B-S) Hneu Ineu = neuer Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Flüssigkeitspumpen, (61241,0004, Sonderpositionen: GP09-281-04) Ialt = alter Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Flüssigkeitspumpen, (61241,0004, Sonderpositionen: GP09-281-04)
2.3 Arbeitspreis APneu = APalt * (0,45 * FWneu/FWalt + 0,125 * VSBneu/VSBalt + 0,125 * HHSneu/HHSalt + 0,15 * Lneu/Lalt + 0,1 * Ineu/Ialt + 0,05 * XXxxx/XXxxx) XX0000 = 8,16 ct/kWh * (0,6 + 0,15 + 0,17 + 0,16 + 0,11 + 0,08) = 10,3 ct/kWh FWneu =neuer Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Fernwärme mit Dampf und Warmwasser, (61241-0004, 3-Steller: GP09-353) FWalt = alter Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Fernwärme mit Dampf und Warmwasser, (61241-0004, 3-Steller: GP09-353) HHSneu = neuer Jahresdurchschnittspreis (€/t) für Waldhackschnitzen (WG35) D gesamt HHSalt = alter Jahresdurchschnittspreis (€/t) für Waldhackschnitzen (WG35) D gesamt VSBneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: leichtes HeizölStrom, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04530011000451010000) Halt VSBalt = alter Index, Energiepreisentwicklung: leichtes HeizölStrom, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04530011000451010000) Mneu Lneu = neuer IndexLohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe (B-F), (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe (B-F), (62361-0016, WZ08-B-S) Ineu = neuer Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse)Flüssigkeitspumpen, (61241-000461241,0004, 2-StellerSonderpositionen: GP09-28281-04) Malt Ialt = alter Index, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse)Flüssigkeitspumpen, (61241-000461241,0004, 2-StellerSonderpositionen: GP09-28281-04) Gneu FGneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasFlüssiggas, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000452200200) Galt FGalt = alter Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasFlüssiggas, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000452200200) Datenquelle: Preisindizes des Statistischen Bundesamts, veröffentlicht unter: xxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxx und Preisentwicklung von C.A.R.M.E.N. e.V.
2.2 2.4 Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen.
2.3 2.5 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann das FVU hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Abgabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist das FVU zu einer Weitergabe verpflichtet.
2.4 . 2.6 Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, die Belieferung oder die Verteilung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, ist das FVU verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag
Preisänderung. 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte. Pneu = Palt * (0,25 * Sneu/Salt + 0,20 * Lneu/Lalt + 0,10 * Hneu/Halt + 0,20 0,25 * Mneu/Malt + 0,25 0,50 * GneuFWneu/GaltFWalt) GPBasis 2024 = 24,85 24,47 €/Monat * (0,078 0,27 + 0,2875 0,27 + 0,212 + 0,214 + 0,250,55) = 25,89 26,50 €/Monat (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) APBasis 2024 = 9,39 8,22 ct/kWh * (0,078 0,27 + 0,2875 0,27 + 0,212 + 0,214 + 0,250,55) = 9,78 8,90 ct/kWh (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) Pneu = neuer Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Palt = alter Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Sneu = neuer Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Salt = alter Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Hneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0453001100) Halt = alter Index, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0453001100) Mneu = neuer Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09GP19-28) Malt = alter Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09GP19-28) Gneu FWneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasFernwärme, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000455002200) Galt FWalt = alter Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasFernwärme, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000455002200) Datenquelle: Preisindizes des Statistischen Bundesamts, veröffentlicht unter: xxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxx
2.2 Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen.
. 2.3 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann das FVU hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Abgabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist das FVU zu einer Weitergabe verpflichtet.
. 2.4 Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, die Belieferung oder die Verteilung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, ist das FVU verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.
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Preisänderung. 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte. Pneu = Palt * (0,25 * Sneu/Salt + 0,20 * Lneu/Lalt + 0,10 * Hneu/Halt + 0,20 0,25 * Mneu/Malt + 0,25 0,50 * GneuFWneu/GaltFWalt) GPBasis 2024 GP2023 = 24,85 25,39 €/Monat * (0,078 0,62 + 0,2875 0,26 + 0,212 + 0,214 + 0,250,27) = 25,89 29,12 €/Monat (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) APBasis 2024 AP2023 = 9,39 7,47 ct/kWh * (0,078 0,62 + 0,2875 0,26 + 0,212 + 0,214 + 0,250,27) = 9,78 8,57 ct/kWh (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) Pneu = neuer Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Palt = alter Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Sneu = neuer Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Salt = alter Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Hneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0453001100) Halt = alter Index, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0453001100) Mneu = neuer Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Malt = alter Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Gneu FWneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasFernwärme, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000455002200) Galt FWalt = alter Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasFernwärme, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000455002200) Datenquelle: Preisindizes des Statistischen Bundesamts, veröffentlicht unter: xxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxx
2.2 Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen.
. 2.3 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann das FVU hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Abgabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist das FVU zu einer Weitergabe verpflichtet.
. 2.4 Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, die Belieferung oder die Verteilung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, ist das FVU verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag
Preisänderung. 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte. Pneu .
2.2 Grundpreis GPneu = Palt GPalt * (0,25 * Sneu/Salt + 0,20 0,5 * Lneu/Lalt + 0,10 * Hneu/Halt + 0,20 0,5 * Mneu/Malt + 0,25 * Gneu/GaltMalt) GPBasis 2024 = 24,85 17,93 €/Monat * (0,078 0,535 + 0,2875 + 0,212 + 0,214 + 0,250,54) = 25,89 19,10 €/Monat (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) APBasis 2024 = 9,39 ct/kWh * (0,078 + 0,2875 + 0,212 + 0,214 + 0,25) = 9,78 ct/kWh (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) Pneu Darin bedeuten: GPneu = neuer Grund- bzw. Arbeitspreis Grundpreis in Euro netto Palt GPalt = alter Grund- bzw. Arbeitspreis Grundpreis in Euro netto Sneu = neuer Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Salt = alter Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, Arbeitnehmer produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, Arbeitnehmer produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Hneu Mneu = neuer Index, EnergiepreisentwicklungErzeugerpreise gewerblicher Produkte: leichtes Heizöl, Index der VerbraucherpreiseMaschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (6111161241-00060004, 102-Steller: CC13GP09-045300110028) Halt Malt = alter Index, EnergiepreisentwicklungErzeugerpreise gewerblicher Produkte: leichtes Heizöl, Index der VerbraucherpreiseMaschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (6111161241-00060004, 102-Steller: CC13GP09-045300110028)
2.3 Arbeitspreis APneu = APalt * (0,5 * FWneu/FWalt + 0,25 * EGneu/EGalt + 0,1 * Mneu/Malt + 0,1 * Lneu/Lalt + 0,05 * VSBneu/VSBalt) APBasis 2024 = 10,94 ct/kWh * (0,61 + 0,227 + 0,106 + 0,107 + 0,04) = 11,92 ct/kWh (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) FWneu = neuer Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Fernwärme mit Dampf und Warmwasser, (61241-0004, 3-Steller: GP09-353) FWalt = alter Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Fernwärme mit Dampf und Warmwasser, (61241-0004, 3-Steller: GP09-353) EGneu = neuer Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Erdgas (Verteilung) EGalt = alter Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Erdgas (Verteilung) Mneu = neuer Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Malt = alter Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Gneu Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe (B-F), (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe (B-F), (62361-0016, WZ08-B-S) VSBneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasStrom, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000451010000) Galt VSBalt = alter Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasStrom, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000451010000) Datenquelle: Preisindizes des Statistischen Bundesamts, veröffentlicht unter: xxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxx
2.2 2.4 Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen.
2.3 2.5 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann das FVU hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Abgabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist das FVU zu einer Weitergabe verpflichtet.
2.4 . 2.6 Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, die Belieferung oder die Verteilung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, ist das FVU verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.
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Preisänderung. 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres Jahres von Oktober bis September für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte. Pneu .
2.2 Grundpreis GPneu = Palt GPalt * (0,25 * Sneu/Salt + 0,20 0,3 * Lneu/Lalt + 0,10 * Hneu/Halt + 0,20 0,7* Mneu/Malt + 0,25 * Gneu/GaltMalt) GPBasis 2024 = 24,85 €/Monat * (0,078 + 0,2875 + 0,212 + 0,214 + 0,25) = 25,89 €/Monat (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) APBasis 2024 = 9,39 ct/kWh * (0,078 + 0,2875 + 0,212 + 0,214 + 0,25) = 9,78 ct/kWh (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) Pneu GPneu = neuer Grund- bzw. Arbeitspreis Grundpreis in Euro netto Palt GPalt = alter Grund- bzw. Arbeitspreis Grundpreis in Euro netto Sneu Mneu = neuer Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher gewerblicher Produkte: Maschinen, (6121161241-0003; LWPR0004, 2-Steller: GP09-28) Salt Malt = alter Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher gewerblicher Produkte: Maschinen, (6121161241-0003; LWPR0004, 2-Steller: GP09-28) Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, Dienstleistungsbereich (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, Dienstleistungsbereich (62361-0016, WZ08-B-S)
2.3 Arbeitspreis APneu = APalt * (0,5 * WWneu/WWalt + 0,1 * Mneu/Malt + 0,09 Lneu/Lalt + 0,05 * HHSneu/HHSalt + 0,01 * Gneu/Galt + 0,25 * Sneu/Salt) Hneu APneu = neuer IndexArbeitspreis in Euro netto APalt = alter Arbeitspreis in Euro netto WWneu =neuer Wärmepreisindex, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, Verbraucherpreise (61111-0006, 10-StellerSonderpositionen: CC13-045300110077) Halt = WWalt= alter IndexWärmepreisindex, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, Verbraucherpreise (61111-0006, 10-StellerSonderpositionen: CC13-045300110077) Mneu = neuer Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse)Maschinen, (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Malt = alter Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse)Maschinen, (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich (62361-0016, WZ08-B-S) HHSneu = neuer Jahresdurchschnittspreis (€/t) für Waldhackschnitzel (WG35) D gesamt HHSalt = alter Jahresdurchschnittspreis (€/t) für Waldhackschnitzel (WG35) D gesamt Gneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: Erdgas, Index der Verbraucherpreise: Flüssiggas, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000452200200) Galt = alter Index, Energiepreisentwicklung: Erdgas, Index der Verbraucherpreise: Flüssiggas, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000452200200) Sneu = neuer Index, Index der Verbraucherpreise: Strom (61111-0006, 10-Steller: CC13-0451010000) Salt = alter Index, Index der Verbraucherpreise: Strom (61111-0006, 10-Steller: CC13-0451010000) Datenquelle: Preisindizes des Statistischen Bundesamts, veröffentlicht unter: xxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxx Datenquelle für Preisentwicklung bei Waldhackschnitzel von C.A.R.M.E.N. e.V.: xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx
2.2 2.4 Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen.
2.3 2.5 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann das FVU hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese dieser unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Abgabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist das FVU zu einer Weitergabe verpflichtet.
2.4 . 2.6 Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, die Belieferung oder die Verteilung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, ist das FVU verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.
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Preisänderung. 2.1 Sowohl der Grundpreis Leistungspreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte. Pneu = Palt * (0,25 0,15 * Lneu/Lalt + 0,05 * Mneu/Malt + 0,55 * FWneu/FWalt + 0,05 * Sneu/Salt + 0,20 0,2 * LneuXxxx/Lalt + 0,10 * Hneu/Halt + 0,20 * Mneu/Malt + 0,25 * Gneu/GaltXxxx) GPBasis 2024 XX0000 = 24,85 24,64 €/Monat /kW * (0,078 0,159 + 0,2875 0,054 + 0,212 0,605 + 0,214 0,05 + 0,250,196) = 25,89 26,22 €/Monat /W (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) APBasis 2024 AP2024 = 9,39 12,14 ct/kWh * (0,078 0,159 + 0,2875 0,054 + 0,212 0,605 + 0,214 0,05 + 0,250,196) = 9,78 12,92 ct/kWh (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) Pneu = neuer Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Palt = alter Grund- bzw. Arbeitspreis in Euro netto Sneu = neuer Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Salt = alter Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LWPR) Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, (62361-0016, WZ08-B-S) Hneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0453001100) Halt = alter Index, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-0453001100) Mneu = neuer Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Malt = alter Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse), (61241-0004, 2-Steller: GP09-28) Gneu FWneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasFernwärme, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000455002200) Galt FWalt = alter Index, Energiepreisentwicklung: ErdgasFernwärme, Index der Verbraucherpreise, (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000455002200) Sneu = neuer Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LANDWIRTPROD15) Salt = alter Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, (61211-0003; LANDWIRTPROD15) Hneu = neuer Jahresdurchschnittspreis (€/t) für Waldhackschnitzel (WG 35) Norden Halt = alter Jahresdurchschnittspreis (€/t) für Waldhackschnitzel (WG 35) Norden Datenquelle: Preisindizes des Statistischen Bundesamts, veröffentlicht unter: xxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxx Datenquelle für Preisentwicklung Waldhackschnitzel von C.A.R.M.E.N. e.V., veröffentlich unter: xxx.xxxxxxxx.xx.
2.2 Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen.
2.3 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann das FVU hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Abgabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist das FVU zu einer Weitergabe verpflichtet.
2.4 Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, die Belieferung oder die Verteilung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, ist das FVU verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.
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Preisänderung. 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres Jahres von Oktober bis September für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte. Pneu .
2.2 Grundpreis GPneu = Palt GPalt * (0,25 * Sneu/Salt + 0,20 0,3 * Lneu/Lalt + 0,10 * Hneu/Halt + 0,20 0,7 * Mneu/Malt + 0,25 * Gneu/GaltMalt) GPBasis 2024 = 24,85 €/Monat * (0,078 + 0,2875 + 0,212 + 0,214 + 0,25) = 25,89 €/Monat (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) APBasis 2024 = 9,39 ct/kWh * (0,078 + 0,2875 + 0,212 + 0,214 + 0,25) = 9,78 ct/kWh (Gerundete Darstellung für bessere Lesbarkeit) Pneu GPneu = neuer Grund- bzw. Arbeitspreis Grundpreis in Euro netto Palt GPalt = alter Grund- bzw. Arbeitspreis Grundpreis in Euro netto Sneu Mneu = neuer Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher gewerblicher Produkte: Maschinen, (6121161241-0003; LWPR0004, 2-Steller: GP19-28) Salt Malt = alter Index, Erzeugerpreise landwirtschaftlicher gewerblicher Produkte: Maschinen, (6121161241-0003; LWPR0004, 2-Steller: GP19-28) Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, Dienstleistungsbereich (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich, Dienstleistungsbereich (62361-0016, WZ08-B-S)
2.3 Arbeitspreis APneu = APalt * (0,2 * WPneu/WPalt + 0,15 * Mneu/Malt + 0,1 Lneu/Lalt + 0,05 * HHSneu/HHSalt + 0,5 * Sneu/Salt) Hneu APneu = neuer IndexArbeitspreis in Euro netto APalt = alter Arbeitspreis in Euro netto WPneu =neuer Wärmepreisindex, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, Verbraucherpreise (61111-0006, 10-StellerSonderpositionen: CC13-045300110077) Halt = WPalt= alter IndexWärmepreisindex, Energiepreisentwicklung: leichtes Heizöl, Index der Verbraucherpreise, Verbraucherpreise (61111-0006, 10-StellerSonderpositionen: CC13-045300110077) Mneu = neuer Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse)Maschinen, (61241-0004, 2-Steller: GP09GP19-28) Malt = alter Index, Erzeugerpreise gewerblicher Produkte: Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse)Maschinen, (61241-0004, 2-Steller: GP09GP19-28) Gneu Lneu = neuer Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich (62361-0016, WZ08-B-S) Lalt = alter Lohnpreisindex, Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich (62361-0016, WZ08-B-S) HHSneu = neuer Jahresdurchschnittspreis (€/t) für Waldhackschnitzel (WG35) D gesamt HHSalt = alter Jahresdurchschnittspreis (€/t) für Waldhackschnitzel (WG35) D gesamt Sneu = neuer Index, Energiepreisentwicklung: Erdgas, Index der Verbraucherpreise, : Strom (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000451010000) Galt Salt = alter Index, Energiepreisentwicklung: Erdgas, Index der Verbraucherpreise, : Strom (61111-0006, 10-Steller: CC13-04521030000451010000) Datenquelle: Preisindizes des Statistischen Bundesamts, veröffentlicht unter: xxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxx
2.2 Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen.
2.3 Wird die Belieferung oder die Verteilung xxxxx://xxx-xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxx Datenquelle für Preisentwicklung bei Waldhackschnitzel von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann das FVU hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Abgabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist das FVU zu einer Weitergabe verpflichtet.
2.4 Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, die Belieferung oder die Verteilung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, ist das FVU verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.C.A.R.M.E.N. e.V.: xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx
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