Privatvermögen Musterklauseln

Privatvermögen. Volle Steuerabgeltung (Endbesteuerung), keine Steuererklärungspflichten des Anlegers A u s n a h m e n von der Endbesteuerung Eine Endbesteuerung ist ausgeschlossen:
Privatvermögen. Volle Steuerabgeltung (Endbesteuerung), keine Steuererklärungspflichten des Anlegers A u s n a h m e n von der Endbesteuerung Eine Endbesteuerung ist ausgeschlossen: Spekulationsfrist bei Veräußerung der Fondsanteile:
Privatvermögen a) Volle Steuerabgeltung (Endbesteuerung), keine Steuererklärungspflichten des Anlegers
Privatvermögen a) Volle Steuerabgeltung (Endbesteuerung), keine Steuererklärungspflichten des Anlegers Von der Ausschüttung (Zwischenausschüttung) eines Kapitalanlagefonds an Anteilinhaber wird, soweit diese aus Kapitalertragssteuer (KESt)-pflichtigen Kapitalerträgen stammt, und sofern der Empfänger der Ausschüttung der Kapitalertragssteuer unterliegt, durch die inländische kuponauszahlende Stelle eine KESt in der für diese Erträge gesetzlich vorgeschriebenen Höhe einbehalten. Unter der gleichen Voraussetzung werden „Auszahlungen“ aus Thesaurierungsfonds als KESt für den im Anteilwert enthaltenen ausschüttungsgleichen Ertrag (Ausnahme: The- saurierungsfonds ohne KESt-Abzug) einbehalten. Der Privatanleger hat grundsätzlich keinerlei Steuererklärungspflichten zu beachten. Mit dem Kapitalertragsteuer- abzug sind sämtliche Steuerpflichten des Anlegers abgegolten. Der Kapitalertragsteuerabzug entfaltet die vollen Endbesteuerungswirkungen hinsichtlich der Einkommensteuer.
Privatvermögen. Als Privatvermögen gelten somit Geld und Geldeswerte (ausgenommen Geschäfts- und Sammelgelder), Sparbücher, Schmuck, (Halb-) Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen. Für die Gefahr Einbruchdiebstahl bestehen – entsprechend der Art der Aufbewahrung – Entschädigungsgrenzen (siehe Artikel 2, Punkt 3.2.3). Uhren bis zu einem Einzelwert von EUR 10.000,– (ursprünglicher Anschaffungspreis) gelten IMMER als Gebrauchsgegenstände und unterliegen somit nicht den Verwahrungsvorschriften von Schmuck. Uhren mit einem Einzelwert über EUR 10.000,– (ursprünglicher Anschaffungspreis) gelten als Schmuck - und müssen bei den Höchstgrenzen für Schmuck berücksichtigt werden.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.