Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz Musterklauseln

Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz. 9.1 Soweit MAGNA aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der LIEFERANT verpflichtet, MAGNA von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom LIEFERANTEN gelieferten Liefergegenstandes verursacht worden ist. Dies gilt im Falle verschuldensabhängiger Haftung nur dann, wenn den LIEFERANTEN ein Verschulden trifft.
Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz. 10.1. Soweit der Auftraggeber für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet dem Auftragnehmer von Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Auffordern freizustellen, falls die Ursache der Haftung in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich entstanden ist, und er im Außenverhältnis selbst haftet.
Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz. 9.1 Soweit WETHJE aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der LIEFERANT verpflichtet, WETHJE von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom LIEFERANTEN gelieferten Liefergegenstandes verursacht worden ist. Dies gilt im Falle verschuldensabhängiger Haftung nur dann, wenn den LIEFERANTEN ein Verschulden trifft.
Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz. 8.1 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadens- ersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Orga- nisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz. 9.1 Soweit Reutib aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der LIEFERANT verpflichtet, Reutib von derartigen Ansprüchen Dritter freizustel- len, wenn und soweit der Schaden durch einen Mangel des vom LIEFERAN- TEN gelieferten Liefergegenstandes verursacht worden ist. Dies gilt im Falle verschuldensabhängiger Haftung nur dann, wenn den LIEFERANTEN ein Ver- schulden trifft.
Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz. (1) Soweit der Auftragnehmer für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns in- soweit von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herr- schafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz. 9.1 Soweit ACTS aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der LIEFERANT verpflichtet, ACTS von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom LIEFERANTEN gelieferten Liefergegenstandes verursacht worden ist. Dies gilt im Falle verschuldensabhängiger Haftung nur dann, wenn den LIEFERANTEN ein Verschulden trifft.
Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz. 11.1 Soweit der LIEFERANT für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, TROX insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz. 11.1 Soweit der Vertragspartner für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, falls die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Bereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. In diesem Rahmen ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer durchzuführenden Rückrufaktion gegenüber Dritten ergeben. Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkt-Haftpflichtversicherung und eine Produktrückrufkosten-Versicherung zu unterhalten die, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, nicht Straf- oder ähnliche Schäden abzudecken braucht. Der Lieferant wird uns auf Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden.