Projektkoordination Musterklauseln

Projektkoordination. Die Projektkoordination wird von der Auftraggeberin gestellt und koordiniert die Tätigkei- ten der am Projekt beteiligten Mitarbeiter:innen der Auftraggeberin.
Projektkoordination. Der Projektkoordinator für das Verbundprojekt ist (Partner 1); Projektleiter ist dort (Name). Der Projektkoordinator hat insbesondere die Aufgabe, die Arbeiten der einzelnen Partner sachlich und zeitlich zu koordinieren. Treten Abweichungen vom Gesamt- arbeits- und Zeitplan auf, wird er die Partner und den Projektträger möglichst früh- zeitig darauf aufmerksam machen und Maßnahmen zur Überwindung eingetretener Schwierigkeiten vorschlagen. Jeder Partner wird den Projektkoordinator unverzüglich über alle Umstände in- formieren, die den erfolgreichen Abschluss eines Teils oder des gesamten Verbundvorhabens aus fachlichen, technischen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen nachhaltig gefährden. Dies gilt auch für die Einhaltung der Termine. Der Projektkoordinator informiert sodann die betroffenen Partner und den Projektträger. Der Projektkoordinator oder sein Beauftragter bereitet die zur Durchführung des Gesamtarbeits- und Zeitplans notwendigen Arbeitssitzungen (in der Regel einmal pro Halbjahr) vor, lädt hierzu mit einer angemessenen Frist unter Beifügung der Tagesordnung ein, führt den Vorsitz bei den Arbeitssitzungen und ist für die Erstellung und den Versand der Sitzungsprotokolle verantwortlich. An den Sitzungen nehmen Vertreter aller Partner teil. Xxxxx Partner wird einen für seine Arbeiten zuständigen Ansprechpartner benennen, mit Adresse, Rufnummer, Telefax und E-Mail (Teilprojektleiter). Ein Wechsel eines Teilprojektleiters ist dem Projektkoordinator und allen Partnern umgehend mitzuteilen. Die Partner werden sich hinsichtlich des von ihnen jeweils benannten Teilprojektleiters um weitgehende Personalkontinuität bemühen. Teilprojektleiter sind: […] Dem Projektkoordinator obliegt die Sammlung der Berichte von allen Partnern nach vorangegangener fachlicher Prüfung und zusammenfassender Bewertung sowie die Erstellung von Berichten über das gesamte Verbundvorhaben gemäß den Förderrichtlinien des Zuwendungsbescheids. Die Berichte leitet der Projektkoordinator dem Projektträger zu. Hierfür müssen dem Projektkoordinator die entsprechenden Berichte aller Partner vorgelegt werden, und zwar mindestens vier Wochen vor Abgabetermin an den Projektträger gemäß der Zuwendungsbescheide.
Projektkoordination. Die Stadt wird zur Koordination der städtischen Fachämter eine Arbeitsgruppe einberufen, die sich in regelmäßigen Abständen mit der ECE über den jeweiligen Stand der Projektentwicklung austauscht.
Projektkoordination. Beide Vertragspartner benennen jeweils einen für die Anberaumung von Projektbesprechungen, Erteilung und Entgegennahme verbindlicher technischer und anderweitiger den Projektablauf betreffender Auskünfte verantwortlichen Projektkoordinator.
Projektkoordination. Die Berner GmbH & Co. KG übernimmt zusammen mit der AK Holding GmbH & Co. KG die Erstellung und Koordinierung des Programms für das Projekt. Weiterhin ist sie auch für die Kontrolle sämtlicher Projektbeteiligten verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen bezogen auf das Projekt und die Projektbeteiligten. Die Berner GmbH & Co. KG übernimmt Aufgaben bei der Auswahl, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe an die Projektbeteiligten sowie ihre Koordinierung und Kontrolle. Ihr obliegt wei- terhin zusammen mit der AK Holding GmbH & Co. KG die Rechnungsprüfung und Rechnungsfreiga- be. In Abstimmung mit der Emittentin kann sie projektbegleitende Rechtsberatung hinzuziehen. Durch den abgeschlossenen Vertrag ist die Berner GmbH & Co. KG dafür verantwortlich, der Emitten- tin Erwerber für das Objekt nachzuweisen bzw. zu vermitteln. Grundlage hierfür ist ein festgelegter Kaufpreis in Höhe von EUR 3.990,00 pro m2 Wohn- / Nutzfläche für die sanierten Bestandswohnun- gen und EUR 3.790,00 pro m2 Wohn-/Nutzfläche für die neu errichten Wohnungen. Der Berner GmbH & Co. KG ist es erlaubt, in Abstimmung mit der Emittentin weitere Makler einzuschalten. Im Rahmen des Vertriebs nimmt die Berner GmbH & Co. KG folgende Aufgaben wahr: - Entwicklung eines Verwertungs- und Vertriebskonzepts; - Entwicklung einer Marketingstrategie für das Verkaufsobjekt; - Planung, Koordination und Organisation aller Verkaufs- und Vertriebsaktivitäten in Abstim- mung mit der Emittentin; - Verhandlungsführung, Verkaufsberatung und Objektbesichtigung mit Kaufinteressenten; - Erstellung eines Verkaufsexposés; - Vorbereitung der notariellen Vertragsabwicklung für den Käufer; - Abstimmung und Begleitung der notariellen Vertragsprotokollierungen. Der Vertrag zwischen der Emittentin und der Berner GmbH & Co. KG endet mit Vollzug des Verkaufs des Objektes und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Projekt kann entweder an einen anderen Projektentwickler mit oder ohne Baugenehmigung ver- äußert oder nach Baufertigstellung an einen Einzelinvestor bzw. im Wege der Einzelprivatisierung an Selbstnutzer oder Kapitalanleger veräußert werden. Mit dem Vertrieb wurde sowohl AK Holding GmbH & Co. KG als auch die Berner GmbH & Co. KG beauftragt. Sofern die Wohneinheiten / Stell- plätze im Wege des Einzelvertriebs veräußert werden, bedient sich die Emittentin ggf. auch fremder Vertriebe. Die K...
Projektkoordination. (1) Der Projektkoordinator (vgl. § 1 (4)) ist ................
Projektkoordination. Projektbezeichnung/Project Title: Verantwortlicher Koordinator/Responsible Coordinator
Projektkoordination. Zur Koordination der Projektpartner in Bezug auf Antragstellung, Durchführung und Abrechnung des Projektes wie auch im Hinblick auf die Dokumentation und Verbreitung der Projektergebnisse und als zentralen Ansprechpartner gegenüber dem Salzburger Wachstumsfonds wird folgender Projektpartner zum Projektkoordinator bestimmt:   (Name des Projektpartners, der Projektkoordinator sein soll) Der Projektkoordinator wird alle notwendigen Maßnahmen treffen, damit das Projekt so umgesetzt werden kann, wie es im Förderungsantrag und in der Förderungsvereinbarung mit den Projektpartnern definiert ist. Der Projektkoordinator und die weiteren Projektpartner werden jeweils eine verantwortliche Person benennen, die sie im gegenständlichen Kooperationsvorhaben vertritt. Sie werden dafür Sorge tragen, dass diese Person die Inhalte dieser Vereinbarung sowie des Förderungsantrages und der Förderungsvereinbarung kennt. In regelmäßig abzuhaltenden Projektbesprechungen wird die Projektumsetzung überwacht und gesteuert und werden die von den Projektpartnern jeweils als nächstes auszuführenden Arbeitsschritte einvernehmlich festgelegt. Die Ergebnisse der Projektbesprechung werden vom Projektkoordinator schriftlich festgehalten und den Projektpartnern übermittelt.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.