Common use of Produkthaftung und Rückruf Clause in Contracts

Produkthaftung und Rückruf. 1. Für den Fall, dass wir aufgrund gesetzlicher Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Verkäufer verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Verkäufer gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Verkäufer ein Verschulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Verkäufer übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

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Samples: www.weiser.de, www.weiser.de

Produkthaftung und Rückruf. 1. Für den Fall, dass wir aufgrund gesetzlicher Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Verkäufer Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Verkäufer Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Verkäufer Lieferanten ein Verschulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Verkäufer Lieferant übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

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Samples: www.oka-plast.de, www.sudhoff-technik.de

Produkthaftung und Rückruf. 1. Für den Fall, dass wir aufgrund gesetzlicher Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Verkäufer Liefe- rant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Verkäufer Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Verkäufer Lieferanten ein Verschulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung Pflicht- verletzung unsererseits beruht. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Verkäufer Lieferant übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen gesetz- lichen Bestimmungen. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

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Samples: www.intest.de

Produkthaftung und Rückruf. 1. Für den Fall, dass wir aufgrund gesetzlicher Produkthaftung von Produkt- oder Arznei- mittelhaftung in Anspruch genommen werden, ist der Verkäufer Auf- tragnehmer verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen frei zu stellenauf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, sofern und soweit die Schadensursache nicht in der Schaden durch einen Fehler Sphäre des vom Verkäufer gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden istAuftragnehmers liegt. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung von uns gilt dies jedoch nur dann, wenn den Verkäufer Auftragnehmer ein Verschulden Ver- schulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich Verantwor- tungsbereich des Verkäufers Auftragnehmers liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Verkäufer Auftragnehmer übernimmt in diesen Fällen alle Kosten Kos- ten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

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Samples: assets.ctfassets.net