Prognosen Musterklauseln

Prognosen. Wie zu Beginn dieses Kapitels bereits dargestellt, hatte der deutsche Briefmarkt in den zurückliegenden Jahren nur sehr niedrige Wachstumsraten zu verzeichnen - im Jahres- durchschnitt beliefen sich diese zwischen 1998 und 2005 auf 0,54%. Hinter dieser an- nähernd stagnierenden Entwicklung verbergen sich zwei gegenläufige Trends: Innerhalb des Briefmarktes gilt das Segment für Werbesendungen (Directmail) als das einzige mit Wachstumspotenzial. Der steigenden Zahl adressierter Werbepost, die rund 45% des Sendungsaufkommens in Deutschland ausmacht (Bundesnetzagentur 2006, S. 9), steht aber eine rückläufige Entwicklung bei Briefsendungen aufgrund der elektronischen Substitution entgegen, deren Effekt für die nächsten Jahre auf eine Größenordnung zwi- schen 10 und 20% des gesamten Briefvolumens veranschlagt wird (Universal Postal Union 2005, Module I, S. 7). „In general, items of correspondence are expected to show a moderate decline while other products, such as magazines and catalogues are expected to remain stable and may, in some countries, still show a potential for growth“ (PwC 2006a, S. 40). Entsprechend dieser allgemeinen Tendenz gehen verschiedene Prognosen - z.B. von WIK Consult - auch für die kommenden Jahre von einer stagnierenden Entwicklung beim Marktwachstum innerhalb der EU aus, mit etwas zurückgehenden Umsätzen bei Briefsendungen und steigenden Umsätzen im Segment Directmail (WIK 2006, S. 202f.).39 Auch die Deutsche Post AG rechnet für die mittlere Zukunft bei insgesamt gleichbleibenden Umsätzen im Geschäftsbereich Brief mit rückläufigen Brief- und stei- genden Werbesendungen (DPWN 2005, S. 78). Aufgrund der Tatsache, dass Deutsch- land bei den Pro-Kopf-Sendungsmengen bislang im Mittelfeld der OECD-Länder ran- giert, sieht die Bundesnetzagentur allerdings eher vage formulierte „Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Wachstumspotenzials in Deutschland“ (Bundesnetzagentur 2006, S. 10). Gleichwohl wird man für die kommenden Jahre aufgrund der vorliegenden Daten und Prognosen mit hoher Wahrscheinlichkeit per saldo eine Stagnation, günstigstenfalls jedoch ein äußerst bescheidendes Wachstum des deutschen Briefmarktes unterstellen müssen.40 In einem solchen, im wesentlichen gesättigten Markt müssen neue Anbieter ihre Chancen vornehmlich in einem Verdrängungswettbewerb suchen. In Deutschland vollzieht sich dieser Wettbewerb bislang überwiegend über den Preis.41 Wie gezeigt,
Prognosen. Gemäß dem T. R. Gas übermittelt der VNN oder der von diesem beauftragte Lieferant dem VNB vor dem 31. Dezember jedes Jahres und für jeden Zugangspunkt, dessen vertraglich vereinbarte Kapazität mindestens 250 m³(n) pro Stunde beträgt, die Planungsdaten für die nächsten fünf Jahre an die E-Mail-Adresse xxxxxxx.xxx@xxxx.xx entsprechend dem nachstehenden Muster. Über das zweite Jahr hinaus stellen diese Daten die bestmöglichen Schätzungen dar.
Prognosen. 5.1 Eine vom Käufer abgegebene Prognose ist nicht rechtsverbindlich und begründet keine Mengen- oder sonstige Verpflichtung. Prognosen dienen ausschließlich Planungszwecken.
Prognosen. Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen in Form von Prognosen, die mit Unsicherheiten ver- bunden sind. Diese beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen, Annahmen, Marktbeobachtungen und Erwartungen der Emittentin. Es handelt sich bei den Prognosen um subjektive Einschätzungen der Emittentin und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende Xxxxx- xxxx. Die Prognosen können sich somit als unzutref- fend erweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von Faktoren dazu führen können, dass die tatsächliche, künftige Entwicklung der Beteiligung erheblich von den abgebildeten Prognosen abweicht.
Prognosen. Insbesondere im Vorfeld eines Einzelauftrags mitgeteilte Mengenprognosen, Stundenzahlen, Einsatzdauern oder ähnliches sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich durch Handtmann schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. 6.
Prognosen a) Der Käufer kann dem Lieferanten Bestellprognosen zur Verfügung stellen, in denen der Produktbedarf des Käufers während des im Vertrag festgelegten Zeit- raums festgelegt ist („Bestellprognose“). Der Lieferant wird ausreichende Produktionskapazitäten und La- gerbestände vorhalten und die Anforderungen in der Bestellprognose erfüllen.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.