Privatvermögen Musterklauseln

Privatvermögen. Volle Steuerabgeltung (Endbesteuerung), keine Steuererklärungspflichten des Anlegers A u s n a h m e n von der Endbesteuerung Eine Endbesteuerung ist ausgeschlossen:
Privatvermögen. Volle Steuerabgeltung (Endbesteuerung), keine Steuererklärungspflichten des Anlegers A u s n a h m e n von der Endbesteuerung Eine Endbesteuerung ist ausgeschlossen: Spekulationsfrist bei Veräußerung der Fondsanteile:
Privatvermögen. Als Privatvermögen gelten somit Geld und Geldeswerte (ausgenommen Geschäfts- und Sammelgelder), Sparbücher, Schmuck, (Halb-) Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen. Für die Gefahr Einbruchdiebstahl bestehen – entsprechend der Art der Aufbewahrung – Entschädigungsgrenzen (siehe Artikel 2, Punkt 3.2.3). Uhren bis zu einem Einzelwert von EUR 10.000,– (ursprünglicher Anschaffungspreis) gelten IMMER als Gebrauchsgegenstände und unterliegen somit nicht den Verwahrungsvorschriften von Schmuck. Uhren mit einem Einzelwert über EUR 10.000,– (ursprünglicher Anschaffungspreis) gelten als Schmuck - und müssen bei den Höchstgrenzen für Schmuck berücksichtigt werden.
Privatvermögen a) Volle Steuerabgeltung (Endbesteuerung), keine Steuererklärungspflichten des Anlegers
Privatvermögen a) Volle Steuerabgeltung (Endbesteuerung), keine Steuererklärungspflichten des Anlegers Von der Ausschüttung (Zwischenausschüttung) eines Kapitalanlagefonds an Anteilinhaber wird, soweit diese aus Kapitalertragssteuer (KESt)-pflichtigen Kapitalerträgen stammt, und sofern der Empfänger der Ausschüttung der Kapitalertragssteuer unterliegt, durch die inländische kuponauszahlende Stelle eine KESt in der für diese Erträge gesetzlich vorgeschriebenen Höhe einbehalten. Unter der gleichen Voraussetzung werden „Auszahlungen“ aus Thesaurierungsfonds als KESt für den im Anteilwert enthaltenen ausschüttungsgleichen Ertrag (Ausnahme: The- saurierungsfonds ohne KESt-Abzug) einbehalten. Der Privatanleger hat grundsätzlich keinerlei Steuererklärungspflichten zu beachten. Mit dem Kapitalertragsteuer- abzug sind sämtliche Steuerpflichten des Anlegers abgegolten. Der Kapitalertragsteuerabzug entfaltet die vollen Endbesteuerungswirkungen hinsichtlich der Einkommensteuer.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) ISIN absolut in % direkt zugerechnet (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) DE0005565204 71333 % 0,21 % Summe 71333 0,21 % b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Ausübungszeitraum /Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in % Wertpapierleihe Offen 1735070 5,01 % Summe 1735070 5,01 % b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -