Programmbeschreibung Musterklauseln

Programmbeschreibung. Xxx.Xx gem. 2 Sp.1 Vereinbarte Programmspezifikation und Angaben über die Funktions-/Leistungsfähigkeit des Programms (ggf. weitere Angaben auf besonderem Beiblatt) Xxx.Xx gem. 2 Sp.1 Liefertermin für die Datenträger Vergütung für Programm- dokumentation Programme Datenträger DM Versand DM 8 Herbeiführen der Funktionsfähigkeit der Programme (§ 7) Xxx.Xx gem. 2 Sp.1 Bezeichnung der Anlagen oder Geräte, auf denen die Funktionsfähigkeit der Programme herbeizuführen ist (Typ/Modell, Grundsoftware) Zeitraum für diese Arbeiten a) Beginn b) Abschluß Vergütung a) Mitwirkung des Auftraggebers (z.B. Unterstützung durch Personal sowie zeitliche Folge der zu erbringenden Leistungen) b) Einsatzvoraussetzungen (z.B. Mindestanforderungen an Anlagen, Geräte und Programme, benötigte Speicherkapazitäten und Rechenzeiten) c) Angaben des Auftraggebers (z.B. Definition des Problems des Auftraggebers, Anforderungen des Auftraggebers an die Programme, Mengengerüst - u. a. Daten- volumen, Transaktionsraten -, Definition der Schnittstellen, Definition der Programmumgebung - z. B. Konfiguration, Grund- software, sonstige Software -) (ggf. weitere Angaben auf besonderem Blatt) DM 9 Abnahme der Programme aufgrund vereinbarter spezieller Abnahmekriterien (§ 9) Lfd. Nr. gem. 2 Sp.1 Art und Umfang der Funktionsprüfung (ggf. weitere Angaben auf besonderem Beiblatt) Dauer der Funktionsprüfung a) Beginn b) Abschluß a) Abnahmekriterien unter Zugrundelegung der Angaben zu Ziffer 6 und 8 und für die Abnahme erforderliche Zuverlässigkeitskriterien (Grenz- werte für Antwortzeitverhalten, Haupt- speicherbedarf, Fehlerhäufigkeit u. ä.) b) Testdaten, Testprozeduren des Auftraggebers (ggf. weitere Angaben auf besonderem Beiblatt) Lfd. Nr. gem. 2 Sp. 1 Dauer der Gewährleistung in Monaten
Programmbeschreibung. 2.1 Der Teilnehmer erhält bei den vorstehend aufgeführten Werkstätten der Autohaus Elmshorn- Gruppe bei Erteilung von Werkstattaufträgen unter Vorlage der Sparkarte folgende Vergünsti- gungen: − 20 % Nachlass auf Lohn- sowie Materialkosten bei Werkstattaufträgen (auch Service und Inspektion); − Ab einem Werkstattumsatz in Höhe von 50,- € erhält der Kunde eine kostenlose Fahrzeugoberwäsche oder ersatzweise Aushändigung eines entsprechenden Waschgut- scheins für eine in der Nähe befindliche Tankstelle (Maximalwert 7,00 €).
Programmbeschreibung. 1.1. DRIVE CLUB VILAVI EUROPE ist ein Autoprogramm, das durch das Unternehmen VILAVI INT LTD (Vilavi Int LTD) für Vertreter des Unternehmens erstellt wurde, die eine Vertretungsvereinbarung mit dem Unternehmen abgeschlossen haben und ihre Tätigkeit im Gebiet der Europäischen Union, der USA ausüben (im Folgenden in diesem Vertrag „Programm“).
Programmbeschreibung. Die Programmbeschreibung fixiert die individuellen vertraglichen Regelungen (siehe Gdp. 6.1) zwischen Home24 GmbH und dem Kooperationspartner. Die Programmbeschreibung wird dem Kooperationspartner im geschlossenen Bereich von Home24 Affiliate Plattform angezeigt. Im Rahmen der Anmeldung zu einem Programm des Werbekunden, muss der Kooperationspartner der Programmbeschreibung zustimmen. Ergänzend zur Programmbeschreibung je Werbekunde können weitere Vermarktungsbedingungen je Werbekunde definiert werden.
Programmbeschreibung. Diese Programmbedingungen kommen dann zur Anwendung, wenn der Kunde ausgewählte Telekommunikationsdienstleistungen (siehe unten) der TMA nach 7. Mai 2019 kauft. Diese Programmbedingungen finden auf den Wiederverkauf von Telekommunikationsdienstleistungen keine Anwendung, sofern für die einzelne Telekommunikationsdienstleistung mit dem Wiederverkäufer nicht ausdrücklich und schriftlich die Anwendung dieser Programmbedingungen vereinbart wird. Vereinbarungen betreffend Rabatten bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Folgende Produkte fallen unter das Magenta Business Bonus Programm: 1.) Internet: • Business Internet (Kabel + DSL) • Business Internet Hybrid • Business Mobile Internet • Business Mobile Data
Programmbeschreibung d) CE–Kennzeichnungen und Konformitätserklärungen (siehe Punkt 4.5)

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.