Preisänderungsklausel Musterklauseln

Preisänderungsklausel. Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die von uns zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien, insbesondere Papier, Druckfarbe, Energie zum Zeitpunkt der Lieferung um insgesamt mehr als 5 % steigen oder fallen sollten, hat jede Vertragspartei das Recht von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise an die aktuellen Lieferpreise herbeizuführen. Dies gilt auch bei Kostenänderungen für CO2 Zertifikate und damit vergleichbare Instrumente.
Preisänderungsklausel. Der JSP errechnet sich für jede Preisänderung nach folgender Formel: JSP=JSP0 (0,5 L + 0,5 I) in EUR Darin bedeuten: JSP : Neuer Jahresservicepreis (netto) JSP0 : Basis-Jahresservicepreis (netto) Stand 01.01.2019 für die ersten 750 l/h in Höhe von 4,34 EUR/l/h pro Jahr die folgenden 750 l/h in Höhe von 4,01 EUR/l/h pro Jahr für die folgenden 3.000 l/h in Höhe von 3,95 EUR/l/h pro Jahr für die folgenden 5.000 l/h in Höhe von 3,88 EUR/l/h pro Jahr für den weiteren Heizwasservolumen- strom in Höhe von 3,78 EUR/l/h pro Jahr L : Neuer Lohn gemäß Ziffer 6.1 L0 : Basis-Lohn gemäß Ziffer 6.1 I : Neuer Index Investitionsgüter gemäß Ziffer 6.2 I0 : Basiswert Investitionsgüter gemäß Ziffer 6.2
Preisänderungsklausel. Der Jahresverrechnungspreis (JVP) errechnet sich für jede Preisänderung nach folgender Formel: JVP=JVP0 (0,5 L + 0,5 I) L0 I0 Darin bedeuten: JVP : Neuer Jahresverrechnungspreis JVP0 : Basis-Jahresverrechnungspreis (netto) Stand 01.01.2019 für den eingebauten Zähler bis Zählergröße Qp 2,5 in Höhe von 117,07 EUR/Jahr bis Zählergröße Qp 15 in Höhe von 166,18 EUR/Jahr bis Zählergröße Qp 75 in Höhe von 266,40 EUR/Jahr bis Zählergröße Qp 150 in Höhe von 330,98 EUR/Jahr L : Neuer Lohn gemäß Ziffer 6.1 Lo : Basis-Lohn gemäß Ziffer 6.1 I : Neuer Index Investitionsgüter gemäß Ziffer 6.2 Io : Basiswert Investitionsgüter gemäß Ziffer 6.2
Preisänderungsklausel. Die Wärmepreise nach der Preisliste können jeweils zum Beginn eines Abrechnungs- zeitraums unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung bei Erzeugung, Transport und Bereitstellung der Fern- bzw. Nahwärme und entsprechend der Marktverhältnisse auf dem Wärmemarkt, unter Berücksichtigung der jeweils zur Wärmeerzeugung ein- gesetzten Brennstoffe, angepasst werden. Die Faktoren für die Preisänderung erge- ben sich aus der Preisliste in der jeweils geltenden Fassung. Tritt während der Dauer dieses Vertrages eine wesentliche Veränderung derjenigen wirtschaftlichen Verhältnisse ein, die bei der Festsetzung des Vertragsinhalts, insbe- sondere der Preise, maßgebend waren, und sind infolgedessen die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragspartner unter Berücksichtigung der Vertragsdauer in ein grobes Missverhältnis geraten, so kann der Betreiber die Anpassung des Vertrags bzw. der Preise an die geänderten Verhältnisse verlangen. Dies gilt nicht für die ersten zwei Jahre ab erstmaliger Inbetriebnahme des Versor- gungsnetzes.
Preisänderungsklausel. (1) Der Preis für die gelieferte Wärme ist veränderlich. Etwaige Änderungen werden nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften jährlich zum vereinbarten Abrechnungszeitpunkt gemäß § 7 Abs. 1 vorgenommen.
Preisänderungsklausel. Das Unternehmen ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Verbrauchs-/Beschaffungskosten oder Änderungen der Umsatzsteuer anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Xxxx ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Unternehmen in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
Preisänderungsklausel. (§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV)
Preisänderungsklausel. Zu 1.: Jahresgrund- und Arbeitspreise

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.