Produkthaftung und Rückruf. 1. Für den Fall, dass wir aufgrund gesetzlicher Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Verkäufer verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Verkäufer gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Verkäufer ein Verschulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Verkäufer übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 2. Der Verkäufer ist verpflichtet, stets eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer ausreichenden Mindest- Deckungssumme von 5 Mio. EUR pro Personenschaden bzw. Sachschaden zu unterhalten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Produkthaftung und Rückruf. 1. Für den Fall, dass wir aufgrund gesetzlicher Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Verkäufer Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Verkäufer Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Verkäufer Lieferanten ein Verschulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Verkäufer Lieferant übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
2. Der Verkäufer ist verpflichtet, stets eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer ausreichenden Mindest- Mindest-Deckungssumme von 5 Mio. EUR € pro Personenschaden bzw. Sachschaden zu unterhalten.unterhalten und uns auf Verlangen den diesbezüglichen Nachweis durch Vorlage der Versicherungspolice zu führen
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Produkthaftung und Rückruf. 1. Für den Fall, dass wir aufgrund gesetzlicher Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Verkäufer verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Verkäufer Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Verkäufer Lieferanten ein Verschulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Verkäufer Lieferant übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
2. Der Verkäufer ist verpflichtet, stets eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer ausreichenden Mindest- Mindest-Deckungssumme von 5 Mio. EUR € pro Personenschaden bzw. Sachschaden zu unterhalten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Produkthaftung und Rückruf. 1. Für den Fall, dass wir aufgrund gesetzlicher Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Verkäufer Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Verkäufer Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Verkäufer Lieferanten ein Verschulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Verkäufer Lieferant übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
2. Der Verkäufer Lieferant ist verpflichtet, stets eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer ausreichenden Mindest- Mindest-Deckungssumme von 5 Mio. EUR pro Personenschaden bzw. Sachschaden zu unterhalten.
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Samples: General Conditions of Purchase
Produkthaftung und Rückruf. 1. Für den Fall, dass wir aufgrund gesetzlicher Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Verkäufer Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Verkäufer Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Verkäufer Lieferanten ein Verschulden Verschul- den trifft. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher vor- sätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich Verantwortungsbe- reich des Verkäufers Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Verkäufer Lieferant übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche Schadens- ersatzansprüche bleiben unberührt.
2. Der Verkäufer Lieferant ist verpflichtet, stets eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer ausreichenden Mindest- Mindest-Deckungssumme von 5 Mio. EUR pro Personenschaden bzw. Sachschaden zu unterhalten.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Produkthaftung und Rückruf. 1. Für den Fall, dass wir aufgrund gesetzlicher Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Verkäufer Liefe- rant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Verkäufer Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Verkäufer Lieferanten ein Verschulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung Pflicht- verletzung unsererseits beruht. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Verkäufer Lieferant übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen gesetz- lichen Bestimmungen. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
2. Der Verkäufer Lieferant ist verpflichtet, stets eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer ausreichenden Mindest- Deckungssumme von 5 Mio. EUR pro Personenschaden bzw. Sachschaden zu unterhalten.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale