RECHTSVERHÄLTNISSE AN DER LIEGENSCHAFT Musterklauseln

RECHTSVERHÄLTNISSE AN DER LIEGENSCHAFT. Der Kunde versichert, Eigentümer des Grundstücks / der Grundstücke gemäß beiliegendem/r Grundbuchauszug/auszüge zuSteshetindazsu Gseriunnd(sstüiechke imAnlage μ Grundbuchauszug)zu sein. EimigeEnigtuemntummehmreerherrerer Alternativ: natürlicher oder juristischer Damit der Contracting-Vertrag gültig Der Kunde ist eine WohnungjPusereirsisgtoiesnncehtünem,r esProIenrnwseoirnndgeendm,eer inschaft. Der/dizeusutnatnedrzeeikcohmnemntd,emVuesrstrestiecrhIenrgdeesrtellt sein, WohnungseigentümerInnengemsVoerntwrsaicrgdhamfdteitrleagVltlernetrinaeg notariell oder geridchatslischdibeegVlearutbraiggtsepaZrutnsetirmümbuenrhgsaeurpktlärung der WohnungseigentümerInnen vomEriigt(eAanltnlüelamngeerInμneZnusatilms mungserklärung debrerMecithetiigget nstüinmde, rIdnineesenn) zu unterzeichnen. iugnednetünmaebrIgnensecnhloasl sen. Alternativ: Kunden abgeschlossen Hier sollten daher die Eigentümerschaft Der Kunde ist Mieter oder Nutzungsberechtigter des Grundstücks. aEnr dleegrt LeieingeenEsrckhläarftunbgzwd.esd/iedeZr ustimmung Grundstückseigentümers/-eigentümerin/nen vor, derzufolge der/diedeGsruLnidesgteüncksscehiagfetsnetüigmenetrüInm/enresn zduemm Vertragsschluss zustimmt/en und sich verpflichtet/n, im Falle der VKeürntrdaig nggekdläiertsewserVdernt.rages bei beendigung des Miet- oder Nutzungsverhältnisses die Abnahme von Wärme für das belieferte Grundstück zu den bedingungen dieses Vertrages bis zu dem in § 12 Abs. 1 genannten Enddatum fortzusetzen (Anlage μ Zustimmungserklärung der GrundstückseigentümerInnen). Der/die EigentümerIn ist dann nicht selbst zur Wärmeabnahme verpflichtet, wenn mit einem/r NachfolgemieterIn ein neuer Wärmelieferungsvertrag zu den bedingungen dieses Vertrages für den Zeitraum abgeschlossen wird, der unmittelbar nach dem Ende des Vertrages mit dem/der bisherigen MieterIn zu laufen beginnt und bis zu dem in § 12 Abs. 1 genannten Enddatum läuft. Der/die EigentümerIn verpflichtet sich, diese Eintrittspflicht auf den/die ErwerberIn im Falle der Übertragung des Eigentums am Grundstück während der Laufzeit dieses Vertrages zu übertragen. Die befugten AnsprechpartnerInnen sind auf Seiten des Kunden Name Tel: Fax: Die Liegenschaft selbst und die Rechtsverhältnisse daran sind genau darzustellen mittels: • Grundbuchauszug, Grundstücksnummer und Einlagezahl E-Mail: auf Seiten des Contractors Name Tel: Fax: E-Mail: • Skizzen und Plänen bezüglich der Lage der Liegenschaft • Urkunden, die die Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft beweisen Die Ansprechpartne...

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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

  • Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben 1.1. im Privat- und Berufsbereich 1.2. im Betriebsbereich

  • Gegenstand der Genossenschaft 2 Gegenstand (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder der Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- und Wohnflächen. (2) Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planen, errichten, erwerben, betreuen und bewirtschaften. Sie kann alle im Bereich der Gebäudewirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung und der Infrastrukturversorgung anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hierzu dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bilden. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.