Probleme Musterklauseln

Probleme. Nachfolgend werden stichpunktartig Probleme aufge- führt, die die Maßnahmenumsetzung wesentlich be- einflussten: – Änderungen der Richtlinie zur forstlichen Förderung und der damit verbundenen erneuten Antragstel- lung sowie längeren Bearbeitungszeit, – komplizierte Antragstellung und Abrechnung bei In- anspruchnahme von Fördermitteln oft mit einem hohen Aufwand verbunden, – lange Bewilligungszeiträume bis zur konkreten Um- setzung, – wechselnde Ansprechpartner im Rahmen der Ko- operation (seit einigen Jahren laufende Umstruktu- rierung der Behörden), – Zwang zu ungeplanten Nutzungen: verstärkter Borkenkäferbefall 2006 (Buchdrucker, Kupferste- cher), Sturmschäden (Kyrill). Im Projektgebiet sind der Privat- und Kommunalwald mit zusammen rd. 67 % der Waldfläche die vorherr- schenden Waldeigentumsformen (vgl. Kap. 4.1.1.). Durch die Privat- und Körperschaftswaldreviere der Forstbezirke Neustadt und Bärenfels, die innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen, werden insgesamt mehr als 2 800 Waldeigentümer vor Ort beraten und bei der Waldbewirtschaftung unterstützt (Tab. 4.1.3.2.-1). Zusätzlich zu den Maßnahmen auf den Waldflächen des LSH (vgl. Kap. 4.1.3.1.) konnten im Projektzeitraum Waldumbaumaßnahmen unter den Gesichtpunkten des präventiven Hochwasserschutzes und des Naturschut- zes auf insgesamt 7,18 ha abgerechnet werden. Dafür erhielten die Waldbesitzer Fördermittel gemäß För- derrichtlinie 52/2004 (SMUL 2004b) in Höhe von 14 571,37 € ausgezahlt. Auf weiteren 40,61 ha wurden innerhalb des Projektgebietes Maßnahmen zur Be- standeserziehung und Durchforstung durchgeführt und über die forstliche Förderung abgerechnet (insgesamt 13 984,52 €). Tab. 4.1.3.2.-1: Übersicht der privaten und körperscha𝑓tlichen Waldbesitzer in den Forstbezirken Neustadt und Bären𝑓els (Quelle: SBS 2007) Revier Privatwald (Anzahl) Kommunalwald (Anzahl) Kirchenwald (Anzahl) sonst. Körperschaften (Anzahl) Altenberg 900 15 9 15 Bad Gottleuba 333 6 5 7 Dippoldiswalde 886 24 6 1 Weesenstein 727 28 9 Gesamt 2 846 73 29 23 In repräsentativen Waldbeständen (Tab. 4.1.4.-1) wur- den Dauerbeobachtungsflächen (DBF) zur Erhebung waldbaulich-ertragskundlicher und vegetationskund- lich-naturschutzfachlicher Daten eingerichtet. Die An- lage der Dauerbeobachtungsflächen erfolgte in Anleh- nung an das Verfahren zur Aufnahme von Naturwald- zellen im Freistaat Sachsen (LFP 2005b). Nach dem in Abbildung 4.1.4.-1 dargestellten Schema wurden inner- halb der Dauerbeobachtungsflächen Erhebungen zu Waldwachst...
Probleme. Die Schwierigkeiten an der Schule kann man in drei Punkten zusammenfassen: Zum Ersten müssen viele Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen. Grund dafür ist die finanzielle Not ihrer Eltern. Einige Jugendliche versuchen durch eine Arbeit irgendwie für sich selber aufzukommen, halten das aber oft nicht durch. Einige Schüler, die finanziell nicht zurecht kommen, werden monatlich von europäischen Wohltätern unterstützt. Zum Zweiten ist auch schon allein der Schul- betrieb ein Problem, denn die Schule erhält vom Staat keinen Zuschuss. Und zum Dritten fehlt es noch an vielem. Die Anzahl der Computer reicht immer noch nicht aus. Die Klassenzimmer sollen noch mit Elek- trizität versehen werden, wobei das Projekt einer Solaranlage schon in der Überlegung ist. Die Bänke reichen in manchen Klassen nicht; viele andere nötige Materialien fehlen auch noch in den Verwaltungsbüros. Dringend braucht die Schule auch eine Möglichkeit zur Vervielfältigung von Texten und Dokumenten (Matrizendrucker, Kopierer o.ä.). Trotz aller Probleme gibt es auch viel Hoff- nungsvolles. Zwei neue Fachrichtungen wurden eingerichtet: Informatik und Land- wirtschaft, um besser auf die Nachfrage der Einwohner und das Bedürfnis der Gesellschaft eingehen zu können. Mangels Klassenräume 73 wird in Schichten unterrichtet. Die einen kommen vormittags, die anderen nachmit- tags. Die Leitung hat auch vor, die Bibliothek zu verbessern und eine Kantine oder eine Cafeteria einzurichten. Die Realisierung dieser Projekte benötigt natürlich finanzielle Mittel. Deshalb danken wir herzlich den Wohltätern, die uns bis hierher geholfen haben. Und wir sind dankbar für jede weitere Unterstützung. Herzlich Vergelt‘s Gott!
Probleme. Wenn in der Mietphase Probleme entstehen, ist der Ver- mieter erster Ansprechpartner. Der Vermieter wird sich in Abstimmung mit dem Hausmeister um eine Lösung be- mühen und den Mieter informieren.
Probleme. China sieht sich weiterhin als Entwicklungsland weshalb die INDC auch nicht im Einklang mit dem 2°C Ziel stehen. Aus diesem Grund müssen andere Länder tiefere Abstriche machen und vergleichsweise größere Anstrengungen erreichen. • Ziel hängt sehr stark vom zukünftigen Wachstum des chinesischen BIPs ab. Abbildung 5: Entwicklung der CO2e-Emissionen in China und Trends (1990-2030) Quelle: Eigene Darstellung und Berechnungen basierend auf Daten von XXXXX (Emissions Database for Global Atmospheric Research) und Climate Action Tracker • Hauptziel ist es, bis 2025 die THG-Emissionen um 26% bis 28% unter das Niveau von 2005 zu reduzieren (exkl. LULUCF). • Langzeitziel der USA ist es, bis zum Jahr 2050 ihre Emissionen um 80% oder mehr gegenüber 2005 zu reduzieren.
Probleme. Richtungsentscheidung nach Präsidentenwahl am 08.November 2016 🡪 Unter Xxxxx werden Klimaschutzziele höchstwahrscheinlich fallen gelassen. • Um das 2025 Ziel zu erreichen müssen die USA zusätzliche Maßnahmen zu den derzeit geplanten Maßnahmen hinzufügen. • Große Klimaskeptizismus-Lobby: Große Rolle bei der Verschleierung des Standes der Wissenschaft spielen konservative Denkfabriken (Vor allem gesponsert von Energiekonzernen wie ExxonMobil und Koch Industries Inc.). • Daneben spielt der Glaube an freie Märkte sowie die Ablehnung des Staates und staatlicher Regulierungen eine wichtige Rolle für klimaskeptische Ansichten 🡪 Angst vor „Pfad zum Sozialismus/Kommunismus“. Abbildung 6: Entwicklung der CO2e-Emissionen in den USA und Trends (1990-2025) Quelle: Eigene Darstellung und Berechnungen basierend auf Daten von XXXXX (Emissions Database for Global Atmospheric Research) und Climate Action Tracker Abbildung 7: Entwicklung der CO2e-Emissionen in den USA und Trends (1990-2050) Quelle: Eigene Darstellung und Berechnungen basierend auf Daten von XXXXX (Emissions Database for Global Atmospheric Research) und Climate Action Tracker • Hauptziel bis zum Jahr 2030 ist eine inländische Emissionsminderungen um mindestens 40% im Vergleich zu 1990. − Reduktion der THG-Emissionen im Emissionshandelssektor (EHS) um 43% gegenüber 2005. − Reduktion der THG-Emissionen im nicht-EHS (ESD) um 30% gegenüber 2005. − Anteil erneuerbarer Energie von mind. 27%. − Verbesserung der Energieeffizienz um mind. 27% (Option der Erhöhung auf 30%). • Langzeitziel der EU ist es, bis zum Jahr 2050 ihre Emissionen um 80-95% gegenüber 1990 zu reduzieren.
Probleme. Ratifizierung noch nicht umgesetzt 🡪 Langsame Entscheidungsprozesse. • Einstiger Vorreiter wird häufig wegen „schwachen“ Zielen gerügt. Abbildung 8: Entwicklung der CO2e-Emissionen in der EU und Trends (1990-2030) Abbildung 9: Entwicklung der CO2e-Emissionen in der EU und Trends (1990-2050) • Pariser Klimaabkommen war ein Erfolg da alle Mitgliedsstaaten den Klimawandel einsehen und ein gemeinsames 2°C Ziel definiert wurde. • Problem: Bisherige Pläne der einzelnen Staaten reichen nicht aus, um das 2°C Ziel zu erreichen. • Ratifizierung der 55 Staaten auf die mind. 55 % der THG-Emissionen entfallen und damit Zustandekommen des Abkommens, könnte schon in den nächsten Monaten erreicht werden. China und USA haben bereits ratifiziert, EU noch nicht! • Anteil an globalen THG-Emissionen der ehemaligen Großemittenten USA und EU stark gesunken in den letzten Jahrzenten. China hat USA 2006 als größter CO2-Emittent überholt. • INDC der 3 Big Player unterschiedlich ambitioniert. Viel Potenzial in den USA vorhanden, jedoch auch die meisten Umsetzungshemmnisse. Mag. Xxxxxx Xxxxxxx, BStat BSc Wissenschaftlicher Mitarbeiter Energieinstitut an der Xxxxxxxx Xxxxxx Universität Linz Abteilung Energiewirtschaft Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 X-0000 Xxxx Tel.: +00 000 0000 0000 Fax: +00 000 0000 0000 e-mail: xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx-xxxx.xx 27 ratifizierten Länder bis 22. Sept. 2016: • Bahamas • Barbados • Belize • Kamerun • China • Cook Islands • Fidschi • Grenada • Guyana • Laos • Malediven • Marshallinseln • Mauritius • Nauru • Norwegen • Palau • Panama • Papua New Guinea • Peru • St. Kitts und Nevis • St. Lucia • Samoa • Seychellen • Somalia • St. Vincent und die Grenadinen • Tuvalu • Vereinigte Staaten • Hauptziel bis zum Jahr 2030 ist eine inländische Emissionsminderungen um mindestens 40% im Vergleich zu 1990. − Reduktion der THG-Emissionen im Emissionshandelssektor (EHS) um 43% gegenüber 2005. − Reduktion der THG-Emissionen im nicht-EHS (ESD) um 36% gegenüber 2005. − Anteil erneuerbarer Energie von mind. 27% − Verbesserung der Energieeffizienz um mind. 27% (Option der Erhöhung auf 30%) Abbildung A7: Entwicklung der CO2e-Emissionen in AT und Trends (1990-2050)

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.