RECHTSVERHÄLTNISSE AN DER LIEGENSCHAFT Musterklauseln

RECHTSVERHÄLTNISSE AN DER LIEGENSCHAFT. Der Kunde versichert, Eigentümer des Grundstücks / der Grundstücke gemäß beiliegendem/r Grundbuchauszug/auszüge zuSteshetindazsu Gseriunnd(sstüiechke imAnlage μ Grundbuchauszug)zu sein. EimigeEnigtuemntummehmreerherrerer Alternativ: natürlicher oder juristischer Damit der Contracting-Vertrag gültig Der Kunde ist eine WohnungjPusereirsisgtoiesnncehtünem,r esProIenrnwseoirnndgeendm,eer inschaft. Der/dizeusutnatnedrzeeikcohmnemntd,emVuesrstrestiecrhIenrgdeesrtellt sein, WohnungseigentümerInnengemsVoerntwrsaicrgdhamfdteitrleagVltlernetrinaeg notariell oder geridchatslischdibeegVlearutbraiggtsepaZrutnsetirmümbuenrhgsaeurpktlärung der WohnungseigentümerInnen vomEriigt(eAanltnlüelamngeerInμneZnusatilms mungserklärung debrerMecithetiigget nstüinmde, rIdnineesenn) zu unterzeichnen. iugnednetünmaebrIgnensecnhloasl sen. Alternativ: Kunden abgeschlossen Hier sollten daher die Eigentümerschaft Der Kunde ist Mieter oder Nutzungsberechtigter des Grundstücks. aEnr dleegrt LeieingeenEsrckhläarftunbgzwd.esd/iedeZr ustimmung Grundstückseigentümers/-eigentümerin/nen vor, derzufolge der/diedeGsruLnidesgteüncksscehiagfetsnetüigmenetrüInm/enresn zduemm Vertragsschluss zustimmt/en und sich verpflichtet/n, im Falle der VKeürntrdaig nggekdläiertsewserVdernt.rages bei beendigung des Miet- oder Nutzungsverhältnisses die Abnahme von Wärme für das belieferte Grundstück zu den bedingungen dieses Vertrages bis zu dem in § 12 Abs. 1 genannten Enddatum fortzusetzen (Anlage μ Zustimmungserklärung der GrundstückseigentümerInnen). Der/die EigentümerIn ist dann nicht selbst zur Wärmeabnahme verpflichtet, wenn mit einem/r NachfolgemieterIn ein neuer Wärmelieferungsvertrag zu den bedingungen dieses Vertrages für den Zeitraum abgeschlossen wird, der unmittelbar nach dem Ende des Vertrages mit dem/der bisherigen MieterIn zu laufen beginnt und bis zu dem in § 12 Abs. 1 genannten Enddatum läuft. Der/die EigentümerIn verpflichtet sich, diese Eintrittspflicht auf den/die ErwerberIn im Falle der Übertragung des Eigentums am Grundstück während der Laufzeit dieses Vertrages zu übertragen. Die befugten AnsprechpartnerInnen sind auf Seiten des Kunden Name Tel: Fax: Die Liegenschaft selbst und die Rechtsverhältnisse daran sind genau darzustellen mittels: • Grundbuchauszug, Grundstücksnummer und Einlagezahl E-Mail: auf Seiten des Contractors Name Tel: Fax: E-Mail: • Skizzen und Plänen bezüglich der Lage der Liegenschaft • Urkunden, die die Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft beweisen Die Ansprechpartne...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.