Befugnis. (a) Der Kunde sichert hiermit zu, dass er befugt ist seine verbundenen Unternehmen zu vertreten und für diese verbundenen Unternehmen Rechte und Pflichten gemäß diesem Vertrag zu begründen.
(b) Der Kunde haftet für seine verbundenen Unternehmen für alle vertraglichen Pflichten gemäß diesem Vertrag sowie des entsprechenden Statement of Work.
Befugnis. Bieter haben alle für die Erbringung der gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen notwendigen Befugnisse aufzuweisen. Zum Nachweis der Befugnis sind auf Aufforderung durch den AG folgende Urkunden vorzulegen: • Nachweis der Befugnis durch die Vorlage entsprechender Unterlagen (zB Gewerberegisterauszug; ein Auszug aus dem Firmenbuch ist hierfür nicht ausreichend) • Bieter mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Österreich haben zum Nachweis ihrer Befugnis zur Leistungserbringung auf Aufforderung durch den AG eine Urkunde über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes des Unternehmens oder die dort vorgesehene Bescheinigung vorzulegen. Nur für den Fall, dass derartige Eintragungen bzw Bescheinigungen im Herkunftsland nicht vorgesehen sind, ist eine eidesstattliche Erklärung vorzulegen. Welche Nachweise für ein bestimmtes Herkunftsland vorzulegen sind, bestimmt sich nach Anhang IX zum BVergG 2018. Der Nachweis der Befugnis des Bieters kann auch durch den Nachweis der Befugnis eines Subunternehmers oder eines sonstigen Dritten iSd § 86 BVergG erbracht werden.
Befugnis. Der Nachweis der Befugnis des Bieters kann auch durch den Nachweis der Befugnis eines Subunternehmers oder sonstigen Dritten (inkl mit dem Bieter verbundene Unternehmen) gemäß § 86 BVergG erbracht werden. In diesem Fall hat der Bieter für den Subunternehmers / sonstigen Dritten • die entsprechende Befugnis nachzuweisen, • das entsprechende Formblatt (FB3_SU) vorzulegen sowie • für jeden dieser Unternehmer die berufliche Zuverlässigkeit nachzuweisen
Befugnis. Da die Berechtigung zum Betrieb einer Trafik erst aufgrund des Abschlusses des Vergabeverfahrens verliehen wird, ist vorab kein Nachweis der Befugnis erforderlich.
Befugnis. Der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und Subunternehmer benötigt die Befugnis zum Gastgewerbebetrieb (§ 111 GewO) oder eine gleichwertige Befugnis.
Befugnis. Die PBK Geleisebau sowie das Schiedsgericht haben lediglich die Befugnis, Fragen und Differenzen über die Auslegung und Anwendung bestehender gesamtarbeitsvertraglicher Bestimmungen zu behandeln. Jeglicher Erlass neuen Rechts ist für sie ausgeschlossen und ausdrücklich den Vertragsparteien des GAV Geleisebau 2000 vorbehalten.
Befugnis. Die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim kann zur Ausübung dieser Aufgabe alle erforderlichen Maßnahmen wie im eigenen Hoheitsgebiet treffen.
Befugnis. Die Vertragsparteien des GAV Geleisebau sind verpflichtet, der PBK Geleisebau die erforderlichen Vollmachten zur Vertretung des gemeinsamen An- spruchs gemäss Artikel 357b OR zu erteilen.
Befugnis. Die Vertragsparteien dieses GAV übertragen hiermit der SPB die erforderlichen Befugnisse zur Geltendmachung des gemeinsamen Anspruchs gemäss Art. 357b OR in eigenem Namen auch in gerichtlichen Verfahren.
Befugnis. Die blue connect GmbH darf zur Erfüllung der in diesem Vertrag beschriebenen Aufgaben weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter und Sub- Unterauftragsverarbeiter) einsetzen.